News
Februar
26.02.2021
Ausfallfonds I und II für Kino- und Fernsehfilmproduktionen
Die Corona-bedingten Einschränkungen betreffen auch die Film- und Fernsehproduktionsfirmen in Baden-Württemberg, die klein- und mittelständisch geprägt sind. Sollte es zu pandemiebedingten Drehausfällen kommen, haften die üblichen Filmversicherungen nicht und es kann sehr schnell zu einer existenzbedrohenden Notlage kommen.
Bund und Länder haben darauf reagiert und einen mit Mitteln von Bund und Ländern, aber auch unter Beteiligung der Sender und Plattformen ausgestatteten Ausfallfonds für Corona-bedingte Drehausfälle aufgelegt, an dem sich auch Baden-Württemberg beteiligt. Das Land unterstützt den Ausfallfonds I der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien für bundes- und ländergeförderte Kinofilme und High End-Serien mit bis zu einer Million Euro sowie den Ausfallfonds II der Länder für TV- und Streamingproduktionen mit bis zu vier Millionen Euro.
Die Antragstellung zur Anmeldung zum Ausfallfonds muss spätestens sieben Wochen vor Drehbeginn ausschließlich per E-Mail erfolgen.
Weitere Infos findet Ihr hier >>
26.02.2021
Stipendienprogramm für Künstler*innen startet
Das Land stellt für professionelle, freischaffende Künstler aller Sparten in Baden-Württemberg ein Stipendienprogramm für das Jahr 2021 mit 15 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden Projektstipendien für alle Kunstsparten ausgegeben.
Die neuen Projektstipendien in Höhe von 3.500 Euro sollen freiberuflich tätigen Musikerinnen und Musikern, Sängerinnen und Sängern, Tänzerinnen und Tänzern, Autorinnen und Autoren, bildenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunstschaffenden in sonstigen Betätigungsfeldern in einer enorm herausfordernden Zeit eine finanzielle Unterstützung und Anerkennung ihrer Tätigkeit geben.
Eckpunkte Stipendienprogramm
– Es werden Projektstipendien für das Jahr 2021 in der Höhe von je 3.500 Euro ausgegeben.
– Das Stipendienprogramm richtet sich an professionell arbeitende, freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg, die selbständig tätig sind und die ihr Einkommen überwiegend aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen und jetzt Nachteile durch die Corona-Pandemie erleiden.
– Auch junge Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Fächer an staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien mit Abschlüssen in den Jahren 2019, 2020 und Winter 2020/21 können sich bewerben.
– Es gibt keine Altersgrenze für die Gewährung eines Stipendiums. Nicht antragsberechtigt sind jedoch Personen unter 18 Jahren.
– Die Projektstipendien sind spartenoffen. Inhaltliche oder programmatische Vorgaben werden, dem Primat der Kunstfreiheit folgend, nicht gemacht.
– Die Projektstipendien dienen dazu, Projekte zum Abschluss zu bringen und neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen sowie neue Formen der Präsentation zu entwickeln.
– Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist: eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem einschlägigen künstlerischen Berufsverband oder einer berufsspezifischen Verwertungsgesellschaft oder Belege für eine künstlerische Tätigkeit an sich.
Antragsverfahren
Die Stipendien werden in einer Tranche für das Jahr 2021 vergeben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form eines zeitlich begrenzten Aufrufes für die Antragsstellung. Der Beginn für den Aufruf und die Förderrichtlinien werden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf der Internetseite in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Es wird ein reines Online-Antragsverfahren durchgeführt. Dafür wird ab Mitte März ein Online-Antrags-Portal auf den Internetseiten des Ministeriums für vier Wochen zur Verfügung gestellt. Die Anträge können dort innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung eingestellt werden. Für die Bewerbung werden benötigt:
– Nachweis Erstwohnsitz Baden-Württemberg durch einen gültigen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung
– Künstlerisches Projektvorhaben
gegebenenfalls bei jungen Absolventinnen und Absolventen eine Exmatrikulationsbescheinigung und/oder Abschlusszeugnis
– gegebenenfalls Nachweise einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einer künstlerischen Verneinung/Fachverband
Zur Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller steht das Ministerium sowie externe Stellen zur Verfügung und es werden Informationsveranstaltungen als Video-Konferenzen angeboten. Der erste Termin findet am 8. März statt.
Die vollständige Pressemitteilung findet ihr hier >>
25.02.2021
Hollywood-Dienstleister steigt in Karlsruher Firma ein
Der Hollywood-Dienstleister Digital Domain steigt mit 19 % in das Karlsruher Bildungsunternehmen asknet Solutions AG ein. Das Kerngeschäft von asknet ist die Entwicklung und der Betrieb von kundenspezifischen Software-Beschaffungsportalen, die in Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Universitätskliniken und Unternehmen zum Einsatz kommen.
Digital Domain wurde 1993 vom dreifachen Oscar-Preisträger James Cameron mitbegründet und hat sich als Experte für Spezialeffekte in Filmen, Werbespots, Musikvideos und Computerspielen einen Namen gemacht. Dazu gehört auch die Entwicklung und Animation von virtuellen Filmfiguren, die entweder wie prominente Schauspieler aussehen oder künstliche Kreaturen sind wie die Hauptfigur Thanos im Blockbuster «Avengers: Infinity War».
Das wesentliche Motiv dieser Partnerschaft besteht darin, dass Digital Domain so Zugang zum europäischen Bildungsmarkt erhält und in enger Zusammenarbeit mit der asknet Solutions AG Bildungsprodukte und -technologien entwickeln kann. Die Technik für Kinofilme soll künftig auch dazu genutzt werden, unterhaltende E-Learning-Angebote zu schaffen.
Christian Herkel, CEO von asknet, sieht in dieser neuen Partnerschaft großes Potenzial: „Die Kombination aus der bahnbrechenden Technologie von Digital Domain und unserer Position im deutschen EdTech-Markt wird echte Wirkung zeigen. Der aktuelle Stand des Home Schoolings und Distanzlernens zeigt deutlich, dass der deutsche Bildungssektor bereit ist für einen engagierteren und stärker entertainment-orientierten Ansatz.“
Daniel Seah, CEO von Digital Domain Holdings Limited, fügt hinzu: „Die Coronakrise hat gezeigt, dass im Bereich E-Learning noch erhebliche Defizite bestehen. Die Digitalisierung in der Bildung ist nicht mehr aufzuhalten und birgt enormes Wachstumspotenzial. Daher ist jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, und EdTech ist der ideale Bereich für Digital Domain, um sein einzigartiges Angebot auf den europäischen Markt zu bringen. Eine der zahlreichen Möglichkeiten, die die neue Partnerschaft eröffnet, ist die Einführung von Virtual Humans im Bildungsbereich.“
25.02.2021
Wettbewerb "KI-Champions BW" startet in zweite Runde
Der Wettbewerb „KI-Champions BW“ stellt Best-Practice-Beispiele in der Künstlichen Intelligenz vor. Sowohl Unternehmen als auch Forschungseinrichtungen können sich bewerben.
Nachdem der Wettbewerb „KI-Champions BW“ 2020 als Maßnahme des Aktionsprogramms KI für den Mittelstand“ erstmals erfolgreich durchgeführt wurde, startet nun die zweite Runde. Bis zum 14. April 2021 können sich sowohl Unternehmen aller Branchen mit ihren KI-basierten Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen als auch Forschungseinrichtungen mit herausragenden KI-Forschungsprojekten, die bereits möglichst weit fortgeschritten und nah an der Einführung in den Markt sind, über das Online-Formular bewerben. Die Bekanntgabe der KI-Champions 2021 erfolgt öffentlichkeitswirksam im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung. Außerdem werden die Best-Practice Beispiele auf dem Portal Wirtschaft Digital BW veröffentlicht.
Mit dem „Aktionsprogramm KI für den Mittelstand“ soll die Anwendung und Kommerzialisierung von Künstlicher Intelligenz im Mittelstand branchenübergreifend und schnell vorangetrieben werden. Hierfür sind sowohl Leuchtturmprojekte mit internationaler Strahlkraft geplant als auch Maßnahmen, um kleine und mittlere Unternehmen flächendeckend mit den Möglichkeiten von KI vertraut zu machen. Auch die Entstehung ganz neuer KI-Unternehmen soll gefördert werden.
Mehr Infos zum Wettbewerb findet Ihr hier >>
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