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News

KreativKids Akademie Banner

08.07.2026

KreativKids Akademie 2026

Die KreativKids Akademie geht in die nächste Runde! Das kostenlose Ferienprogramm auf dem Alten Schlachthof Karlsruhe hat sich als echtes Erfolgsmodell etabliert – und startet ab dem 3. August 2026 wieder für Kinder zwischen 7 und 11 Jahren. Zwei Wochen lang tauchen die Teilnehmenden in die Welt der Kreativität ein: täglich wechselnde Workshops in Theater, Film, Hörspiel, Illustration, Handlettering, Zeichnen und vielem mehr – angeleitet von echten Künstler*innen und Kreativschaffenden. Die bewusst kleinen Gruppen (je 8 Kinder) schaffen Raum zum echten Ausprobieren, Entdecken und Dranbleiben. Noch Restplätze in der zweiten Woche Die erste Woche ist bereits ausgebucht. Für die zweite Woche (10.–14. August, 9–15 Uhr) gibt es noch wenige Restplätze. Anfragen bitte an: kreativkids@kultur.karlsruhe.de – die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Ein Angebot von K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe und WERKRAUM: Karlsruhe e.V. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
KreativStart, Foto: Ingrid Kappenberger

24.06.2026

Female Perspectives: Die Vorträge des KreativStarts jetzt online

Wie entstehen Ideen, Unternehmen und neue Perspektiven? Beim diesjährigen Gründungskongress unseres Büros für Kultur- und Kreativwirtschaft stand die Vielfalt der Wege in die Selbstständigkeit im Mittelpunkt – mit einem besonderen Fokus auf weibliche Sichtweisen, Erfahrungen und Erfolgswege. Unter dem Motto, Frauen in der Kultur- und Kreativwirtschaft sichtbar zu machen und ihre Stimmen zu stärken, wurde der Kongress ausschließlich von weiblichen Speakerinnen gestaltet. Sie gaben inspirierende Einblicke in ihre persönlichen Gründungsgeschichten, teilten ihr Wissen und beleuchteten zentrale Themen rund um Unternehmertum, Kreativität und die Herausforderungen sowie Chancen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Für alle, die nicht live dabei sein konnten – oder einzelne Impulse noch einmal erleben möchten: Die Vorträge des Kongresses sind ab sofort online verfügbar. Tauchen Sie ein in spannende Perspektiven, neue Ideen und wertvolle Erfahrungen unserer Speakerinnen. Die Videoaufzeichnungen laden dazu ein, sich inspirieren zu lassen, neue Blickwinkel zu entdecken und Impulse für die eigene Gründung oder kreative Arbeit mitzunehmen. Hier geht´s zur Playlist: https://youtube.com/playlist?list=PLjBSIxDaBHfvtK6x63mPTyHtzdEyY0oiV&si=GCzQ25ragOWYG_QD
News K3-Portal, Bild: Canva

19.06.2026

Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030

KI als Werkzeug, nicht als Feind: So sieht die Kreativwirtschaft ihre Zukunft Der KreativBund – Bundeszentrum Kultur- und Kreativwirtschaft hat im Mai 2026 den Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030 veröffentlicht. Die Grundlage: 118 Sprachnachrichten, die beim German Creative Economy Summit (GCES) 2026 in Hamburg gesammelt wurden. Rund 500 Teilnehmende wurden gefragt: „Wie sieht deine ideale Vision für die Kultur- und Kreativwirtschaft 2030 aus?” Die KI-gestützte Cluster-Analyse destilliert aus den Antworten drei zentrale Themenfelder: Künstliche Intelligenz, Cross Innovation & Vernetzung sowie Strukturen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Branche weiß, was sie will — und sie ist unzufrieden mit dem Status quo. KI wird von der großen Mehrheit als Werkzeug und Chance begriffen, nicht als Gegner. Gleichzeitig warnen insbesondere Stimmen aus der Designwirtschaft vor der Verdrängung von Einstiegsjobs und sinkenden Budgets. Beim Thema Vernetzung herrscht Konsens über den Wunsch nach echtem Schulterschluss — aber die Realität ist noch geprägt von Silos und fehlendem Vertrauen. Strukturell fordert die Branche: stabile Förderung, weniger Bürokratie, politische Einbindung. Den Report gibt es hier zum Download >> https://a.storyblok.com/f/287609726226301/x/e3620a0db7/zukunftsreport_kreativwirtschaft_2030.pdf

Mai

08.05.2020

Öffnungsperspektiven im Kulturbereich

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst arbeitet an einem Fahrplan zum Wiederbeginn des öffentlichen Kulturlebens nach der Corona-Zwangspause. "Wir treffen für den Kulturbereich nächste Woche konkrete Regelungen und eröffnen damit Spielräume für kleine, kreative Formate", sagte die Kulturministerin Theresia Bauer (Grüne). Großveranstaltungen bleiben aber weiterhin bis mindestens 31. August tabu. "Gerade in dieser Zeit wird uns allen schmerzhaft bewusst, wie sehr uns unser kulturelles Leben fehlt", sagte Bauer. Möglich gemacht werden sollen demnach kleine, kreative Veranstaltungen, die Kunst und Kultur auch wieder analog in Berührung mit ihrem Publikum bringen: Liederabende, Lesungen, Solistenauftritte, Kleinkunst, Tanz und Theater in kleiner Besetzung sowie Kinovorführungen. Zur ausführlichen Presse- Information des Staatsministeriums Baden-Württemberg geht es hier >>

07.05.2020

Verlängerung Soforthilfe angekündigt

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut kündigte an, das zunächst bis Ende Mai laufende Soforthilfeprogramm des Landes auch über das Ende diesen Monats weiterführen zu wollen und zwar branchenübergreifend für alle Unternehmen, die weiterhin besonders stark betroffen sind. Dabei wird es auch eine Erweiterung des Programms um eine vierte Stufe – zwischen 51 und 100 Beschäftigten – mit bis zu 50.000 Euro Direktzuschuss, abhängig vom tatsächlichen Liquiditätsbedarf, geben. Mittlerweile wurden rund 240.000 Anträge gestellt und Auszahlungen in Höhe von über 1,6 Milliarden Euro getätigt. „Die Nachfrage ist enorm. Es zeichnet sich klar ab, dass der Bedarf angesichts der beispiellosen Auswirkungen der Coronakrise auf unsere Wirtschaft auch weiterhin groß sein wird." Wir halten euch dazu weiter auf dem Laufenden. Die komplette Presse-Info des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>

06.05.2020

Umfrage des K³-Büros zur Situation der Kultur- und Kreativschaffenden in der Corona-Krise

Um einen Überblick zu bekommen, in welcher finanziellen und wirtschaftlichen Situation sich die Karlsruher Kultur- und Kreativszene derzeit angesichts der Corona-Krise befindet und um festzustellen, welche Hilfsmaßnahmen bereits bekannt sind und welche bisher genutzt wurden, möchten wir dringend um Teilnahme an unserer Online-Umfrage bitten. Die Ergebnisse der Umfrage sollen uns dabei helfen, die Situation der Karlsruher Kultur- und Kreativschaffenden auch für die Politik realitätsnah darzustellen und um gezielter Unterstützungen und Informationen anbieten zu können.   Der Fragebogen sollte bitte von dem Gründer/ der Gründerin bzw. dem Geschäftsführer/ der Geschäftsführerin ausgefüllt werden. Bei mehreren könnt Ihr den Fragebogen auch gemeinsam ausfüllen. Bitte nehmt Euch zehn Minuten Zeit, um an der Befragung teilzunehmen. Den Link zur Online-Befragung findet ihr hier Die Befragung läuft bis zum 20. Mai 2020 und die Ergebnisse der Befragung werden wir dann über unsere üblichen Kanäle veröffentlichen. Selbstverständlich werden die in Deutschland gültigen Datenschutzbestimmungen eingehalten*.   Wenn Ihr Euch über weitere Hilfsmaßnahmen informieren möchtet, findet Ihr auf der Website des K³-Büros eine Übersicht, die ständig aktualisiert wird   Herzliche Grüße Euer K³-Büro  *Für den Onlinefragebogen wird der Anbieter SosciSurvey verwendet. Dieser bietet mit seinem Befragungsserver in Deutschland eine datenschutzkonforme Infrastruktur: u.a. keine Aufzeichnung von IP-Adressen, keine Cookies (mehr dazu findet ihr hier >>). Die gespeicherten Daten werden nach Abschluss der Auswertung gelöscht, spätestens 6 Monate nach Ende der Befragung.  

06.05.2020

NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

10 Millionen Euro Fördermittel können zur Vermeidung von Infektionsrisiken ausgegeben werden. Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Die Antragsstellung ab dem 6. Mai 2020/10:00 Uhr: antrag.soziokultur.de/neustart Fördergrundsätze >> FAQs >> Nachfragen ab dem 6. Mai 2020/9:00 Uhr an: jennifer.tharr@soziokultur.de Alle weiteren Informationen zum Investitionsprogramm erscheinen in den nächsten Tagen hier auf der Website des Bundesverbandes www.soziokultur.de und auf der Website der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien.

04.05.2020

Die neue Games BW Förderung

Ab dem 1. Juli 2020 tritt die neue Förderrichtlinie in Kraft und bringt damit die Games BW Förderung. Die Förderhöchstbeträge bei Konzept- und Produktionsförderung sind deutlich erhöht worden. Anträge nach dem neuen Förderprogramm können ab sofort eingereicht werden. Die nächste Einreichfrist für Anträge über 20.000 Euro ist der 28. Juli, kleinere Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Zur Antragstellung gibt es ausführliche Vorlagen, laufend aktualisierte FAQs und natürlich Beratung seitens der MFG. Die wichtigsten Informationen zur neuen Richtlinie erhaltet ihr mit diesem Infosheet auf einen Blick. Die nächste Games BW Jurysitzung für Anträge über 20.000 Euro ist am 29. Oktober 2020. Weitere Informationen zu Ablauf, Bewerbungskriterien und -unterlagen findet ihr  hier >>

02.05.2020

Bund ermöglicht Ausfallhonorare in der Corona-Krise

Kulturstaatsministerin Monika Grütters ermöglicht es ab sofort Kulturinstitutionen, Honorare für Engagements zu zahlen, die wegen der Coronakrise abgesagt wurden. Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden und sieht vor, dass ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 Euro vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstlerinnen und Künstler maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten; die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro. Weitere Infos dazu findet ihr hier >>

April

29.04.2020

„Krisenberatung Corona“ des Landes für kleine und mittlere Unternehmen

Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, startet das Wirtschaftsministerium am 11. Mai eine kostenlose Krisenberatung für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler. Die Beratung soll durch das RKW Baden-Württemberg, die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM), DEHOGA Baden-Württemberg und den Handelsverband Baden-Württemberg (HBW/UBH) erfolgen. Weitere Infos findet ihr hier >>

28.04.2020

Ministerium erarbeitet Masterplan Kultur – Neue Online-Gesprächsreihe

Das Wissenschaftsministerium arbeitet an einem „Masterplan Kultur“, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch Förderprogramme für Kulturprojekte beinhaltet. Mit #CooltourTalk startet eine Online-Gesprächsreihe zu neuen Formen des Kulturerlebens. Gerade während einer Krisenzeit fehlen in der Gesellschaft Begegnungsorte und Reflektionsmöglichkeiten, die die Kultur den Menschen eröffnet. Künstlerinnen und Künstler sind besonders stark getroffen. Um der Kultur die Möglichkeit zu geben, in der Gesellschaft wieder sichtbar zu sein und erste Schritte der Öffnung möglich zu machen, arbeitet das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit den Einrichtungen aktiv daran zu prüfen, wie eine sukzessive Öffnung der Kultureinrichtungen trotz hoher Schutz- und Hygienemaßnahmen aussehen könnte und welche Programme und Unterstützungen der Kulturbetrieb zur Bewältigung der Krise benötigt. Der „Masterplan Kultur“ des Ministeriums, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch finanzielle Förderprogramme für Kulturprojekte in Zeiten der Corona-Krise beinhaltet, wird Anfang Mai vorgestellt. Voraussetzung für weitere Schritte der Öffnung sind dabei die weiteren Vereinbarungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten beziehungsweise deren Umsetzung auf Länderebene. Auch im digitalen Raum sucht Staatssekretärin Olschowski unter dem Titel #CooltourTalk das Gespräch mit Akteurinnen und Akteuren der Kulturszene. Im Fokus des #CooltourTalks stehen unterschiedliche Kultursparten. Die Gespräche stehen jeweils online zur Verfügung. Den Anfang machen an diesem Dienstag die Museen und Ausstellungen – Kunststaatssekretärin Olschowski spricht mit der Direktorin des Landesmuseums Württemberg, Dr. Astrid Pellengahr, und anderen über die Bedingungen und Herausforderungen für eine Öffnung der Museen und die Chancen des Digitalen. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>

28.04.2020

Vorschuss auf Steuerrückerstattungen für Unternehmen

Das Hilfsprogramm im Steuerrecht wächst: Um Unternehmen rasch notwendige Liquidität zu geben, können sie bei der Anpassung von Vorauszahlungen Gewinne aus dem Jahr 2019 mit Verlusten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verrechnen. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Steuerrückerstattungen. Die steuerliche Hilfe baut auf der Berücksichtigung eines sogenannten Verlustrücktrags bei der Bemessung von Vorauszahlungen auf. Faktisch können Unternehmen damit Verluste des aktuellen Jahres mit Gewinnen des vergangenen Jahres ausgleichen, so dass bereits geleistete Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer nachträglich herabgesetzt und an die Unternehmen ausbezahlt werden können. Um Unternehmen die Erstattungen rasch gewähren zu können, wird für die Bemessung der Vorauszahlungen des Jahres 2019 pauschal ein Verlust von 15 Prozent des letzten, der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde gelegten Gewinns angenommen. Anträge auf die Erstattung der Vorauszahlungen können die Unternehmen stellen, die im vergangenen Jahr Gewinne gemacht haben, deren Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf null herabgesetzt wurden und die zudem erhebliche negative Einkünfte erwarten. Die exakte Abrechnung erfolgt mit der Steuerfestsetzung für das Jahr 2020, das ist frühestens im kommenden Jahr. Für Unternehmen, die von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, werden derzeit Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Vorauszahlungen können herabgesetzt werden, auf Vollstreckungen wird aktuell verzichtet, Säumniszuschläge und auch Verspätungszuschläge werden erlassen. Hinzu kommt, dass Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu 1500 Euro während der Pandemie steuerfrei sein können. Auch für gemeinnützige Einrichtungen gab es Neuerungen, die diese während der Pandemie entlasten. Beispielsweise können gemeinnützige Vereine unabhängig von ihrem Satzungszweck Hilfsdienste anbieten, ohne ihre Steuerbegünstigung zu riskieren. Wo sich wegen der Coronakrise finanzielle Lücken ergeben, können zweckgebundene Rücklagen eingesetzt werden. Unternehmen, die einen Vorschuss auf Verlustrücktrag stellen möchten, wenden sich an ihr zuständiges Finanzamt. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>