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News

24.04.2026

Online-Galerie pointss.gallery eröffnet erste digitale Ausstellung

Ein neuer digitaler Kunstraum, pointss.gallery, eröffnet diesen April mit seiner ersten Ausstellung, „Quiet Becoming“, einer Zusammenarbeit mit der lokalen Künstlerin Anna Marshall. Die in Durlach beheimatete und weltoffene Galerie präsentiert eine neue Art, zeitgenössische Kunst zu erleben: intim, zugänglich und zutiefst menschlich. Eine Ausstellung über Frauengeschichten „Quiet Becoming“ betrachtet Frauen nicht als feststehende Identitäten, sondern als Wesen, die sich in ständiger Wandlung befinden. Durch minimalistische und doch emotionsgeladene Porträts fängt Anna Marshalls Arbeit subtile innere Veränderungen ein (Momente des Zweifels, der Klarheit und des stillen Erwachens), fernab von den lauten und vereinfachten Erzählungen, die oft mit der Darstellung von Frauen verbunden sind. Anstatt sich auf Slogans oder Empowerment-Klischees zu konzentrieren, lädt die Ausstellung die Besucher in einen differenzierteren Raum ein: einen Raum der Selbstreflexion, der Selbstverwirklichung nach eigenen Vorstellungen und der Selbstfindung. Dieses Thema ist auch für die Gründerin der Galerie von persönlicher Bedeutung, die in den Werken ein Spiegelbild ihres eigenen Weges durch Wandel, Zweifel und Neuerfindung sieht. Eine digitale Galerie mit menschlichem Kern pointss.gallery wurde von Lucie Poisson ins Leben gerufen, einer kreativen Kuratorin, die sich seit über einem Jahrzehnt mit Malerei, Collagen und Keramik beschäftigt. Mit ihrer Ausbildung in den Bereichen Markenerlebnis und künstlerische Konzeptentwicklung für Ausstellungen gründete sie die Galerie als einen Ort, an dem Kunst, Emotionen und digitales Storytelling aufeinandertreffen. „Ich wollte eine Galerie schaffen, die sich eher wie ein ruhiges Gespräch anfühlt als wie ein Marktplatz“, sagt Lucie Poisson. „Digital muss nicht unbedingt kalt oder überwältigend sein. Es kann intim, bedächtig und zutiefst persönlich sein.“ Für diese erste Ausstellung arbeitete Lucie Poisson eng mit Anna Marshall zusammen, um ihre Gemälde in eine digitale Inszenierung zu übertragen, die den Minimalismus der Werke bewahrt und ihnen durch Bewegung und poetische Texte gleichzeitig eine subtile Tiefe verleiht. Das Online-Format ermöglicht es, dass Fragmente, Details und innere Stimmen erscheinen und wieder verschwinden, was das Thema des Werdens selbst widerspiegelt. Die Zusammenarbeit mit Anna Marshall begann durch einen herzlichen, offenen und professionellen Austausch, was Lucie Poisson als wesentlich erachtet: „Bei Kunst geht es nicht nur um das Werk an der Wand. Es geht auch um Vertrauen, Dialog und gemeinsame Sensibilität. Ich glaube, Künstler spüren, wenn das echt ist.“   Lokale Künstler unterstützen, globale Türen öffnen Obwohl pointss.gallery weltweit zugänglich ist, liegen ihre Wurzeln vor Ort. Die Galerie wurde in Durlach bei Karlsruhe gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Künstler*innen aus der Region zu präsentieren, insbesondere Frauen, deren Werke sich mit Identität, Wandel und dem Innenleben auseinandersetzen. Als digitale Galerie bietet pointss.gallery eine neue Beziehung zur Zeit. „Quiet Becoming“ wird im April 2026 eröffnet und bleibt so lange zugänglich, wie die Galerie besteht – so kann die Ausstellung wachsen, entdeckt und immer wieder neu erlebt werden, ohne durch physische Wände oder Schließtermine eingeschränkt zu sein. Im Anschluss an diese erste Ausstellung freut sich pointss.gallery über Kontaktaufnahmen von Künstlern, die sich mit der Vision der Galerie verbunden fühlen: intime, nachdenkliche und emotional geerdete zeitgenössische Kunst.     Über pointss.gallery pointss.gallery ist eine digitale Kunstgalerie mit Sitz in Durlach bei Karlsruhe, die gegründet wurde, um zeitgenössische Künstler durch kuratierte Online-Ausstellungen zu präsentieren, die bildende Kunst, Text und digitale Szenografie miteinander verbinden.   Exhibition Quiet Becoming Von Anna Marshall Seit April 2026 Online auf: https://pointss.gallery/quietbecoming Mehr über Anna Marshalls Werke: www.annasalto.de Press contact Lucie Poisson Founder & Kuratorin, pointss.gallery lucie@pointss.gallery

24.04.2026

Bis 30. April anmelden: Bunte Nacht der Digitalisierung 2026

Wer am 19. Juni dabei sein und Karlsruhes Stärke als Digitalstandort sichtbar machen will, sollte sich jetzt anmelden. Ob Unternehmen, Hochschule, Institution, Verein oder Amt – ihr gestaltet euer Programm selbst. Alle Formate sind willkommen! Ihr entscheidet was Besucherinnen und Besucher bei euch erleben können: sei es euer offenes Haus, Vorträge, Workshops,Live-Demos oder was euch noch so einfällt. Die #DigitaleNachtKA 2026 steht unter dem Motto „Digitale Souveränität.” Karlsruhe hat in genau diesem Bereich herausragende Kompetenz. Lasst sie uns auch zeigen! 👉 Jetzt anmelden: https://lnkd.in/eDm8ssMH #KarlsruheDigital

23.04.2026

Bewerbungsphase für Applaus-Award gestartet

Mit dem Programmpreis würdigt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Es stehen rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung, womit der APPLAUS zu den höchstdotierten Bundeskulturpreisen zählt. Der APPLAUS-Award wird in sechs Kategorien mit Preisgeldern von bis zu 40.000 Euro verliehen. Insgesamt stehen 2026 rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“sowie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ werden jeweils mehrere Preisträger:innen ausgezeichnet. Zusätzlich wird je Kategorie ein undotierter Hauptpreis vergeben. Zudem werden Auszeichnungen inden Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen. Beste Livemusikprogramme Prämiert werden Livemusikspielstätten für ihr herausragendes Livemusikprogramm im Vorjahr. Entscheidend sind unter anderem die künstlerische Qualität, ein klar erkennbares kuratorisches Konzept, Geschlechtergerechtigkeit und die Diversität der Live-Acts sowie faire Auftrittsbedingungen für Künstler:innen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 40.000 Euro dotiert. Beste Livemusikspielstätten Prämiert werden Livemusikspielstätten, die im Vorjahr durch kulturelle Exzellenz und besondere Wirkkraft überzeugt haben. Neben der Programmqualität fließen herausragende Produktions- und Auftrittsbedingungen, Engagement für marginalisierte Gruppen (z. B. FLINTA*, Menschen mit Rassismus- und/oder Antisemitismuserfahrung, Menschen mit Behinderung) sowie der Einsatz für ökologische Nachhaltigkeit in die Bewertung ein. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 25.000 Euro dotiert. Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen Prämiert werden Livemusikspielstätten und regionale Veranstalter:innen, die im Vorjahr mit einer kreativen und wegweisenden Programmkonzeption überzeugt haben. Bewertet werden neben der künstlerischen Programmqualität auch faire Auftrittsbedingungen für Künstler:innen sowie kulturelles, soziales und ökologisches Engagement ein. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Awareness Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich Awareness. Im Mittelpunkt stehen ein klar erkennbares Konzept zur Prävention von Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt, ein besonders engagierter Einsatz für Betroffene, eine diskriminierungssensible Programmgestaltung sowie reflektierte Öffentlichkeitsarbeit, Raumgestaltung oder Personalpolitik. Ebenso entscheidend ist eine selbstreflexive, betroffenenkontrollierte Verantwortungsübernahme im Umgang mit Vorfällen von Diskriminierung oder (sexualisierter) Gewalt. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Inklusion Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten und überzeugende Konzepte, die Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit stärken. Im Fokus stehen umfassende Inklusionskonzepte zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie neurodiversen Personen am kulturellen Leben, eine inklusive Programmgestaltung, die aktive Einbindung von Menschen mit Behinderung sowie zielgruppengerechte Kommunikationsmaßnahmen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von bis zu 10.000 Euro dotiert. Nachhaltigkeit Prämiert werden kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit. Im Fokus stehen Konzepte, die die Klima- und Umweltwirkungen des eigenen Livemusikbetriebs verringern und als Vorbild für einen nachhaltigen Wandel der Branche dienen. Bewertet werden die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Energie, Mobilität und Ressourcennutzung, ein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement sowie eine transparente Kommunikation nach innen und außen. Die Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert. Alle Infos zur Ausschreibung und Bewerbung unter: Über den Preis – APPLAUS-Award

April

03.04.2020

Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ wird ausgeweitet

Das Land will den Gründungsstandort und die Innovationskraft der baden-württembergischen Start-ups vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie schützen. Deshalb wird die Frühphasenförderung des Landes von Gründungsvorhaben ausgeweitet. Das Wirtschaftsministerium plant, sein bewährtes Instrument zur Frühphasenförderung von Gründungsvorhaben „Start-up BW Pre-Seed“ wegen der Corona-Krise auszuweiten und krisengeschüttelte Start-ups ebenfalls kurzfristig mit einem rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro zu fördern. „Angesichts der enormen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf fast alle Bereiche der Wirtschaft müssen wir alles dafür tun, dass der Gründungsstandort und die Innovationskraft Baden-Württembergs langfristig gesichert sind“, sagt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Durch die Corona-Krise seien nicht nur Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet, sondern auch innovative Start-ups. „Besonders aussichtsreiche Gründungsvorhaben, die den Wirtschaftsstandort schon morgen entscheidend mitgestalten könnten, dürfen in dieser Krise nicht verloren gehen.“ Zur Unterstützung solle das bundesweit einmalige und stark nachgefragte Programm „Start-up Bw Pre-Seed“ ausgeweitet werden. Auch Start-ups, die schon die erste Phase – die so genannte Pre-Seed-Phase – hinter sich haben, aber aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, sollen Unterstützung erhalten, vorausgesetzt, sie sind nicht älter als fünf Jahre, erklärte Hoffmeister-Kraut. Bisher sei eine Förderung nur einmal möglich. Der große Vorteil: Es müssten keine neuen Strukturen zur Antragstellung geschaffen werden. Mit den regionalen Start-up BW Acceleratoren stehe bereits ein bewährtes und schnelles Verfahren bereit. „Die Acceleratoren haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert, uns bei der Ausweitung des Programms zu unterstützen. Wir sind sehr froh, dass wir kompetente Partner vor Ort haben, die die Start-ups auch in dieser Ausnahmesituation bestmöglich unterstützen.“ Zeitnah könne das ausgeweitete Programm an den Start gehen. Mehr zum Programm findet ihr hier >>

01.04.2020

Fake-Seite wirbt mit Soforthilfe wegen Corona-Pandemie

Mit dem verlockenden Versprechen "Sie erhalten bis zu 30.000 Euro Soforthilfe vom Staat ohne Rückzahlung!" versuchen Betrüger aktuell, personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern abzugreifen. Wer sich für das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung aufgrund der Krise durch Covid-19 interessiert, gelangt möglicherweise auf diese Fake-Seite. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnen davor, ein entsprechendes Formular auf einer Internetseite auszufüllen und hochzuladen, die mit Soforthilfe wegen der Corona-Pandemie wirbt. Die vom Seitenanbieter so gesammelten Daten könnten später für Betrugsstraftaten genutzt werden. Unternehmen wurden teils gezielt telefonisch kontaktiert und explizit auf die entsprechende Seite im Internet hingewiesen. Der Anrufer gab sich dabei als Angehöriger der einzig offiziellen Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe aus. Die Polizei warnt: Diese Seite ist keine offizielle Seite der Bundesregierung oder eines Bundeslandes. Es werden dort keine Gelder vergeben! Für die Stellung der Anträge auf Soforthilfe sollten ausschließlich die Internetseiten von offiziellen Landesstellen genutzt werden. Dies sind Ministerien und Landesförderbanken mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern, so ein Sprecher des LKA Baden-Württemberg. Achten Sie bei Internetseiten grundsätzlich auf das Impressum und die Datenschutzerklärung. Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. In dieser Anbieterkennzeichnung werden zum Beispiel Verlag und die Redaktion genannt. Bei Fake Seiten fehlen diese Angaben oder es werden Adressen im Ausland angegeben.  Die ganze Meldung findet ihr hier >>

März

31.03.2020

Vorbereitung des Bundes-Sofort#-#hilfeprogrammes läuft auf Hochtouren

Das Soforthilfeprogramm des Bundes befindet sich auf der Zielgeraden. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bat insbesondere die potentiellen Antragsteller aus der landwirtschaftlichen Urproduktion noch um etwas Geduld. Das Soforthilfeprogramm des Bundes für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten befindet sich auf der Zielgeraden. Das Wirtschaftsministerium arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung, die finalen Förderkonditionen des Bundes werden aktuell noch in letzten abschließenden Abstimmungsgesprächen mit den Ländern besprochen.   Programme von Bund und Land verzahnen Dementsprechend steht auch das Antragsformular für die Bundes-Soforthilfen den Ländern noch nicht zur Verfügung. Eine Umstellung wird in den nächsten Tagen erfolgen. „Das Landesprogramm läuft bis zum Start des Bundesprogramms weiter. Wir unterstützen darüber hinaus auch weiterhin Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern mit unseren Soforthilfen“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Wir wissen, dass viele von Ihnen existenzielle Sorgen haben. Nachdem absehbar war, dass die Abstimmung hinsichtlich eines deutschlandweiten Bundesprogramms noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer mit seinem Soforthilfe-Programm an den Start gegangen. Der Bund und die Länder arbeiten nun mit Hochdruck daran, die Soforthilfen entsprechend zu verzahnen“, so die Ministerin. „Die ersten Erfahrungen mit unserem Programm waren sehr wertvoll. Diese können wir nun in die Programmgestaltung des Bundes einbringen.“   Soforthilfeprogramm   Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Den gesamten Artikel findet ihr hier >>

31.03.2020

Unterstützung auch für Musikvereine und Chöre

Auch die Amateurmusik ist von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen. Kunststaatssekretärin Petra Olschowski würdigte die vielen Musikvereine und Chöre als hohes Gut und betonte das Ziel, existenzbedrohende Situationen für Betroffene abzufedern. Die Corona-Pandemie stellt auch für die vielen Vereine der Amateurmusik eine noch nie dagewesene Herausforderung dar. Das Kunstministerium und der Landesmusikverband Baden-Württemberg als Dachverband der Amateurmusik­vereine wollen die Vereine bei der Bewältigung der heute noch nicht absehbaren Auswirkungen auf das kulturelle Leben nach Kräften unterstützen. Dies sagten Kunststaatssekretärin Petra Olschowski und Präsident Christoph Palm in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder der Chöre und Musikvereine im Land zu. Bei akuten Engpässen in der Vereinskasse könnten Kurzarbeitergeld für Vereinsangestellte oder Liquiditätshilfen und Steuerstundungen auch von den Vereinsverantwortlichen beantragt werden, so Palm weiter. Das vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossene Soforthilfeprogramm Corona könne ebenfalls in Anspruch genommen werden. „Nutzen Sie auch die Angebote der Kommunen vor Ort. Reden Sie mit den Verantwortlichen auf den Rathäusern, wenn es beispielsweise um Stornogebühren für abgesagte Veranstaltungen in Stadthallen oder um Mieten für gemeindeeigene Probenräume geht, die der Not gehorchend möglicherweise gestundet, ermäßigt oder erlassen werden können“, so Palm. Den ganzen Artikel findet ihr hier >>

29.03.2020

Corona-Soforthilfe wird nun doch ohne Prüfung des Privatvermögens ausgezahlt

Die Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg sollen nun doch ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt werden. Das teilte am Sonntag das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mit. Zuvor hatte es dazu mehrfach Kritik gegeben. Die Entscheidung der Landesregierung das Privatvermögen nicht zu prüfen gelte auch rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe am vergangenen Mittwoch, meldet das Wirtschaftsministerium am Sonntag. "Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren", sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Gefördert wird, wenn fortlaufende Einnahmen nicht ausreichen Konkret müsse der Antragsteller nun versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten beziehungsweise in einen Liquiditätsengpass geraten und dadurch in seiner Existenz bedroht sei, heißt es beim Wirtschaftsministerium. Dieser Fall liege dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Betreffenden nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der nächsten drei Monate zu zahlen, etwa Mieten oder Pacht oder Leasing-Verträge. Weitere Anpassungen sollen noch folgen. Den ganzen Artikel findet ihr hier >>

29.03.2020

Kritik an Corona Soforthilfe – Land will bei Frage nach Einsatz von eigenen Mitteln nachbessern!

Seit Mittwochabend können Kleinunternehmen, die in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage sind, die Corona-Soforthilfe der Landesregierung beantragen. Das Geld ist laut Landesregierung für Notfälle gedacht und nicht zum Ausgleich von Umsatzeinbußen. Bund und Länder verhandeln aktuell darüber, ob man erst sein Privatvermögen ausgeben muss, bevor man Geld vom Staat bekommt. Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Hilfe ohne Rücksicht auf das eigene finanzielle Polster zu ermöglichen: "Dass der Bund plant, seine Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen ohne Prüfung der privaten Vermögen auszubezahlen, begrüße ich ausdrücklich", sagte sie am Samstag. "Ich kann den Ärger gut nachvollziehen, denn es ist vor allem all jenen gegenüber ungerecht, die solide gewirtschaftet und Rücklagen gebildet haben und nun wegen der Corona-Krise keine Einnahmen mehr erzielen können." Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), die baden-württembergische Landesministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, ließ indes ebenfalls am Samstag in einer Mitteilung ihres Ministeriums verlautbaren: "Mit unserer Soforthilfe leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag dazu, besonders notleidenden Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Damit sollen viele vor der Insolvenz bewahrt werden." Das Wirtschaftsministerium arbeite mit Hochdruck an einer Lösung, um die bei den Antragstellern bestehenden Unsicherheiten über den Einsatz eigener Mittel im Soforthilfeprogramm zu klären. "Unser Ziel ist es, den Einsatz liquider Mittel auf den unmittelbaren betrieblichen Kontext zu beschränken, um privates Vermögen der Antragsteller so weit wie möglich zu schonen", so Hoffmeister-Kraut. "Wir hoffen, diese Lösung noch am Samstag präsentieren zu können." Ziel sei es zunächst vorrangig gewesen, jenen zu helfen, die wegen der Geschäftsschließung nicht im Stande seien, die nächste Miete oder den Mitarbeiter zu zahlen. Weitere Infos dazu findet ihr hier >>

27.03.2020

K³-Büro im Notbetrieb

Die Stadtverwaltung wurde auf Notbetrieb umgestellt, was bedeutet, dass persönliche Kundenkontakte und Beratungstermin ein den nächsten Wochen nur telefonisch oder per Skype stattfinden sollen. Wir sind aber weiterhin für euch per E-Mail (k3@kultur.karlsruhe.de) und telefonisch (0721 82100661) erreichbar und beraten euch gerne telefonisch oder per Skype. Bleibt gesund!   Euer K³-Team

25.03.2020

Antragsformulare online für die Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg

Das Antragsformular für die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg ist nun online! Die auszufüllenden Unterlagen und die Anleitung findet ihr hier >> Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden. Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr ebenfalls unter dem obenstehenden Link! Bleibt gesund und viel Erfolg bei der Antragsstellung!

25.03.2020

Abstimmen für 'CO Scan' App

Das Konzept CO Scan wird im Zuge des #WirVsVirus Hackathon von let's dev entwickelt. Die App gibt den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, ihren Standort zu einem bestimmten Zeitpunkt anonym zu erfassen. So ist es beispielsweise möglich, einen Restaurantbesuch, bei dem man mit anderen Personen in Kontakt kommt, zu registrieren. Das CO Scan-Symptomtagebuch stellt täglich Fragen zu gängigen Symptomen des Virus. Mit diesen Daten nimmt die App eine Risikobewertung vor und empfiehlt gegebenenfalls einen Arztbesuch oder einen COVID-19-Test. Wird ein Test durchgeführt, kann das Ergebnis in der App dokumentiert werden. Bei einem positiven Test werden andere Nutzer, die sich zeitgleich am selben Ort aufgehalten hatten, über ein mögliches Risiko informiert und können so Präventionsmaßnahmen einleiten. Abstimmen für CO Scan Ab Montag 23. März 2020 wird die Bundesregierung zusammen mit einer Jury und unter öffentlicher Beteiligung Ideen auswählen, die zu tragfähigen Lösungen weiterentwickelt werden sollen. Im Laufe dieser Woche findet hierzu ein  Public Voting auf YouTube statt. Wenn Euch die Lösung von let's dev gefällt, dann könnt Ihr sie unterstützen in dem Ihr das zugehörige YouTube Video mit „Gefällt mir“ markiert. Mehr Infos zur App findet Ihr hier >>