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News

02.09.2026

Drei Tage „THE LÄND of Games“: Baden-Württemberg zieht positive Gamescom-Bilanz

Drei Tage lang präsentierte sich Baden-Württemberg auf der Gamescom in Köln als Games-Standort. Unter dem Titel „THE LÄND of Games“ bot der Landesstand in der Business Area internationalen Unternehmen und Akteur*innen der Games-Branche eine zentrale Anlaufstelle. Mit dabei waren acht Mitausstellende – und auch Karlsruhe war über das K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro vertreten. Nach drei intensiven Messetagen zieht die MFG Baden-Württemberg eine positive Bilanz. Der Landesstand war während der gesamten Gamescom gut besucht, zahlreiche Gespräche mit Vertreter*innen der internationalen Games-Branche fanden statt. Das Ziel: Baden-Württemberg als Wirtschafts- und Kreativstandort für Games sichtbar zu machen und Vernetzung innerhalb der Branche zu fördern. Auch Staatssekretärin Neşe Erikli besuchte den Landesstand und nutzte die Gelegenheit zum Austausch mit den Ausstellenden. Im Mittelpunkt standen Gespräche über die aktuellen Entwicklungen der Games-Branche, ihre wirtschaftliche Bedeutung und die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Kreative. MFG-Geschäftsführerin Wiebke Wiesner zeigt sich nach der Messe begeistert: „Diese drei Tage haben mich begeistert. THE LÄND of Games hat gezeigt, was Baden-Württemberg kann – wirtschaftlich und kreativ.“ Besonders der große Zuspruch und das hohe Interesse am Stand hätten gezeigt, wie relevant der Standort für die Branche sei. Wiesner dankte dem Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg für die Förderung des Landesstands sowie Baden-Württemberg International (BW_i) für die Zusammenarbeit und die Organisation von Messetouren. Auch dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und Staatssekretärin Neşe Erikli galt ihr Dank für den Besuch und den Austausch mit den Ausstellenden. Der Landesstand wurde von der MFG Baden-Württemberg in Kooperation mit Baden-Württemberg International realisiert. Unterstützt wurde der Auftritt durch die Stadt Karlsruhe mit dem K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe. Damit war auch die Karlsruher Games- und Kreativwirtschaft Teil der gemeinsamen Präsentation des Standorts Baden-Württemberg auf der weltweit bedeutenden Gamesmesse. Für die MFG war die Gamescom zugleich eine Gelegenheit, die Bedeutung der Games-Branche über die reine Spieleentwicklung hinaus sichtbar zu machen. Games verbinden wirtschaftliche Dynamik, Technologie und kreative Innovation und sind damit ein wichtiger Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft. Mit dem gemeinsamen Landesauftritt setzte Baden-Württemberg auf der Gamescom ein sichtbares Zeichen für seine Games-Branche – und auf Vernetzung über die Landesgrenzen hinaus. Nach drei Tagen „THE LÄND of Games“ geht es für die beteiligten Akteur*innen nun zurück in den Arbeitsalltag. Bis zur nächsten Gamescom.

29.07.2026

Museum Unlimited: Neues Förderprogramm für digitales Kuratieren und Ausstellen

Wie lassen sich Ausstellungen digital weiterdenken und neue Zielgruppen erreichen? Mit dem neuen Förderprogramm Museum Unlimited: digital Kuratieren und Ausstellen unterstützt die MFG Museen in Baden-Württemberg dabei, digitale Ausstellungsformate zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. Jetzt anmelden: Eine Online-Veranstaltung am Montag, 28. September, liefert alle wichtigen Informationen. Online-Kick-off mit Mehrwert Die Veranstaltung Ende September stellt das Programm und seine Angebote vor. Ein Impulsvortrag gibt Einblicke in das Thema digitale Ausstellungen. Ergänzend zeigen Good-Practice-Beispiele aus Museen Projektmöglichkeiten auf. Digitale Angebote schaffen und Sichtbarkeit erhöhen Das Programm richtet sich an Museen aus Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, Kompetenzen im Bereich der digitalen Kuration aufzubauen. Es sollen digitale Angebote entstehen, die Ausstellungen sinnvoll ergänzen, eigenständige digitale Erlebnisse schaffen und die Sichtbarkeit von Museen auch über den physischen Museumsraum hinaus erhöhen. Online-Weiterbildungen In der ersten Phase des Programms vermitteln Expert*innen in Online-Weiterbildungen praxisnahe Einblicke in die Konzeption und Umsetzung digitaler Ausstellungen. Workshops zeigen, welche gestalterischen Möglichkeiten der digitale Raum bietet und wie Ausstellungsinhalte online präsentiert werden. Ergänzend veranschaulichen Good-Practice-Beispiele aus Museen die praktische Anwendung. So erhalten Museumsmitarbeiter*innen Anregungen, Ideen und Impulse für ein eigenes Projekt. Chance auf finanzielle Förderung Anknüpfend an die Weiterbildungsangebote können Museumsmitarbeitende aus Baden-Württemberg sich um eine Förderung bewerben. Eine Jury wählt aus den eingereichten Konzepten die geförderten Projekte aus. Die ausgewählten Vorhaben erhalten finanzielle Unterstützung und werden durch eine fachliche Beratung bei der weiteren Entwicklung begleitet. Jetzt zur Auftaktveranstaltung anmelden und das Förderprogramm kennenlernen. Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: Museum Unlimited MFG Digitale Kultur Newsletter MFG Digitale Kultur

29.07.2026

GEMA bringt mit “PLAI by GEMA” den ersten vollständigen Musikdatensatz für einfaches KI-Training an den Start

Mit PLAI by GEMA bringt die GEMA gemeinsam mit mehreren Partnern einen kuratierten und individuell anpassbaren Musikdatensatz für Anbieter von KI-Tools auf den Markt. Der Datensatz wurde speziell für das Training von KI-Anwendungen entwickelt und verbindet hochwertige Musikdaten mit den dafür erforderlichen Rechten. PLAI by GEMA ist das erste Angebot dieser Art in Europa, das Soundfiles, umfassende Metadaten sowie Urheber- und Masterrechte skalierbar aus einer Hand bündelt. Das Produkt richtet sich an Anbieter von KI-Musiktools, die Musikschaffende im Produktionsprozess unterstützen und deren Ergebnisse nicht mit den verwendeten Trainingswerken konkurrieren. Mit Klangio aus Karlsruhe setzt ab sofort ein innovativer Anbieter eines KI-Musiktools auf PLAI by GEMA. Für das Training seiner KI-Anwendungen nutzt das Unternehmen den hochwertigen Musikdatensatz mit rund 178.000 Soundfiles aus mehr als 60 Genres. Für weitere Kunden können die Trainingsdaten passgenau nach deren individuellen Bedürfnissen kuratiert werden. Ob bestimmte Genres, Stimmungen oder Anwendungsfälle – der Musikdatensatz von PLAI by GEMA erfüllt sowohl die technischen als auch rechtlichen Anforderungen moderner KI-Tools. Entwickelt wurde die Lösung zusammen mit den Partnern Bailer Music Publishing, Earmotion Audio Creation, Intervox Production Music, Music Sculptor und Sonoton Music. Weitere Verlage, Verwertungsgesellschaften, Urheberinnen sowie Rechtegeber können jederzeit in das wachsende Ökosystem integriert werden. „Mit PLAI by GEMA machen wir Musikinhalte für das Training von KI-Tools so einfach zugänglich wie nie zuvor. Statt komplexer Rechteklärungen erhalten KI-Toolanbieter hochwertige Musikdaten inklusive der erforderlichen Rechte jetzt aus einer Hand. Das schafft Rechtssicherheit für Entwickler und neue Erlöspotenziale für Musikschaffende. Mit PLAI by GEMA zeigen wir, dass KI-Training und faire Vergütung von Kreativen kein Widerspruch sind. Wenn beide Seiten an einem verantwortungsvollen Umgang miteinander interessiert sind, finden wir gemeinsame Lösungen und ermöglichen Innovation auf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage“, so Thomas Theune, Direktor Sendung/Online bei der GEMA. Die wesentlichen Vorteile von PLAI by GEMA auf einen Blick: All-in-One Service Urheber- und Masterrechte gebündelt aus einer Hand – inklusive Soundfiles und Metadaten. KI-Toolanbieter erhalten alles, was sie für das rechtssichere Training benötigen, ohne aufwändige eigene Rechteklärung. Rechtssichere Trainingsdaten GEMA-zertifizierte Inhalte als verlässliche Alternative zu ethisch wie rechtlich zweifelhaften Praktiken der Inhaltesammlung, wie z.B. Web-Scraping. Faire Beteiligung der Musikschaffenden Alle beitragenden Rechteinhaberinnen und -inhaber werden anteilig und angemessen vergütet. Das schafft eine nachhaltige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Technologie und Kreativbranche. Flexible Datenpakete Trainingsdaten lassen sich je nach Modell und Anwendungsfall individuell zusammenstellen. Reputationsvorteil Ethisch einwandfreie Datenbeschaffung als Signal an Öffentlichkeit und Partner. Klangio: erste Anwenderin von PLAI by GEMA Klangio aus Karlsruhe entwickelt KI-basierte Lösungen für automatische Musiktranskription. Mit dem Klangio Transcription Studio ist es möglich, komplette Musikaufnahmen automatisch und in hoher Qualität über zahlreiche Instrumente hinweg in spielbare Notation zu überführen. Es wird von Musiklehrkräften, Kreativen sowie Künstlerinnen und Künstlern auf der ganzen Welt eingesetzt. Damit gehört das Unternehmen zu den Pionieren im Bereich Artificial Auditory Intelligence. Als erster Referenzpartner setzt Klangio den neuen GEMA Musikdatensatz ein und trainiert seine Systeme damit bewusst auf rechtlich geklärten, qualitativ hochwertigen Musikdaten aus dem GEMA Repertoire. „Unsere Kunden und wir selbst sind Teil der Musikbranche. Deshalb ist Fairness und Rechtssicherheit für uns ein großes Thema. Mit dem GEMA Musikdatensatz haben wir die Lösung gefunden, auf die wir gewartet haben: rechtlich vollständig geklärte Trainingsdaten, bei denen wirklich alle Rechte abgedeckt sind. Das gibt uns die Sicherheit, unsere KI-Tools auf solidem Fundament weiterzuentwickeln. Das zeigt, dass faire Vergütung und innovative KI-Entwicklung Hand in Hand gehen können“, sagt Sebastian Murgul, CEO der Klangio GmbH. GEMA: konstruktive Partnerin für KI-Anbieter Mit dem neuen Musikdatenangebot stärkt die GEMA ihre Position als konstruktive Gestalterin im KI-Zeitalter. Es ist der praktische Beweis dafür, dass Vergütung von KI-Trainingsinhalten funktioniert – wenn alle Beteiligten den Willen dazu mitbringen. „Als erste Verwertungsgesellschaft haben wir nicht nur ein Lizenzmodell entwickelt, sondern bringen jetzt auch ein konkretes Produkt an den Markt. Das schafft Klarheit für alle KI-Toolanbieter: Wer rechtssichere Trainingsdaten für den KI-Input will, hat in der GEMA eine verlässliche Partnerin”, so Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA. “Für die Lizenzierung von generativen KI-Anbietern hoffen wir auf eine positive Entscheidung in der Sache gegen SUNO am 31. Juli. Es muss deutlich werden, dass die Nutzung kreativer Werke unabhängig vom Ort des Trainings und auch bei Speicherung der Originalwerke in den Systemen vergütet werden müssen. Dafür braucht es die Gerichte, aber auch vor allem den politischen Rahmen.” PLAI by GEMA adressiert den KI-Input für KI-Toolanbieter, also das Training von Modellen mit rechtlich geklärten Inhalten und deren Weiterverarbeitung zu musiknahen Produkten. Fragen der Lizenzpflicht von Anbietern generativer KI bleiben davon unberührt und sind Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens gegen SUNO am Landgericht München. Eine Entscheidung in diesem Prozess wird für den 31. Juli 2026 erwartet. Bereits im November 2025 hat die GEMA eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München gewonnen. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der GEMA unter PLAI by GEMA und auf unserem KI Hub. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Klangio GmbH ist ein Musiksoftwareunternehmen mit Sitz in Karlsruhe, das sich auf die Entwicklung KI-basierter Tools für Musiktranskription spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde 2018 von Sebastian Murgul und Alexander Lüngen gegründet und gehört zu den führenden Anbietern im Bereich Artificial Auditory Intelligence. Mehr Informationen unter www.klang.io Pressekontakte Kathrin Greven, GEMA, Direktorin Kommunikation Telefon: +49 89 48003-421 E-Mail: kommunikation@gema.de  Jeannette Hintz, Klangio GmbH, Kommunikation Telefon: +49 721 27660423 E-Mail: pr@klang.io

Mai

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08.05.2020

Öffnungsperspektiven im Kulturbereich

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst arbeitet an einem Fahrplan zum Wiederbeginn des öffentlichen Kulturlebens nach der Corona-Zwangspause. "Wir treffen für den Kulturbereich nächste Woche konkrete Regelungen und eröffnen damit Spielräume für kleine, kreative Formate", sagte die Kulturministerin Theresia Bauer (Grüne). Großveranstaltungen bleiben aber weiterhin bis mindestens 31. August tabu. "Gerade in dieser Zeit wird uns allen schmerzhaft bewusst, wie sehr uns unser kulturelles Leben fehlt", sagte Bauer. Möglich gemacht werden sollen demnach kleine, kreative Veranstaltungen, die Kunst und Kultur auch wieder analog in Berührung mit ihrem Publikum bringen: Liederabende, Lesungen, Solistenauftritte, Kleinkunst, Tanz und Theater in kleiner Besetzung sowie Kinovorführungen. Zur ausführlichen Presse- Information des Staatsministeriums Baden-Württemberg geht es hier >>
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07.05.2020

Verlängerung Soforthilfe angekündigt

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut kündigte an, das zunächst bis Ende Mai laufende Soforthilfeprogramm des Landes auch über das Ende diesen Monats weiterführen zu wollen und zwar branchenübergreifend für alle Unternehmen, die weiterhin besonders stark betroffen sind. Dabei wird es auch eine Erweiterung des Programms um eine vierte Stufe – zwischen 51 und 100 Beschäftigten – mit bis zu 50.000 Euro Direktzuschuss, abhängig vom tatsächlichen Liquiditätsbedarf, geben. Mittlerweile wurden rund 240.000 Anträge gestellt und Auszahlungen in Höhe von über 1,6 Milliarden Euro getätigt. „Die Nachfrage ist enorm. Es zeichnet sich klar ab, dass der Bedarf angesichts der beispiellosen Auswirkungen der Coronakrise auf unsere Wirtschaft auch weiterhin groß sein wird." Wir halten euch dazu weiter auf dem Laufenden. Die komplette Presse-Info des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>
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06.05.2020

Umfrage des K³-Büros zur Situation der Kultur- und Kreativschaffenden in der Corona-Krise

Um einen Überblick zu bekommen, in welcher finanziellen und wirtschaftlichen Situation sich die Karlsruher Kultur- und Kreativszene derzeit angesichts der Corona-Krise befindet und um festzustellen, welche Hilfsmaßnahmen bereits bekannt sind und welche bisher genutzt wurden, möchten wir dringend um Teilnahme an unserer Online-Umfrage bitten. Die Ergebnisse der Umfrage sollen uns dabei helfen, die Situation der Karlsruher Kultur- und Kreativschaffenden auch für die Politik realitätsnah darzustellen und um gezielter Unterstützungen und Informationen anbieten zu können.   Der Fragebogen sollte bitte von dem Gründer/ der Gründerin bzw. dem Geschäftsführer/ der Geschäftsführerin ausgefüllt werden. Bei mehreren könnt Ihr den Fragebogen auch gemeinsam ausfüllen. Bitte nehmt Euch zehn Minuten Zeit, um an der Befragung teilzunehmen. Den Link zur Online-Befragung findet ihr hier Die Befragung läuft bis zum 20. Mai 2020 und die Ergebnisse der Befragung werden wir dann über unsere üblichen Kanäle veröffentlichen. Selbstverständlich werden die in Deutschland gültigen Datenschutzbestimmungen eingehalten*.   Wenn Ihr Euch über weitere Hilfsmaßnahmen informieren möchtet, findet Ihr auf der Website des K³-Büros eine Übersicht, die ständig aktualisiert wird   Herzliche Grüße Euer K³-Büro  *Für den Onlinefragebogen wird der Anbieter SosciSurvey verwendet. Dieser bietet mit seinem Befragungsserver in Deutschland eine datenschutzkonforme Infrastruktur: u.a. keine Aufzeichnung von IP-Adressen, keine Cookies (mehr dazu findet ihr hier >>). Die gespeicherten Daten werden nach Abschluss der Auswertung gelöscht, spätestens 6 Monate nach Ende der Befragung.  
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06.05.2020

NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

10 Millionen Euro Fördermittel können zur Vermeidung von Infektionsrisiken ausgegeben werden. Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Die Antragsstellung ab dem 6. Mai 2020/10:00 Uhr: antrag.soziokultur.de/neustart Fördergrundsätze >> FAQs >> Nachfragen ab dem 6. Mai 2020/9:00 Uhr an: jennifer.tharr@soziokultur.de Alle weiteren Informationen zum Investitionsprogramm erscheinen in den nächsten Tagen hier auf der Website des Bundesverbandes www.soziokultur.de und auf der Website der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien.
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04.05.2020

Die neue Games BW Förderung

Ab dem 1. Juli 2020 tritt die neue Förderrichtlinie in Kraft und bringt damit die Games BW Förderung. Die Förderhöchstbeträge bei Konzept- und Produktionsförderung sind deutlich erhöht worden. Anträge nach dem neuen Förderprogramm können ab sofort eingereicht werden. Die nächste Einreichfrist für Anträge über 20.000 Euro ist der 28. Juli, kleinere Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Zur Antragstellung gibt es ausführliche Vorlagen, laufend aktualisierte FAQs und natürlich Beratung seitens der MFG. Die wichtigsten Informationen zur neuen Richtlinie erhaltet ihr mit diesem Infosheet auf einen Blick. Die nächste Games BW Jurysitzung für Anträge über 20.000 Euro ist am 29. Oktober 2020. Weitere Informationen zu Ablauf, Bewerbungskriterien und -unterlagen findet ihr  hier >>
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02.05.2020

Bund ermöglicht Ausfallhonorare in der Corona-Krise

Kulturstaatsministerin Monika Grütters ermöglicht es ab sofort Kulturinstitutionen, Honorare für Engagements zu zahlen, die wegen der Coronakrise abgesagt wurden. Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden und sieht vor, dass ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 Euro vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstlerinnen und Künstler maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten; die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro. Weitere Infos dazu findet ihr hier >>

April

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29.04.2020

„Krisenberatung Corona“ des Landes für kleine und mittlere Unternehmen

Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, startet das Wirtschaftsministerium am 11. Mai eine kostenlose Krisenberatung für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler. Die Beratung soll durch das RKW Baden-Württemberg, die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM), DEHOGA Baden-Württemberg und den Handelsverband Baden-Württemberg (HBW/UBH) erfolgen. Weitere Infos findet ihr hier >>
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28.04.2020

Ministerium erarbeitet Masterplan Kultur – Neue Online-Gesprächsreihe

Das Wissenschaftsministerium arbeitet an einem „Masterplan Kultur“, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch Förderprogramme für Kulturprojekte beinhaltet. Mit #CooltourTalk startet eine Online-Gesprächsreihe zu neuen Formen des Kulturerlebens. Gerade während einer Krisenzeit fehlen in der Gesellschaft Begegnungsorte und Reflektionsmöglichkeiten, die die Kultur den Menschen eröffnet. Künstlerinnen und Künstler sind besonders stark getroffen. Um der Kultur die Möglichkeit zu geben, in der Gesellschaft wieder sichtbar zu sein und erste Schritte der Öffnung möglich zu machen, arbeitet das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit den Einrichtungen aktiv daran zu prüfen, wie eine sukzessive Öffnung der Kultureinrichtungen trotz hoher Schutz- und Hygienemaßnahmen aussehen könnte und welche Programme und Unterstützungen der Kulturbetrieb zur Bewältigung der Krise benötigt. Der „Masterplan Kultur“ des Ministeriums, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch finanzielle Förderprogramme für Kulturprojekte in Zeiten der Corona-Krise beinhaltet, wird Anfang Mai vorgestellt. Voraussetzung für weitere Schritte der Öffnung sind dabei die weiteren Vereinbarungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten beziehungsweise deren Umsetzung auf Länderebene. Auch im digitalen Raum sucht Staatssekretärin Olschowski unter dem Titel #CooltourTalk das Gespräch mit Akteurinnen und Akteuren der Kulturszene. Im Fokus des #CooltourTalks stehen unterschiedliche Kultursparten. Die Gespräche stehen jeweils online zur Verfügung. Den Anfang machen an diesem Dienstag die Museen und Ausstellungen – Kunststaatssekretärin Olschowski spricht mit der Direktorin des Landesmuseums Württemberg, Dr. Astrid Pellengahr, und anderen über die Bedingungen und Herausforderungen für eine Öffnung der Museen und die Chancen des Digitalen. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>
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28.04.2020

Vorschuss auf Steuerrückerstattungen für Unternehmen

Das Hilfsprogramm im Steuerrecht wächst: Um Unternehmen rasch notwendige Liquidität zu geben, können sie bei der Anpassung von Vorauszahlungen Gewinne aus dem Jahr 2019 mit Verlusten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verrechnen. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Steuerrückerstattungen. Die steuerliche Hilfe baut auf der Berücksichtigung eines sogenannten Verlustrücktrags bei der Bemessung von Vorauszahlungen auf. Faktisch können Unternehmen damit Verluste des aktuellen Jahres mit Gewinnen des vergangenen Jahres ausgleichen, so dass bereits geleistete Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer nachträglich herabgesetzt und an die Unternehmen ausbezahlt werden können. Um Unternehmen die Erstattungen rasch gewähren zu können, wird für die Bemessung der Vorauszahlungen des Jahres 2019 pauschal ein Verlust von 15 Prozent des letzten, der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde gelegten Gewinns angenommen. Anträge auf die Erstattung der Vorauszahlungen können die Unternehmen stellen, die im vergangenen Jahr Gewinne gemacht haben, deren Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf null herabgesetzt wurden und die zudem erhebliche negative Einkünfte erwarten. Die exakte Abrechnung erfolgt mit der Steuerfestsetzung für das Jahr 2020, das ist frühestens im kommenden Jahr. Für Unternehmen, die von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, werden derzeit Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Vorauszahlungen können herabgesetzt werden, auf Vollstreckungen wird aktuell verzichtet, Säumniszuschläge und auch Verspätungszuschläge werden erlassen. Hinzu kommt, dass Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu 1500 Euro während der Pandemie steuerfrei sein können. Auch für gemeinnützige Einrichtungen gab es Neuerungen, die diese während der Pandemie entlasten. Beispielsweise können gemeinnützige Vereine unabhängig von ihrem Satzungszweck Hilfsdienste anbieten, ohne ihre Steuerbegünstigung zu riskieren. Wo sich wegen der Coronakrise finanzielle Lücken ergeben, können zweckgebundene Rücklagen eingesetzt werden. Unternehmen, die einen Vorschuss auf Verlustrücktrag stellen möchten, wenden sich an ihr zuständiges Finanzamt. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>