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News

02.09.2026

Drei Tage „THE LÄND of Games“: Baden-Württemberg zieht positive Gamescom-Bilanz

Drei Tage lang präsentierte sich Baden-Württemberg auf der Gamescom in Köln als Games-Standort. Unter dem Titel „THE LÄND of Games“ bot der Landesstand in der Business Area internationalen Unternehmen und Akteur*innen der Games-Branche eine zentrale Anlaufstelle. Mit dabei waren acht Mitausstellende – und auch Karlsruhe war über das K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro vertreten. Nach drei intensiven Messetagen zieht die MFG Baden-Württemberg eine positive Bilanz. Der Landesstand war während der gesamten Gamescom gut besucht, zahlreiche Gespräche mit Vertreter*innen der internationalen Games-Branche fanden statt. Das Ziel: Baden-Württemberg als Wirtschafts- und Kreativstandort für Games sichtbar zu machen und Vernetzung innerhalb der Branche zu fördern. Auch Staatssekretärin Neşe Erikli besuchte den Landesstand und nutzte die Gelegenheit zum Austausch mit den Ausstellenden. Im Mittelpunkt standen Gespräche über die aktuellen Entwicklungen der Games-Branche, ihre wirtschaftliche Bedeutung und die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Kreative. MFG-Geschäftsführerin Wiebke Wiesner zeigt sich nach der Messe begeistert: „Diese drei Tage haben mich begeistert. THE LÄND of Games hat gezeigt, was Baden-Württemberg kann – wirtschaftlich und kreativ.“ Besonders der große Zuspruch und das hohe Interesse am Stand hätten gezeigt, wie relevant der Standort für die Branche sei. Wiesner dankte dem Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg für die Förderung des Landesstands sowie Baden-Württemberg International (BW_i) für die Zusammenarbeit und die Organisation von Messetouren. Auch dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und Staatssekretärin Neşe Erikli galt ihr Dank für den Besuch und den Austausch mit den Ausstellenden. Der Landesstand wurde von der MFG Baden-Württemberg in Kooperation mit Baden-Württemberg International realisiert. Unterstützt wurde der Auftritt durch die Stadt Karlsruhe mit dem K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe. Damit war auch die Karlsruher Games- und Kreativwirtschaft Teil der gemeinsamen Präsentation des Standorts Baden-Württemberg auf der weltweit bedeutenden Gamesmesse. Für die MFG war die Gamescom zugleich eine Gelegenheit, die Bedeutung der Games-Branche über die reine Spieleentwicklung hinaus sichtbar zu machen. Games verbinden wirtschaftliche Dynamik, Technologie und kreative Innovation und sind damit ein wichtiger Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft. Mit dem gemeinsamen Landesauftritt setzte Baden-Württemberg auf der Gamescom ein sichtbares Zeichen für seine Games-Branche – und auf Vernetzung über die Landesgrenzen hinaus. Nach drei Tagen „THE LÄND of Games“ geht es für die beteiligten Akteur*innen nun zurück in den Arbeitsalltag. Bis zur nächsten Gamescom.

29.07.2026

Museum Unlimited: Neues Förderprogramm für digitales Kuratieren und Ausstellen

Wie lassen sich Ausstellungen digital weiterdenken und neue Zielgruppen erreichen? Mit dem neuen Förderprogramm Museum Unlimited: digital Kuratieren und Ausstellen unterstützt die MFG Museen in Baden-Württemberg dabei, digitale Ausstellungsformate zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. Jetzt anmelden: Eine Online-Veranstaltung am Montag, 28. September, liefert alle wichtigen Informationen. Online-Kick-off mit Mehrwert Die Veranstaltung Ende September stellt das Programm und seine Angebote vor. Ein Impulsvortrag gibt Einblicke in das Thema digitale Ausstellungen. Ergänzend zeigen Good-Practice-Beispiele aus Museen Projektmöglichkeiten auf. Digitale Angebote schaffen und Sichtbarkeit erhöhen Das Programm richtet sich an Museen aus Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, Kompetenzen im Bereich der digitalen Kuration aufzubauen. Es sollen digitale Angebote entstehen, die Ausstellungen sinnvoll ergänzen, eigenständige digitale Erlebnisse schaffen und die Sichtbarkeit von Museen auch über den physischen Museumsraum hinaus erhöhen. Online-Weiterbildungen In der ersten Phase des Programms vermitteln Expert*innen in Online-Weiterbildungen praxisnahe Einblicke in die Konzeption und Umsetzung digitaler Ausstellungen. Workshops zeigen, welche gestalterischen Möglichkeiten der digitale Raum bietet und wie Ausstellungsinhalte online präsentiert werden. Ergänzend veranschaulichen Good-Practice-Beispiele aus Museen die praktische Anwendung. So erhalten Museumsmitarbeiter*innen Anregungen, Ideen und Impulse für ein eigenes Projekt. Chance auf finanzielle Förderung Anknüpfend an die Weiterbildungsangebote können Museumsmitarbeitende aus Baden-Württemberg sich um eine Förderung bewerben. Eine Jury wählt aus den eingereichten Konzepten die geförderten Projekte aus. Die ausgewählten Vorhaben erhalten finanzielle Unterstützung und werden durch eine fachliche Beratung bei der weiteren Entwicklung begleitet. Jetzt zur Auftaktveranstaltung anmelden und das Förderprogramm kennenlernen. Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: Museum Unlimited MFG Digitale Kultur Newsletter MFG Digitale Kultur

29.07.2026

GEMA bringt mit “PLAI by GEMA” den ersten vollständigen Musikdatensatz für einfaches KI-Training an den Start

Mit PLAI by GEMA bringt die GEMA gemeinsam mit mehreren Partnern einen kuratierten und individuell anpassbaren Musikdatensatz für Anbieter von KI-Tools auf den Markt. Der Datensatz wurde speziell für das Training von KI-Anwendungen entwickelt und verbindet hochwertige Musikdaten mit den dafür erforderlichen Rechten. PLAI by GEMA ist das erste Angebot dieser Art in Europa, das Soundfiles, umfassende Metadaten sowie Urheber- und Masterrechte skalierbar aus einer Hand bündelt. Das Produkt richtet sich an Anbieter von KI-Musiktools, die Musikschaffende im Produktionsprozess unterstützen und deren Ergebnisse nicht mit den verwendeten Trainingswerken konkurrieren. Mit Klangio aus Karlsruhe setzt ab sofort ein innovativer Anbieter eines KI-Musiktools auf PLAI by GEMA. Für das Training seiner KI-Anwendungen nutzt das Unternehmen den hochwertigen Musikdatensatz mit rund 178.000 Soundfiles aus mehr als 60 Genres. Für weitere Kunden können die Trainingsdaten passgenau nach deren individuellen Bedürfnissen kuratiert werden. Ob bestimmte Genres, Stimmungen oder Anwendungsfälle – der Musikdatensatz von PLAI by GEMA erfüllt sowohl die technischen als auch rechtlichen Anforderungen moderner KI-Tools. Entwickelt wurde die Lösung zusammen mit den Partnern Bailer Music Publishing, Earmotion Audio Creation, Intervox Production Music, Music Sculptor und Sonoton Music. Weitere Verlage, Verwertungsgesellschaften, Urheberinnen sowie Rechtegeber können jederzeit in das wachsende Ökosystem integriert werden. „Mit PLAI by GEMA machen wir Musikinhalte für das Training von KI-Tools so einfach zugänglich wie nie zuvor. Statt komplexer Rechteklärungen erhalten KI-Toolanbieter hochwertige Musikdaten inklusive der erforderlichen Rechte jetzt aus einer Hand. Das schafft Rechtssicherheit für Entwickler und neue Erlöspotenziale für Musikschaffende. Mit PLAI by GEMA zeigen wir, dass KI-Training und faire Vergütung von Kreativen kein Widerspruch sind. Wenn beide Seiten an einem verantwortungsvollen Umgang miteinander interessiert sind, finden wir gemeinsame Lösungen und ermöglichen Innovation auf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage“, so Thomas Theune, Direktor Sendung/Online bei der GEMA. Die wesentlichen Vorteile von PLAI by GEMA auf einen Blick: All-in-One Service Urheber- und Masterrechte gebündelt aus einer Hand – inklusive Soundfiles und Metadaten. KI-Toolanbieter erhalten alles, was sie für das rechtssichere Training benötigen, ohne aufwändige eigene Rechteklärung. Rechtssichere Trainingsdaten GEMA-zertifizierte Inhalte als verlässliche Alternative zu ethisch wie rechtlich zweifelhaften Praktiken der Inhaltesammlung, wie z.B. Web-Scraping. Faire Beteiligung der Musikschaffenden Alle beitragenden Rechteinhaberinnen und -inhaber werden anteilig und angemessen vergütet. Das schafft eine nachhaltige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Technologie und Kreativbranche. Flexible Datenpakete Trainingsdaten lassen sich je nach Modell und Anwendungsfall individuell zusammenstellen. Reputationsvorteil Ethisch einwandfreie Datenbeschaffung als Signal an Öffentlichkeit und Partner. Klangio: erste Anwenderin von PLAI by GEMA Klangio aus Karlsruhe entwickelt KI-basierte Lösungen für automatische Musiktranskription. Mit dem Klangio Transcription Studio ist es möglich, komplette Musikaufnahmen automatisch und in hoher Qualität über zahlreiche Instrumente hinweg in spielbare Notation zu überführen. Es wird von Musiklehrkräften, Kreativen sowie Künstlerinnen und Künstlern auf der ganzen Welt eingesetzt. Damit gehört das Unternehmen zu den Pionieren im Bereich Artificial Auditory Intelligence. Als erster Referenzpartner setzt Klangio den neuen GEMA Musikdatensatz ein und trainiert seine Systeme damit bewusst auf rechtlich geklärten, qualitativ hochwertigen Musikdaten aus dem GEMA Repertoire. „Unsere Kunden und wir selbst sind Teil der Musikbranche. Deshalb ist Fairness und Rechtssicherheit für uns ein großes Thema. Mit dem GEMA Musikdatensatz haben wir die Lösung gefunden, auf die wir gewartet haben: rechtlich vollständig geklärte Trainingsdaten, bei denen wirklich alle Rechte abgedeckt sind. Das gibt uns die Sicherheit, unsere KI-Tools auf solidem Fundament weiterzuentwickeln. Das zeigt, dass faire Vergütung und innovative KI-Entwicklung Hand in Hand gehen können“, sagt Sebastian Murgul, CEO der Klangio GmbH. GEMA: konstruktive Partnerin für KI-Anbieter Mit dem neuen Musikdatenangebot stärkt die GEMA ihre Position als konstruktive Gestalterin im KI-Zeitalter. Es ist der praktische Beweis dafür, dass Vergütung von KI-Trainingsinhalten funktioniert – wenn alle Beteiligten den Willen dazu mitbringen. „Als erste Verwertungsgesellschaft haben wir nicht nur ein Lizenzmodell entwickelt, sondern bringen jetzt auch ein konkretes Produkt an den Markt. Das schafft Klarheit für alle KI-Toolanbieter: Wer rechtssichere Trainingsdaten für den KI-Input will, hat in der GEMA eine verlässliche Partnerin”, so Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA. “Für die Lizenzierung von generativen KI-Anbietern hoffen wir auf eine positive Entscheidung in der Sache gegen SUNO am 31. Juli. Es muss deutlich werden, dass die Nutzung kreativer Werke unabhängig vom Ort des Trainings und auch bei Speicherung der Originalwerke in den Systemen vergütet werden müssen. Dafür braucht es die Gerichte, aber auch vor allem den politischen Rahmen.” PLAI by GEMA adressiert den KI-Input für KI-Toolanbieter, also das Training von Modellen mit rechtlich geklärten Inhalten und deren Weiterverarbeitung zu musiknahen Produkten. Fragen der Lizenzpflicht von Anbietern generativer KI bleiben davon unberührt und sind Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens gegen SUNO am Landgericht München. Eine Entscheidung in diesem Prozess wird für den 31. Juli 2026 erwartet. Bereits im November 2025 hat die GEMA eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München gewonnen. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der GEMA unter PLAI by GEMA und auf unserem KI Hub. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Klangio GmbH ist ein Musiksoftwareunternehmen mit Sitz in Karlsruhe, das sich auf die Entwicklung KI-basierter Tools für Musiktranskription spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde 2018 von Sebastian Murgul und Alexander Lüngen gegründet und gehört zu den führenden Anbietern im Bereich Artificial Auditory Intelligence. Mehr Informationen unter www.klang.io Pressekontakte Kathrin Greven, GEMA, Direktorin Kommunikation Telefon: +49 89 48003-421 E-Mail: kommunikation@gema.de  Jeannette Hintz, Klangio GmbH, Kommunikation Telefon: +49 721 27660423 E-Mail: pr@klang.io

Januar

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11.01.2022

„Impfen schützt auch die Kultur“ – Impfaktion im Tollhaus

In Zusammenarbeit mit dem Impfteam Karlsruhe können sich alle Interessierten ab 12 Jahren (bis 30 Jahren mit Biontech, über 30 Jahren mit Moderna) an diesem Termin impfen lassen. Eingeladen sind Menschen die eine Erst-, Zweit-, Booster- oder Genesenenimpfung benötigen, damit sie auf diesem Wege sich und andere und auch die Kultur schützen. Das Tollhaus sorgt für einen reibungslosen Ablauf in entspannter, inspirierender TOLLHAUS-Atmosphäre und hat eventuell noch die eine oder andere kulturelle Überraschung parat. Eingeladen sind nicht nur überzeugte Kulturfreunde sondern auch solche, die es noch werden können. Wir freuen uns auch besonders über mögliche Covid Impfneulinge. Einen Termin können Sie sich auf der Homepage sichern. Es ist aber auch möglich spontan vorbei zu kommen, bitte aber in jedem Fall die entsprechenden Unterlagen mitbringen (Impfpass, Personalausweis, Krankenversichertenkarte) sowie den Anamnesebogen der auf der Anmeldeseite zu finden ist.
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10.01.2022

Land verlängert Corona-Hilfsprogramme bis Ende März 2022

Das Land hat die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen und Soloselbstständige bis Ende März 2022 verlängert. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet. Der Ministerrat hat am 21. Dezember neben der Umsetzung der Corona-Bundesprogramme Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 die Verlängerung der Corona-Hilfsprogramme des Landes beschlossen. Der fiktive Unternehmerlohn und der Tilgungszuschuss Corona können damit über das Jahr 2021 hinaus beantragt werden. Auch die Beratungsangebote im Rahmen der Krisenberatung Corona werden fortgeführt. „Die aktuelle Dynamik des Infektionsgeschehens hat erneut massive Auswirkungen auf die Wirtschaft in unserem Land. Deshalb werden wir die Betriebe weiterhin ergänzend zu den Bundesprogrammen unterstützen. Ich bin froh, dass der Ministerrat grünes Licht für die Verlängerung unserer Programme gegeben hat. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Fiktiver Unternehmerlohn ergänzt weiterhin Überbrückungshilfe Der fiktive Unternehmerlohn wird analog zur Überbrückungshilfe IV verlängert und kann künftig im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden. Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Zeitraum. „Der fiktive Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 Euro je Fördermonat kann insbesondere die Existenz von Soloselbständigen sowie Inhaberinnen und Inhabern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen sichern, denn viele von ihnen beziehen keine eigenen Gehälter. Eine reine Fixkostenerstattung wie in der Überbrückungshilfe reicht hier nicht aus“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Baden-Württemberg habe seit Juni 2020 bereits in rund 76.000 Fällen Soloselbständige und Betriebsinhaberinnen und -inhaber mit dem fiktiven Unternehmerlohn unterstützen können. Dienstleistungsunternehmen können Tilgungszuschuss beantragen Mit dem Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona unterstützt die Landesregierung Unternehmen und Soloselbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes bereits seit September 2020 sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung seit Juni 2021. Für die Fortführung bis März 2022 wird der Zugang zusätzlich erleichtert: Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wird von bisher 60 auf nun 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. „Gerade die Schausteller und Marktkaufleute, ebenso die Veranstaltungs- und Eventbranche sind bereits seit fast zwei Jahren in ihrer Arbeit besonders eingeschränkt“, so die Ministerin. Anders als in vielen anderen Branchen seien die entgangenen Umsätze in diesen hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar: „Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten für Kreditverpflichtungen zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe. Wir geben ihnen weiterhin die Möglichkeit, vom Tilgungszuschuss zu profitieren.“ Seit der Einführung des Tilgungszuschusses konnten bereits über 2.300 Betriebe mit über 20 Millionen Euro unterstützt werden. Krisenberatung Corona bietet niederschwellige Unterstützung „Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation wieder niederschwellige Beratungsangebote. Das Spektrum reicht von Liquiditätsproblemen bis hin zu Strategien zum Neustart. Seit Beginn des Angebots haben über 2.900 Betriebe die Beratung in Anspruch genommen. Besonders bei den Kleinstunternehmen der persönlichen Dienstleistungen sowie im Gastgewerbe verzeichnen wir wieder mehr Anfragen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die für die Betriebe kostenlose Krisenberatung weiterhin zur Verfügung zu stellen“, betonte Ministerin Hoffmeister-Kraut. „Damit geben wir den Betrieben ein niederschwelliges Angebot, um etwa gemeinsam mit kompetenten Beraterinnen und Beratern ihre individuelle unternehmerische Lage zu bewerten oder Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen.“ Die Beratung wird von den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg (für die Industrie, Freie Berufe und Dienstleistungen), BWHM – Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (für das Handwerk), DEHOGA Beratung (Gastgewerbe) und Unternehmensberatung Handel (für den Handel) übernommen. Den Betrieben stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage zur Verfügung.   Die Pressemeldung des Landes findet Ihr auch hier >>

Dezember

15.12.2021

Sonderregelung für die freiwillige Absage von Veranstaltungen

Der Sonderfonds erkennt freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die im Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern). Es gelten folgende Bedingungen: Der geplante Veranstaltungstermin liegt zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022. Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 23.12.2021 das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 23.12.2021 erfolgen und bis zu diesem Datum über die IT-Plattform angezeigt werden. Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der IT-Plattform registriert Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 23.12.2021: Ticketverkauf muss in der Regel am 06.12.2021 (oder vorher) begonnen haben Hinweise: Beleg für die erfolgreich abgeschlossene Registrierung ist eine automatisierte E-Mail-Bestätigung. Eine Registrierung in der Vergangenheit liegender bzw. bereits abgesagter Veranstaltungen ist weiterhin nicht möglich. Es gelten die allgemeinen Schadensminimierungspflichten des Veranstalters. Es sind nur solche Kosten erstattungsfähig, die vor der öffentlich bekanntgegebenen freiwilligen Absage, die bis spätestens zum 23.12.2021 erfolgen muss, nachweislich entstanden sind bzw. begründet wurden. Das heißt unter anderem, es können nach der freiwilligen Absage keine neuen kostenverursachenden Verträge (z.B. Ausfallhonorarvereinbarungen, Stornierungsgebühren) geschlossen bzw. Verbindlichkeiten begründet werden; auch sonstige veranstaltungsbezogene Kosten (z.B. Personal- oder Sachkosten) können nur bis zur freiwilligen Absage (spätestens zum 23.12.2021) auf die Veranstaltung angerechnet werden. Zahlungen zur Erfüllung bereits bestehender Verträge können selbstverständlich auch nach dem 23.12.2021 geleistet werden. Die freiwilligen Absagen werden den „zwingenden“ Absagen im Sinne der FAQ gleichgesetzt (entscheidend für Tourneen). Teilabsagen fallen nicht unter die befristete Sonderregelung. Für diese gelten weiterhin die in den FAQ genannten Regelungen. Ein kombinierter Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung (d.h. gleichzeitige Inanspruchnahme der Wirtschaftlichkeitshilfe für einen Teil der im Antrag registrierten und durchgeführten Veranstaltungen und Inanspruchnahme der integrierten Ausfallabsicherung bei freiwilliger Absage von anderen im selben Antrag registrierten Veranstaltungen) im gleichen registrierten Zeitraum ist nicht möglich (entscheidend für Zeitraumbezogene Anträge). Hier müsste ggf. eine Trennung der Veranstaltungen mit jeweils separaten Registrierungen erfolgen.   Eine grafisch aufbereitete Darstellung der befristeten Sonderregelung zur freiwilligen Absage mit Beispielfällen finden Sie hier: Freiwillige Absage auf einen Blick.pdf (549 kb)   Damit ergeben sich für die Veranstalter nun unter Beachtung der vor Ort für das jeweilige Veranstaltungsdatum geltenden Infektionsschutzregeln folgende Handlungsoptionen: Wirtschaftlichkeitshilfe (nur für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden) 1. Kapazitätsreduzierte Durchführung der Veranstaltung a.) unter den durch die Verordnungslage gedeckten Voraussetzungen. → Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen (bei 20%-75% zwingender Kapazitätseinschränkung: Verdoppelung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets; bei >75% zwingender Kapazitätseinschränkung: Verdreifachung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets; jeweils Förderung maximal bis Kosten der Veranstaltung (+10% Pauschale) gedeckt sind) oder b.) aufgrund freiwilliger Selbstbeschränkung. → Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen (hier nur Verdoppelung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets möglich, keine Verdreifachung; jeweils Förderung maximal bis Kosten der Veranstaltung (+10% Pauschale) gedeckt sind) ACHTUNG: zwingende Voraussetzung bei Registrierung ist Hinterlegung des Hygienekonzepts, das die Kapazitätsreduktion ausweist. 2. Absage der Veranstaltung a.) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. → Die integrierte Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. b.) NEU: freiwillig unter den oben benannten Voraussetzungen unabhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland. → Die integrierte Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Ausfallabsicherung (nur für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden) 1. Durchführung der Veranstaltung wie geplant → keine Unterstützung aus dem Sonderfonds 2. Durchführung der Veranstaltung mit Teilabsage → Sofern eine Veranstaltung durch eine erzwungene Teilabsage bzw. Kapazitätsreduzierung in die Verlustzone rutscht, erstattet die Ausfallabsicherung 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten, von denen alle Einnahmen bereits abgezogen wurden (siehe auch FAQ 4.8). Als Teilabsage gelten folgende Fälle: Veranstaltungsreihen (z.B. Tourneen), bei denen einzelne Veranstaltungen coronabedingt teilausfallen müssen (siehe auch Tourneeregelung unter 1.9 FAQ) Veranstaltungen mit mehreren Einzelveranstaltungen (z.B. Festivals), bei denen einzelne Veranstaltungen bzw. Bestandteile (beispielsweise aufgrund von Einreisebestimmungen) nicht durchgeführt werden können Eine nach Planungsbeginn umgesetzte nachträgliche Reduzierung der möglichen Teilnehmendenzahl aufgrund von öffentlich-rechtlichen Regelungen (kapazitätsreduzierende Auflagen). 3. Absage der Veranstaltung a.) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. b.) einer der folgenden Gründe. → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. i. Corona-Erkrankung/Infektion und/oder angeordnete Quarantäne von Künstlern, die für die Veranstaltung prägend sind (z.B. Solo-Künstler) ii. Coronabedingte Einreiseverbote nach Deutschland/Ausreiseverbote aus dem Herkunftsland etc. von (ausländischen) Künstlern im Sinne von i. c.) NEU: freiwillig unter den oben genannten Voraussetzungen unabhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland. (nicht umfasst sind Teilabsagen oder Verschiebungen). → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten d.) Sonderfall Verschiebung der Veranstaltung → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten erst nach Durchführung/Absage des Nachholtermins und unter folgenden Voraussetzungen (siehe FAQ 4.9). Der Verschiebungstermin muss im Förderzeitraum liegen. Nach Durchführung des Nachholtermins sind durch die Verschiebung entstandene, zusätzliche Kosten zu 90% dann förderfähig, sofern die durchgeführte Veranstaltung (einschließlich der Kosten der Verschiebung) einen Verlust erwirtschaftet hat. Wenn auch der Ersatztermin nicht stattfinden kann, sind die Ausfallkosten der ursprünglichen Veranstaltung förderfähig, bis maximal zur Höhe der Kosten, die entstanden wären, wenn sich der Veranstalter zum Zeitpunkt der Verschiebung stattdessen für eine Absage entschieden hätte. 4. Prognoseentscheidung (1.9 FAQ) Sofern für den Veranstaltungstermin noch keine öffentlich-rechtlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen vorliegen, besteht für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden die Möglichkeit, Veranstaltungen abzusagen, teilabzusagen oder zu verschieben. Voraussetzung ist, dass der Ticketverkauf bereits gestartet ist, der Antragsteller versichern und soweit wie möglich (z.B. auch unter Bezugnahme auf die aktuell geltende Regulierungslage) darlegen muss, dass die Absage, Teilabsage oder Verschiebung coronabedingt erfolgte und ihm ein Festhalten am Termin aufgrund der erheblichen, sich weiter verschärfenden Kostenrisiken unzumutbar war. Eine (Teil-)Absage bzw. Verschiebung auf dieser Grundlage ist frühestens 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich.
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09.12.2021

Zwei Karlsruher Preisträger beim Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die 22 Preisträgerteams des im Frühjahr neu aufgelegten „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung ausgezeichnet. Fünfzehn der insgesamt 387 eingereichten Geschäftsideen werden mit einem Gründungspreis zu jeweils 7.000 Euro prämiert. Die Köpfe hinter sechs besonders herausragenden Ideen erhalten den mit je 32.000 Euro dotierten Gründungspreis+. Zwei der Gründerpreis+ Preisträger stammen aus Karlsruhe: Das Start-up Bytefabrik.AI aus Karlsruhe vereinfacht datengetriebene Analysen mit einer intelligenten No-Code-Lösung. Das heißt, auch Nutzende, die über keine Programmierkenntnisse verfügen, können Anpassungen in Anwendungen vornehmen, ohne die Funktionalität oder Sicherheit zu gefährden. Mit einer intuitiven Benutzeroberfläche werden die Nutzenden bei der Datenanbindung und -analyse sowie der Nutzung von KI-Software zur Überwachung von Produkt- und Prozessqualität unterstützt. So soll für mittelständische Unternehmen der Zugang zu Anwendungen Künstlicher Intelligenz vereinfacht werden. Das Karlsruher Jungunternehmen medicalvalues bietet eine KI-basierte Softwareplattform, die Ärztinnen und Ärzte mit auf Labordaten beruhenden Diagnosevorschlägen unterstützt. So erleichtert medicalvalues die Früherkennung von Krankheiten wie Diabetes, Fettstoffwechselerkrankungen und Anämie. Der Sonderpreis „Digitale Städte und Regionen“ geht an das junge Unternehmen cityscaper. Das Aachener Start-up macht per Augmented Reality beispielsweise Verkehrs- und Wohnungsbauprojekte für alle Beteiligten greifbarer. Auch die Darstellung historischer Straßenzüge, etwa für kulturelle und touristische Zwecke, gehört zu den Anwendungsbereichen. Rund ein Viertel der Personen, die eine Ideenskizze eingereicht haben, waren Frauen – gegenüber zuletzt 16 Prozent an Gründerinnen in der gesamten Start-up-Szene. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gründungswettbewerbs erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee. Die Gewinnerteams profitieren neben den Preisgeldern von individuellem Coaching, Seminaren und Vernetzungsangeboten. Detaillierte Informationen zu allen Preisträgerteams sind hier zu finden >>
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09.12.2021

Ausweitung Förderprogramms "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen (REACT-EU)“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erweitert die Zielgruppe des Förderprogramms "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen (REACT-EU)“. Bislang stand das im Juni 2021 veröffentlichte Förderprogramm Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen offen. Ab sofort wird die Zielgruppe erweitert. Antragsberechtigt sind jetzt Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des ESF aus Mitteln der REACT-EU-Initiative. Die Europäische Union stellt damit zusätzliche Mittel bereit, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Die Mittel sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen und eine Brücke zur Förderperiode 2021-2027 bilden. Das Merkblatt sowie den Antragsvordruck für das Förderprogramm finden Ihr hier >>

01.12.2021

Weiterbildung und Coaching für freischaffende Künstler*innen in Baden-Württemberg

Mit KUBUZZ startet im Januar ein Weiterbildungs- und Coachingprogramm in Baden-Württemberg, das freie Künstler*innen und Kulturschaffende aller Sparten bei den Herausforderungen der Selbstständigkeit unterstützt.  Als freischaffende*r Künstler*in entscheidet man über viele Bereiche seines Alltags selbst. Das bedeutet auch, sich mit Fragen der Planung, Organisation, Verwaltung und Finanzierung auseinanderzusetzen:  Welche Fördermittel kommen für mein Projekt in Frage? Welcher Umsatzsteuersatz ist für mich relevant? Wie kann ich meine Stunden- oder Tagessätze kalkulieren? Wie stärke ich meine Onlinepräsenz? KUBUZZ beantwortet Fragen rund um das Thema künstlerische Selbstständigkeit in Seminaren, Coachings, Austauschformaten und mit Hilfe von digitalen Materialien. Alle Angebote sind kostenfrei, da sie durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Das Programm wird sowohl digital als auch vor Ort an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg stattfinden. Die Programminhalte bauen auf einer umfangreichen Studie zu den Bedarfen von Künstler*innen in Baden-Württemberg auf. Was schon verraten werden kann: Die Website www.kubuzz.de informiert über aktuelle Angebote und Neuigkeiten zum Projekt. Sie wird laufend erweitert, sodass sich ein regelmäßiger Besuch lohnt. Ihr könnt Euch dort bereits jetzt für die ersten Angebote anmelden. Eine ausführlichere Version der Webseite inklusive E-Learning-Bereich wird es im neuen Jahr geben. Wenn Ihr mehr über das Projekt erfahren möchtet oder wissen wollt, ob KUBUZZ auch etwas für Euch sein könnte, dann könnt Ihr an einem der Informationstermine teilnehmen. Hier Informationstermin buchen >> Hier könnt Ihr Euch auch zum Newsletter anmelden >> Hier erfahrt Ihr mehr zum Projekt >>
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01.12.2021

Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen – Einreichungsfrist 31.12.

Das Programm richtet sich an Betreiber*innen von deutschen Musikclubs, in denen Livemusikveranstaltungen aller Genres stattfinden. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen. Das Förderprogramm ist Teil von NEUSTART Kultur und wird von der Initiative Musik umgesetzt. Die Antragsfrist im Bereich Musikclubs (NK2) läuft noch bis zum 31. Dezember 2021. Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung Maximale Förderhöhe wird je nach Kapazität des Musikclubs bemessen Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich Eingereicht werden müssen ein Ausgaben- und Finanzierungsplan und die Auflistung der Livemusikveranstaltungen. Auf der Seite der Initiative Musik findet Ihr Musteranträge und das Antragstool >>

November

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23.11.2021

Kultur- & Kreativwirtschaft in Karlsruhe und landesweit

In Deutschland sind rund 1,8 Millionen Menschen und damit 3,9 % aller Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft beschäftigt und erwirtschaften einen Umsatz von über 174 Milliarden Euro. Karlsruhe ist mit einem Anteil von 7,6 % nicht nur ein Zentrum der Kultur- und Kreativwirtschaft im Südwesten, sondern deutschlandweit auf Platz 4 der Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Auf unserem K³-Portal findet Ihr alles zu News, Veranstaltungen, Räumen und Jobs rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft! Außerdem könnt Ihr Euch hier ein Profil anlegen und Euch und Euer Unternehmen sichtbar machen. Besucher des Portals können sich die Kreativschaffenden pro Branche anzeigen lassen und wenn Ihr Euer Profil frisch aktualisiert habt, werdet Ihr weiter oben angezeigt! Zur Anmeldung >> Die Zahlen stammen aus dem „Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2020“, der jährlich durch die Goldmedia GmbH, die Hamburg Media School (HMS) sowie Prof. rer. oec. Rüdiger Wink (HTWK Leipzig) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) generiert wird. Den kompletten Bericht findet Ihr hier >>
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22.11.2021

Einreichungen 9. dokKa Festival ab sofort möglich

Die 9. Ausgabe des dokKa-Festivals findet vom 25. bis 29. Mai 2022 in Karlsruhe statt. Hierfür können ab sofort Dokumentarfilme und Hördokumentationen mit Bezug zum Dokumentarischen, die mindestens 30 Minuten lang und nicht vor dem 1. Januar 2020 entstanden sind, eingereicht werden. Dabei gibt es keine thematischen Beschränkungen. Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Auszeichnung einer Hördokumentation sowie einer Ausstrahlung auf SWR2. Deadline für die Einreichungen ist der 25. Februar 2022! Alle weiteren Teilnahmebedinungen findet Ihr hier >>