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Juli
01.07.2021
Zahl der Gründungen fällt im Corona-Jahr
Im Schatten der Corona-Krise haben im vergangenen Jahr weniger Menschen eine Existenzgründung verwirklicht als im Jahr zuvor. In der Rangliste der Gründungstätigkeit nach Bundesländern erreicht Baden-Württemberg den 6. Platz, wie auch im Jahr zuvor. Hier gründen 106 Personen auf 10.000 Erwerbsfähige. Dem repräsentativen KfW-Gründungsmonitor zufolge rutschte die Zahl der Vollerwerbsgründungen auf einen neuen Tiefpunkt von 201.000 (- 27.000 ggü. Vorjahr). Auch im Nebenerwerb wurde weniger gegründet als noch 2019 ( -41.000 auf 336.000). Insgesamt wagten 2020 537.000 Menschen den Sprung in die berufliche Selbständigkeit (-68.000).
Der Rückgang der Existenzgründungen liegt hauptsächlich an weniger Gründungen von Männern. Ihre Zahl sank 2020 auf 332.000 (-58.000), die Zahl der Gründerinnen blieb hingegen mit 205.000 nahezu stabil (-10.000). Gründungen von Frauen kamen damit auf einen Anteil von 38 % an allen Existenzgründungen (2019: 36 %). Dieses Ergebnis ist überraschend, denn Studien zufolge waren gerade selbständige Frauen besonders stark von negativen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen und mussten häufiger als Männer mit Umsatzverlusten, Existenzsorgen und Einschränkungen des Lebensstandards umgehen. Gründungsinteressierte Frauen scheinen sich jedoch schneller auf die neuen Krisenbedingungen eingestellt und letztlich ihre Gründungspläne häufiger doch realisiert zu haben als Männer. Hierfür spricht, dass Gründerinnen im vergangenen Jahr häufiger als Gründer ihre Geschäftsmodelle angepasst haben (52 % vs. 39 %).
KfW Research analysiert im KfW-Gründungsmonitor auch die Abbruchraten und -gründe im vergangenen Jahr. Die Corona-Krise hat sich hier klar niedergeschlagen: Etwa vier von zehn Gründer*innen 2020 ihre selbständige Tätigkeit binnen 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme wieder beendet. Zwar erfolgte ein Abbruch wie auch in der Vergangenheit häufig aus persönlichen Gründen (z.B. familiäre Belastung, besseres Jobangebot), doch der Anteil von Gründungsabbrüchen wegen Unwirtschaftlichkeit hat sich gegenüber 2019 auf 40 % verdoppelt. Insgesamt war im Jahr 2020 bei etwas mehr als der Hälfte (56 %) der Abbrüche die Corona-Krise entscheidend.
Allerdings waren im Corona-Jahr 2020 auch mehr Menschen motiviert, sich mit einer bietenden Geschäftsgelegenheit selbständig zu machen. Der Anteil so genannter Chancengründungen stieg auf 80 % (2019: 73 %). Aus der Not heraus wegen fehlender besserer Erwerbsalternativen entstanden nur 16 % (2019: 23 %) aller Existenzgründungen. Im vergangenen Jahr haben folglich in erster Linie diejenigen Existenzgründer*innen ihr Gründungsvorhaben in die Tat umgesetzt, die eine besondere Beharrlichkeit und Zuversicht mitgebracht haben. Auf der anderen Seite dürfte die Kurzarbeit dazu beigetragen haben, dass nicht mehr Menschen aus der Not heraus eine selbständige Tätigkeit aufnahmen.
Nach dem coronabedingten Einbruch der Gründungstätigkeit in Deutschland verspricht 2021 ein gutes Gründungsjahr zu werden. Der konjunkturelle Aufschwung gibt Rückenwind und auch der Arbeitsmarkt dürfte eher positiv auf die Gründungstätigkeit wirken. Hinzu käme: Viele Gründungsplaner*innen wollten eigentlich bereits 2020 gründen – sie haben ihre Projekte aufgrund der Corona-Krise nur verschoben. Sie sind im Planungsprozess weit vorangeschritten und nah an der Umsetzung. Auch davon dürfte die diesjährige Gründungstätigkeit laut Aussage der KfW profitieren.
Weitere zentrale Ergebnisse des KfW-Gründungsmonitors sind:
Innovative Gründungen, das sind Existenzgründungen mit Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten, machten 13 % Gründungen 2020 aus, 24 % waren wachstumsorientierte Gründungen. Internetbasierte Gründungen, bei denen das Internet Kernelement des Unternehmens ist, erreichten einen Anteil von 31 % aus und digitale Gründungen, deren Angebot nur durch den Einsatz digitaler Technologien nutzbar ist, kamen auf 26 %.
Im Länderranking steht Berlin weiter mit Abstand an der Spitze. Dort haben im Durchschnitt der Jahre 2018–2020 von 10.000 Erwerbsfähigen jährlich 181 Personen eine selbstständige Tätigkeit begonnen. Brandenburg, das von der Ausstrahlung der überdurchschnittlichen Berliner Gründungstätigkeit auf die Peripherie profitiert hatte, ist aufgrund coronabedingt rückläufiger Gründungstätigkeit vom zweiten Platz wieder auf Platz 5 abgerutscht (104 Gründungen je 10.000 Erwerbsfähige). Auf Platz 2 kommt nun Hamburg (129) vor Schleswig-Holstein (120) auf Platz 3. Baden-Württemberg erreicht den sechsten Platz
Nach einem Jahr Corona-Krise gehen Gründer*innen mit dem Gründungsstandort Deutschland insgesamt hart ins Gericht. Nur die Benotungen des freien Marktzugangs (Schulnotenskala: 2,3), der Beratungsangebote (2,6), des Zugangs zu öffentlichen Fördermitteln (3,3) und die Kreditverfügbarkeit (3,7) blieben auf dem gewohnten Level. Die anderen Faktoren wurden dagegen etwa eine halbe Note bis eineinhalb Noten abgewertet. Die Benotungen der gesetzlichen Regelungen (4,3; +1,3), der bürokratischen Informations- und Berichtspflichten (4,6; +1,2) sowie der steuerlichen Belastung (4,4; +0,8) verschlechterten sich am stärksten.
Der aktuelle KfW-Gründungsmonitor ist hier abrufbar >>
Zum Datenhintergrund:
Der KfW-Gründungsmonitor ist eine repräsentative, seit dem Jahr 2000 jährlich durchgeführte, telefonische Bevölkerungsbefragung zum Gründungsgeschehen in Deutschland. Er basiert auf Angaben von 50.000 zufällig ausgewählten, in Deutschland ansässigen Personen. Gründer*innen werden dabei breit erfasst: Ob im Voll- oder Nebenerwerb, ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, ob Neugründung oder Übernahme. Der KfW-Gründungsmonitor liefert damit ein umfassendes Bild der Gründungstätigkeit in Deutschland.
01.07.2021
KreativStart 2021 – Videos der Speaker*innen jetzt online!
Ihr habt Speaker*innen beim KreativStart 2021 verpasst? Ab sofort könnt Ihr Euch folgende Vorträge digital anschauen:
Muriel Böttger „Mut – Warum jeder Mut in sich trägt“
Sina Trinkwalder „Wunder muss man Selbermachen“
Raphael Gielgen „The next economy ecosystem – Wie die vor uns liegende Ökonomie die Architektur der Arbeit verändern wird“
Ludger Pfanz „Künstliche und Künstlerische Intelligenz“
Manfred Gotta „Die Bedeutung von Namen und internationalem Marketing“
Carsten Waldeck "Mitbegründer der SHIFT GmbH"
Beim KreativStart Kongress 2021 ging es um die Zukunft der Arbeit, Gründungen im Nachhaltigkeitsgedanken, Sozialunternehmer, selbstgemachte Wunder, kreative Gründer*innen, künstliche und künstlerische Intelligenz, Entwicklung von Markennamen, Soziale Medien, Preisverhandlungen und neue Arbeitsräume und all das, was wichtig ist, um mit den eigenen Geschäftsideen auf dem Markt erfolgreich durchzustarten.
Juni
29.06.2021
Künstler*innenförderung der Initiative Musik geht in die 54. Runde
Seit dem 28. Juni können Künstler*innen sich auf Förderungen in der 54. Runde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik bewerben.
Folgende Rahmenbedingungen gelten für eine Förderung:
Der Förderanteil beträgt 75% der Gesamtkosten
Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25% der Gesamtkosten
Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 9.000 Euro bis maximal 30.000 Euro
Pro Partnerunternehmen können im Kalenderjahr 2021 eine maximale Fördersumme von 60.000 Euro bewilligt werden
Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig
neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt
Anträge auf eine Förderung können ausschließlich online auf der Seite der Initiative Musik gestellt werden und müssen bis zum 14. Juli 2021 eingereicht sein. Der frühestmögliche Projektbeginn kann zum Tag der Antragsabgabe beantragt werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 12 Monate, das spätmöglichste Projektende ist der 31.08.2022. Bis zur Bekanntgabe der Förderbewilligungen würde der Projektbeginn auf eigenes Risiko der Antragssteller*innen erfolgen. Die Förderentscheidung wird voraussichtlich Mitte September bekannt begeben, abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge.
Außerdem veranstaltet die Initiative Musik am 06. Juli einen Workshop mit anschließender Q&A zu allgemeinen Fragen zur Förderung und Antragsstellung mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 500 Leuten.
Hier könnt Ihr Euch für den Workshop anmelden >>
Alle weiteren Informationen bekommt Ihr auf der Website der Initiative Musik >>
Weitere Fördermöglichkeiten während der Corona-Krise findet Ihr hier >>
28.06.2021
Land verlängert Rettungsschirm für krisengeschüttelte Start-ups
Der Rettungsschirm „Start-up BW Pro-Tect“ für krisengeschüttelte Start-ups wird bis Ende September verlängert und von 30 Millionen auf 36 Millionen Euro aufgestockt. Das hat der Ministerrat beschlossen.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt Start-ups in der Corona-Krise seit Juni 2020 mit dem Förderprogramm „Start-up BW Pro-Tect“. Pro-Tect ist eine Ausweitung der bundesweit einmaligen Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ auf krisengeschüttelte Start-ups, die die erste Finanzierungsrunde schon erfolgreich beendet und erste Markterfolge bereits erzielt haben. Seit dem operativen Start von Pro-Tect Ende Juni 2020 erhielten bis heute bereits über 140 Start-ups eine Unterstützung. Dies entspricht einem Bewilligungsvolumen von rund 25 Millionen Euro aus Landesmitteln sowie zusätzliche Mitteln von privaten Ko-Investoren in Höhe von rund fünf Millionen Euro.
„Start-up BW Pro-Tect“ wird wie ein Wandeldarlehen gewährt und kann einen ersten Kapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finanziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Investoren stammen müssen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zu 400.000 Euro betragen.
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:
Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund von negativen Effekten durch Corona entstanden sein.
Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet (Gemäß Artikel 22 AGVO).
Grundsätzlich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
Es muss sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell handeln, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (zum Beispiel KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).
Die Empfehlung sowie die Begleitung muss durch einen Start-up BW Accelerator und Programmpartner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen.
Private Ko-Investoren müssen unverändert mindestens 20 Prozent der jeweiligen Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land übernehmen.
Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbetrag ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.
Das Programm ist ein zentraler Bestandteil der Landeskampagne „Start-up BW“ des Wirtschaftsministeriums und wird von der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, betreut.
Mehr Infos findet Ihr hier >>
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