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News

KreativKids Akademie Banner

08.07.2026

KreativKids Akademie 2026

Die KreativKids Akademie geht in die nächste Runde! Das kostenlose Ferienprogramm auf dem Alten Schlachthof Karlsruhe hat sich als echtes Erfolgsmodell etabliert – und startet ab dem 3. August 2026 wieder für Kinder zwischen 7 und 11 Jahren. Zwei Wochen lang tauchen die Teilnehmenden in die Welt der Kreativität ein: täglich wechselnde Workshops in Theater, Film, Hörspiel, Illustration, Handlettering, Zeichnen und vielem mehr – angeleitet von echten Künstler*innen und Kreativschaffenden. Die bewusst kleinen Gruppen (je 8 Kinder) schaffen Raum zum echten Ausprobieren, Entdecken und Dranbleiben. Noch Restplätze in der zweiten Woche Die erste Woche ist bereits ausgebucht. Für die zweite Woche (10.–14. August, 9–15 Uhr) gibt es noch wenige Restplätze. Anfragen bitte an: kreativkids@kultur.karlsruhe.de – die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Ein Angebot von K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe und WERKRAUM: Karlsruhe e.V. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
KreativStart, Foto: Ingrid Kappenberger

24.06.2026

Female Perspectives: Die Vorträge des KreativStarts jetzt online

Wie entstehen Ideen, Unternehmen und neue Perspektiven? Beim diesjährigen Gründungskongress unseres Büros für Kultur- und Kreativwirtschaft stand die Vielfalt der Wege in die Selbstständigkeit im Mittelpunkt – mit einem besonderen Fokus auf weibliche Sichtweisen, Erfahrungen und Erfolgswege. Unter dem Motto, Frauen in der Kultur- und Kreativwirtschaft sichtbar zu machen und ihre Stimmen zu stärken, wurde der Kongress ausschließlich von weiblichen Speakerinnen gestaltet. Sie gaben inspirierende Einblicke in ihre persönlichen Gründungsgeschichten, teilten ihr Wissen und beleuchteten zentrale Themen rund um Unternehmertum, Kreativität und die Herausforderungen sowie Chancen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Für alle, die nicht live dabei sein konnten – oder einzelne Impulse noch einmal erleben möchten: Die Vorträge des Kongresses sind ab sofort online verfügbar. Tauchen Sie ein in spannende Perspektiven, neue Ideen und wertvolle Erfahrungen unserer Speakerinnen. Die Videoaufzeichnungen laden dazu ein, sich inspirieren zu lassen, neue Blickwinkel zu entdecken und Impulse für die eigene Gründung oder kreative Arbeit mitzunehmen. Hier geht´s zur Playlist: https://youtube.com/playlist?list=PLjBSIxDaBHfvtK6x63mPTyHtzdEyY0oiV&si=GCzQ25ragOWYG_QD
News K3-Portal, Bild: Canva

19.06.2026

Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030

KI als Werkzeug, nicht als Feind: So sieht die Kreativwirtschaft ihre Zukunft Der KreativBund – Bundeszentrum Kultur- und Kreativwirtschaft hat im Mai 2026 den Zukunftsreport Kreativwirtschaft 2030 veröffentlicht. Die Grundlage: 118 Sprachnachrichten, die beim German Creative Economy Summit (GCES) 2026 in Hamburg gesammelt wurden. Rund 500 Teilnehmende wurden gefragt: „Wie sieht deine ideale Vision für die Kultur- und Kreativwirtschaft 2030 aus?” Die KI-gestützte Cluster-Analyse destilliert aus den Antworten drei zentrale Themenfelder: Künstliche Intelligenz, Cross Innovation & Vernetzung sowie Strukturen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Branche weiß, was sie will — und sie ist unzufrieden mit dem Status quo. KI wird von der großen Mehrheit als Werkzeug und Chance begriffen, nicht als Gegner. Gleichzeitig warnen insbesondere Stimmen aus der Designwirtschaft vor der Verdrängung von Einstiegsjobs und sinkenden Budgets. Beim Thema Vernetzung herrscht Konsens über den Wunsch nach echtem Schulterschluss — aber die Realität ist noch geprägt von Silos und fehlendem Vertrauen. Strukturell fordert die Branche: stabile Förderung, weniger Bürokratie, politische Einbindung. Den Report gibt es hier zum Download >> https://a.storyblok.com/f/287609726226301/x/e3620a0db7/zukunftsreport_kreativwirtschaft_2030.pdf

Januar

11.01.2022

„Impfen schützt auch die Kultur“ – Impfaktion im Tollhaus

In Zusammenarbeit mit dem Impfteam Karlsruhe können sich alle Interessierten ab 12 Jahren (bis 30 Jahren mit Biontech, über 30 Jahren mit Moderna) an diesem Termin impfen lassen. Eingeladen sind Menschen die eine Erst-, Zweit-, Booster- oder Genesenenimpfung benötigen, damit sie auf diesem Wege sich und andere und auch die Kultur schützen. Das Tollhaus sorgt für einen reibungslosen Ablauf in entspannter, inspirierender TOLLHAUS-Atmosphäre und hat eventuell noch die eine oder andere kulturelle Überraschung parat. Eingeladen sind nicht nur überzeugte Kulturfreunde sondern auch solche, die es noch werden können. Wir freuen uns auch besonders über mögliche Covid Impfneulinge. Einen Termin können Sie sich auf der Homepage sichern. Es ist aber auch möglich spontan vorbei zu kommen, bitte aber in jedem Fall die entsprechenden Unterlagen mitbringen (Impfpass, Personalausweis, Krankenversichertenkarte) sowie den Anamnesebogen der auf der Anmeldeseite zu finden ist.

10.01.2022

Land verlängert Corona-Hilfsprogramme bis Ende März 2022

Das Land hat die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen und Soloselbstständige bis Ende März 2022 verlängert. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet. Der Ministerrat hat am 21. Dezember neben der Umsetzung der Corona-Bundesprogramme Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 die Verlängerung der Corona-Hilfsprogramme des Landes beschlossen. Der fiktive Unternehmerlohn und der Tilgungszuschuss Corona können damit über das Jahr 2021 hinaus beantragt werden. Auch die Beratungsangebote im Rahmen der Krisenberatung Corona werden fortgeführt. „Die aktuelle Dynamik des Infektionsgeschehens hat erneut massive Auswirkungen auf die Wirtschaft in unserem Land. Deshalb werden wir die Betriebe weiterhin ergänzend zu den Bundesprogrammen unterstützen. Ich bin froh, dass der Ministerrat grünes Licht für die Verlängerung unserer Programme gegeben hat. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Fiktiver Unternehmerlohn ergänzt weiterhin Überbrückungshilfe Der fiktive Unternehmerlohn wird analog zur Überbrückungshilfe IV verlängert und kann künftig im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden. Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Zeitraum. „Der fiktive Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 Euro je Fördermonat kann insbesondere die Existenz von Soloselbständigen sowie Inhaberinnen und Inhabern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen sichern, denn viele von ihnen beziehen keine eigenen Gehälter. Eine reine Fixkostenerstattung wie in der Überbrückungshilfe reicht hier nicht aus“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Baden-Württemberg habe seit Juni 2020 bereits in rund 76.000 Fällen Soloselbständige und Betriebsinhaberinnen und -inhaber mit dem fiktiven Unternehmerlohn unterstützen können. Dienstleistungsunternehmen können Tilgungszuschuss beantragen Mit dem Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona unterstützt die Landesregierung Unternehmen und Soloselbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes bereits seit September 2020 sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung seit Juni 2021. Für die Fortführung bis März 2022 wird der Zugang zusätzlich erleichtert: Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wird von bisher 60 auf nun 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. „Gerade die Schausteller und Marktkaufleute, ebenso die Veranstaltungs- und Eventbranche sind bereits seit fast zwei Jahren in ihrer Arbeit besonders eingeschränkt“, so die Ministerin. Anders als in vielen anderen Branchen seien die entgangenen Umsätze in diesen hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar: „Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten für Kreditverpflichtungen zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe. Wir geben ihnen weiterhin die Möglichkeit, vom Tilgungszuschuss zu profitieren.“ Seit der Einführung des Tilgungszuschusses konnten bereits über 2.300 Betriebe mit über 20 Millionen Euro unterstützt werden. Krisenberatung Corona bietet niederschwellige Unterstützung „Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation wieder niederschwellige Beratungsangebote. Das Spektrum reicht von Liquiditätsproblemen bis hin zu Strategien zum Neustart. Seit Beginn des Angebots haben über 2.900 Betriebe die Beratung in Anspruch genommen. Besonders bei den Kleinstunternehmen der persönlichen Dienstleistungen sowie im Gastgewerbe verzeichnen wir wieder mehr Anfragen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die für die Betriebe kostenlose Krisenberatung weiterhin zur Verfügung zu stellen“, betonte Ministerin Hoffmeister-Kraut. „Damit geben wir den Betrieben ein niederschwelliges Angebot, um etwa gemeinsam mit kompetenten Beraterinnen und Beratern ihre individuelle unternehmerische Lage zu bewerten oder Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen.“ Die Beratung wird von den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg (für die Industrie, Freie Berufe und Dienstleistungen), BWHM – Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (für das Handwerk), DEHOGA Beratung (Gastgewerbe) und Unternehmensberatung Handel (für den Handel) übernommen. Den Betrieben stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage zur Verfügung.   Die Pressemeldung des Landes findet Ihr auch hier >>

Dezember

15.12.2021

Sonderregelung für die freiwillige Absage von Veranstaltungen

Der Sonderfonds erkennt freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die im Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern). Es gelten folgende Bedingungen: Der geplante Veranstaltungstermin liegt zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022. Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 23.12.2021 das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 23.12.2021 erfolgen und bis zu diesem Datum über die IT-Plattform angezeigt werden. Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der IT-Plattform registriert Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 23.12.2021: Ticketverkauf muss in der Regel am 06.12.2021 (oder vorher) begonnen haben Hinweise: Beleg für die erfolgreich abgeschlossene Registrierung ist eine automatisierte E-Mail-Bestätigung. Eine Registrierung in der Vergangenheit liegender bzw. bereits abgesagter Veranstaltungen ist weiterhin nicht möglich. Es gelten die allgemeinen Schadensminimierungspflichten des Veranstalters. Es sind nur solche Kosten erstattungsfähig, die vor der öffentlich bekanntgegebenen freiwilligen Absage, die bis spätestens zum 23.12.2021 erfolgen muss, nachweislich entstanden sind bzw. begründet wurden. Das heißt unter anderem, es können nach der freiwilligen Absage keine neuen kostenverursachenden Verträge (z.B. Ausfallhonorarvereinbarungen, Stornierungsgebühren) geschlossen bzw. Verbindlichkeiten begründet werden; auch sonstige veranstaltungsbezogene Kosten (z.B. Personal- oder Sachkosten) können nur bis zur freiwilligen Absage (spätestens zum 23.12.2021) auf die Veranstaltung angerechnet werden. Zahlungen zur Erfüllung bereits bestehender Verträge können selbstverständlich auch nach dem 23.12.2021 geleistet werden. Die freiwilligen Absagen werden den „zwingenden“ Absagen im Sinne der FAQ gleichgesetzt (entscheidend für Tourneen). Teilabsagen fallen nicht unter die befristete Sonderregelung. Für diese gelten weiterhin die in den FAQ genannten Regelungen. Ein kombinierter Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung (d.h. gleichzeitige Inanspruchnahme der Wirtschaftlichkeitshilfe für einen Teil der im Antrag registrierten und durchgeführten Veranstaltungen und Inanspruchnahme der integrierten Ausfallabsicherung bei freiwilliger Absage von anderen im selben Antrag registrierten Veranstaltungen) im gleichen registrierten Zeitraum ist nicht möglich (entscheidend für Zeitraumbezogene Anträge). Hier müsste ggf. eine Trennung der Veranstaltungen mit jeweils separaten Registrierungen erfolgen.   Eine grafisch aufbereitete Darstellung der befristeten Sonderregelung zur freiwilligen Absage mit Beispielfällen finden Sie hier: Freiwillige Absage auf einen Blick.pdf (549 kb)   Damit ergeben sich für die Veranstalter nun unter Beachtung der vor Ort für das jeweilige Veranstaltungsdatum geltenden Infektionsschutzregeln folgende Handlungsoptionen: Wirtschaftlichkeitshilfe (nur für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden) 1. Kapazitätsreduzierte Durchführung der Veranstaltung a.) unter den durch die Verordnungslage gedeckten Voraussetzungen. → Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen (bei 20%-75% zwingender Kapazitätseinschränkung: Verdoppelung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets; bei >75% zwingender Kapazitätseinschränkung: Verdreifachung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets; jeweils Förderung maximal bis Kosten der Veranstaltung (+10% Pauschale) gedeckt sind) oder b.) aufgrund freiwilliger Selbstbeschränkung. → Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen (hier nur Verdoppelung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets möglich, keine Verdreifachung; jeweils Förderung maximal bis Kosten der Veranstaltung (+10% Pauschale) gedeckt sind) ACHTUNG: zwingende Voraussetzung bei Registrierung ist Hinterlegung des Hygienekonzepts, das die Kapazitätsreduktion ausweist. 2. Absage der Veranstaltung a.) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. → Die integrierte Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. b.) NEU: freiwillig unter den oben benannten Voraussetzungen unabhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland. → Die integrierte Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Ausfallabsicherung (nur für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden) 1. Durchführung der Veranstaltung wie geplant → keine Unterstützung aus dem Sonderfonds 2. Durchführung der Veranstaltung mit Teilabsage → Sofern eine Veranstaltung durch eine erzwungene Teilabsage bzw. Kapazitätsreduzierung in die Verlustzone rutscht, erstattet die Ausfallabsicherung 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten, von denen alle Einnahmen bereits abgezogen wurden (siehe auch FAQ 4.8). Als Teilabsage gelten folgende Fälle: Veranstaltungsreihen (z.B. Tourneen), bei denen einzelne Veranstaltungen coronabedingt teilausfallen müssen (siehe auch Tourneeregelung unter 1.9 FAQ) Veranstaltungen mit mehreren Einzelveranstaltungen (z.B. Festivals), bei denen einzelne Veranstaltungen bzw. Bestandteile (beispielsweise aufgrund von Einreisebestimmungen) nicht durchgeführt werden können Eine nach Planungsbeginn umgesetzte nachträgliche Reduzierung der möglichen Teilnehmendenzahl aufgrund von öffentlich-rechtlichen Regelungen (kapazitätsreduzierende Auflagen). 3. Absage der Veranstaltung a.) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. b.) einer der folgenden Gründe. → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. i. Corona-Erkrankung/Infektion und/oder angeordnete Quarantäne von Künstlern, die für die Veranstaltung prägend sind (z.B. Solo-Künstler) ii. Coronabedingte Einreiseverbote nach Deutschland/Ausreiseverbote aus dem Herkunftsland etc. von (ausländischen) Künstlern im Sinne von i. c.) NEU: freiwillig unter den oben genannten Voraussetzungen unabhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland. (nicht umfasst sind Teilabsagen oder Verschiebungen). → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten d.) Sonderfall Verschiebung der Veranstaltung → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten erst nach Durchführung/Absage des Nachholtermins und unter folgenden Voraussetzungen (siehe FAQ 4.9). Der Verschiebungstermin muss im Förderzeitraum liegen. Nach Durchführung des Nachholtermins sind durch die Verschiebung entstandene, zusätzliche Kosten zu 90% dann förderfähig, sofern die durchgeführte Veranstaltung (einschließlich der Kosten der Verschiebung) einen Verlust erwirtschaftet hat. Wenn auch der Ersatztermin nicht stattfinden kann, sind die Ausfallkosten der ursprünglichen Veranstaltung förderfähig, bis maximal zur Höhe der Kosten, die entstanden wären, wenn sich der Veranstalter zum Zeitpunkt der Verschiebung stattdessen für eine Absage entschieden hätte. 4. Prognoseentscheidung (1.9 FAQ) Sofern für den Veranstaltungstermin noch keine öffentlich-rechtlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen vorliegen, besteht für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden die Möglichkeit, Veranstaltungen abzusagen, teilabzusagen oder zu verschieben. Voraussetzung ist, dass der Ticketverkauf bereits gestartet ist, der Antragsteller versichern und soweit wie möglich (z.B. auch unter Bezugnahme auf die aktuell geltende Regulierungslage) darlegen muss, dass die Absage, Teilabsage oder Verschiebung coronabedingt erfolgte und ihm ein Festhalten am Termin aufgrund der erheblichen, sich weiter verschärfenden Kostenrisiken unzumutbar war. Eine (Teil-)Absage bzw. Verschiebung auf dieser Grundlage ist frühestens 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich.

09.12.2021

Zwei Karlsruher Preisträger beim Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die 22 Preisträgerteams des im Frühjahr neu aufgelegten „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung ausgezeichnet. Fünfzehn der insgesamt 387 eingereichten Geschäftsideen werden mit einem Gründungspreis zu jeweils 7.000 Euro prämiert. Die Köpfe hinter sechs besonders herausragenden Ideen erhalten den mit je 32.000 Euro dotierten Gründungspreis+. Zwei der Gründerpreis+ Preisträger stammen aus Karlsruhe: Das Start-up Bytefabrik.AI aus Karlsruhe vereinfacht datengetriebene Analysen mit einer intelligenten No-Code-Lösung. Das heißt, auch Nutzende, die über keine Programmierkenntnisse verfügen, können Anpassungen in Anwendungen vornehmen, ohne die Funktionalität oder Sicherheit zu gefährden. Mit einer intuitiven Benutzeroberfläche werden die Nutzenden bei der Datenanbindung und -analyse sowie der Nutzung von KI-Software zur Überwachung von Produkt- und Prozessqualität unterstützt. So soll für mittelständische Unternehmen der Zugang zu Anwendungen Künstlicher Intelligenz vereinfacht werden. Das Karlsruher Jungunternehmen medicalvalues bietet eine KI-basierte Softwareplattform, die Ärztinnen und Ärzte mit auf Labordaten beruhenden Diagnosevorschlägen unterstützt. So erleichtert medicalvalues die Früherkennung von Krankheiten wie Diabetes, Fettstoffwechselerkrankungen und Anämie. Der Sonderpreis „Digitale Städte und Regionen“ geht an das junge Unternehmen cityscaper. Das Aachener Start-up macht per Augmented Reality beispielsweise Verkehrs- und Wohnungsbauprojekte für alle Beteiligten greifbarer. Auch die Darstellung historischer Straßenzüge, etwa für kulturelle und touristische Zwecke, gehört zu den Anwendungsbereichen. Rund ein Viertel der Personen, die eine Ideenskizze eingereicht haben, waren Frauen – gegenüber zuletzt 16 Prozent an Gründerinnen in der gesamten Start-up-Szene. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gründungswettbewerbs erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee. Die Gewinnerteams profitieren neben den Preisgeldern von individuellem Coaching, Seminaren und Vernetzungsangeboten. Detaillierte Informationen zu allen Preisträgerteams sind hier zu finden >>

09.12.2021

Ausweitung Förderprogramms "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen (REACT-EU)“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erweitert die Zielgruppe des Förderprogramms "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen (REACT-EU)“. Bislang stand das im Juni 2021 veröffentlichte Förderprogramm Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen offen. Ab sofort wird die Zielgruppe erweitert. Antragsberechtigt sind jetzt Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des ESF aus Mitteln der REACT-EU-Initiative. Die Europäische Union stellt damit zusätzliche Mittel bereit, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Die Mittel sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen und eine Brücke zur Förderperiode 2021-2027 bilden. Das Merkblatt sowie den Antragsvordruck für das Förderprogramm finden Ihr hier >>

01.12.2021

Weiterbildung und Coaching für freischaffende Künstler*innen in Baden-Württemberg

Mit KUBUZZ startet im Januar ein Weiterbildungs- und Coachingprogramm in Baden-Württemberg, das freie Künstler*innen und Kulturschaffende aller Sparten bei den Herausforderungen der Selbstständigkeit unterstützt.  Als freischaffende*r Künstler*in entscheidet man über viele Bereiche seines Alltags selbst. Das bedeutet auch, sich mit Fragen der Planung, Organisation, Verwaltung und Finanzierung auseinanderzusetzen:  Welche Fördermittel kommen für mein Projekt in Frage? Welcher Umsatzsteuersatz ist für mich relevant? Wie kann ich meine Stunden- oder Tagessätze kalkulieren? Wie stärke ich meine Onlinepräsenz? KUBUZZ beantwortet Fragen rund um das Thema künstlerische Selbstständigkeit in Seminaren, Coachings, Austauschformaten und mit Hilfe von digitalen Materialien. Alle Angebote sind kostenfrei, da sie durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Das Programm wird sowohl digital als auch vor Ort an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg stattfinden. Die Programminhalte bauen auf einer umfangreichen Studie zu den Bedarfen von Künstler*innen in Baden-Württemberg auf. Was schon verraten werden kann: Die Website www.kubuzz.de informiert über aktuelle Angebote und Neuigkeiten zum Projekt. Sie wird laufend erweitert, sodass sich ein regelmäßiger Besuch lohnt. Ihr könnt Euch dort bereits jetzt für die ersten Angebote anmelden. Eine ausführlichere Version der Webseite inklusive E-Learning-Bereich wird es im neuen Jahr geben. Wenn Ihr mehr über das Projekt erfahren möchtet oder wissen wollt, ob KUBUZZ auch etwas für Euch sein könnte, dann könnt Ihr an einem der Informationstermine teilnehmen. Hier Informationstermin buchen >> Hier könnt Ihr Euch auch zum Newsletter anmelden >> Hier erfahrt Ihr mehr zum Projekt >>

01.12.2021

Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen – Einreichungsfrist 31.12.

Das Programm richtet sich an Betreiber*innen von deutschen Musikclubs, in denen Livemusikveranstaltungen aller Genres stattfinden. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen. Das Förderprogramm ist Teil von NEUSTART Kultur und wird von der Initiative Musik umgesetzt. Die Antragsfrist im Bereich Musikclubs (NK2) läuft noch bis zum 31. Dezember 2021. Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung Maximale Förderhöhe wird je nach Kapazität des Musikclubs bemessen Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich Eingereicht werden müssen ein Ausgaben- und Finanzierungsplan und die Auflistung der Livemusikveranstaltungen. Auf der Seite der Initiative Musik findet Ihr Musteranträge und das Antragstool >>

November

23.11.2021

Kultur- & Kreativwirtschaft in Karlsruhe und landesweit

In Deutschland sind rund 1,8 Millionen Menschen und damit 3,9 % aller Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft beschäftigt und erwirtschaften einen Umsatz von über 174 Milliarden Euro. Karlsruhe ist mit einem Anteil von 7,6 % nicht nur ein Zentrum der Kultur- und Kreativwirtschaft im Südwesten, sondern deutschlandweit auf Platz 4 der Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Auf unserem K³-Portal findet Ihr alles zu News, Veranstaltungen, Räumen und Jobs rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft! Außerdem könnt Ihr Euch hier ein Profil anlegen und Euch und Euer Unternehmen sichtbar machen. Besucher des Portals können sich die Kreativschaffenden pro Branche anzeigen lassen und wenn Ihr Euer Profil frisch aktualisiert habt, werdet Ihr weiter oben angezeigt! Zur Anmeldung >> Die Zahlen stammen aus dem „Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2020“, der jährlich durch die Goldmedia GmbH, die Hamburg Media School (HMS) sowie Prof. rer. oec. Rüdiger Wink (HTWK Leipzig) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) generiert wird. Den kompletten Bericht findet Ihr hier >>

22.11.2021

Einreichungen 9. dokKa Festival ab sofort möglich

Die 9. Ausgabe des dokKa-Festivals findet vom 25. bis 29. Mai 2022 in Karlsruhe statt. Hierfür können ab sofort Dokumentarfilme und Hördokumentationen mit Bezug zum Dokumentarischen, die mindestens 30 Minuten lang und nicht vor dem 1. Januar 2020 entstanden sind, eingereicht werden. Dabei gibt es keine thematischen Beschränkungen. Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Auszeichnung einer Hördokumentation sowie einer Ausstrahlung auf SWR2. Deadline für die Einreichungen ist der 25. Februar 2022! Alle weiteren Teilnahmebedinungen findet Ihr hier >>