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News

11.03.2026

Gamescom 2026: Jetzt Platz am THE LÄND-Stand sichern

Vom 26. bis 28. August 2026 zeigt der Messestand "THE LÄND – Games & Virtual Worlds Made in Baden-Württemberg" Unternehmen, Spiele, interaktive Medien oder Apps auf der Gamescom in Köln. Dafür sucht die MFG Baden-Württemberg die besten Games sowie interaktiven VR- und XR-Anwendungen von Entertainment bis smarter Automobilindustrie- und Ausbildungsanwendung made in BW. Gemeinsam präsentiert der THE LÄND-Stand einem internationalen Fachpublikum die Innovationskraft der baden-württembergischen Gamesbranche auf der weltgrößten Messe für Computer- und Videospiele. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Unternehmen, Entwickler*innen und Institutionen aus der Games-, Medien- und Digitalbranche, insbesondere solche mit VR/AR/XR/UX-Projekten. Die Plätze sind begrenzt, die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Im Business-Bereich der Gamescom bietet der THE LÄND-Stand eine prominente Platzierung neben anderen internationalen Ausstellern. In Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg International und dem K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe wird ein abwechslungsreiches Programm geboten, das neben Networking auch Besuch von Entscheider*innen aus der Politik beinhaltet. Eure Vorteile am THE LÄND-Stand in der Business-Arena  Höhere Sichtbarkeit im Business-Bereich durch Standgröße, Design und THE LÄND-Marketing Möglichkeit zur Nutzung des Standes für eigene Veranstaltungen wie beispielsweise Pressekonferenzen Ausstellen unter eigenem Namen mit allen Rechten eines offiziellen Ausstellers Voller Fokus auf Produktpräsentation und Kundengespräche Weniger organisatorischer Aufwand und attraktiver Preis durch gemeinsame Infrastruktur Über die Gamescom Die Gamescom in Köln ist das weltweit größte Event für Computer- und Videospiele und Europas umfangreichste Business-Plattform für die Games-Branche 357.000 Besuchende aus fast 130 Ländern, davon über 34.000 Fachbesuchende (50% aus dem Ausland) im Jahr 2025 1.568 Ausstellende aus 72 Ländern im Jahr 2025 233.000 m² Ausstellungsfläche im Jahr 2025 Zielgruppe: Developer*innen, Publisher*innen und Dienstleister*innen, alle Formen des Handels, Einkäufer*innen und Zuliefer*innen als auch Content Provider*innen Jetzt bewerben Bewerbungen sind online bis zum 15. März 2026 möglich. Jetzt für ein Platz auf dem THE LÄND-Stand bewerben! 

18.03.2026

Developer Boost 2026: Anmeldefrist verlängert

Nach der Ausbildung oder dem Abschluss stehen angehende Gründer*innen vor einigen Herausforderungen: Wie lässt sich ein marktfähiges Game entwickeln und vermarkten und wie wird die Gründung finanziert? Beim Qualifizierungsprogramm Developer Boost erhalten Gründer*innen aus der Games-Branche im Südwesten zum sechsten Mal die Chance, im Rahmen einer branchenspezifischen Förderung aus Expert*innen-Workshops, Gruppen- und Einzelcoachings, Pitch-Training, Pitch-Präsentation und vielfältigen Vernetzungsmöglichkeiten mit ihrer Gründungsidee durchzustarten. Das Coachingprogramm Das Developer Boost Programm 2026 umfasst sechs halbtägige Workshops, individuelle Nachbetreuung und extra Pitchtraining. Die Teams sind gefordert, sich neben den Workshops und Coachings zusätzliche Zeit für die Umsetzung und Weiterentwicklung ihres Unternehmens zu nehmen. Dafür bietet das Coachingprogramm passend auf die Studios zugeschnittene Coachings durch erfahrene und internationale Branchen-Expert*innen. Der Developer Boost richtet sich an Entwickler*innen aller Altersgruppen, von Hochschulabsolvent*innen bis zu Quereinsteiger*innen, die als Games-Studio oder Entwicklerteam von mindestens zwei bis maximal fünf Personen gegründet haben oder als Team beabsichtigen zu gründen. Wichtig: Die Workshops und das Pitch-Training werden vorwiegend auf Englisch stattfinden. Die Vorteile im Überblick Die Teilnehmer*innen erhalten: Coachings mit Expert*innen aus der Branche zu Fragen der Teamvision und der unternehmerischen Ausrichtung Praxiswissen durch Fachexpert*innen in mehreren Workshops zu Themen wie Produktentwicklung, Marketing, Gründung und Finanzen, Monetarisierung, Plattformen und Recht Pitch-Training plus ein realer Pitch vor Publishern für ausgewählte Teams Netzwerkbonus mit Peer-Unterstützung durch den engen Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen geförderten Teams sowie mit der Games-Community in Baden-Württemberg Teamfunding über 1.000 Euro pro Team, das unter anderem für die Teilnahme an themenbezogenen Netzwerkveranstaltungen, Messen oder Reisekosten genutzt werden kann Neu: Ein ausgewähltes Team darf bei der European Game Night vor einem internationalem Publikum inklusive internationalen Publishern pitchen. Wer kann sich bewerben? Teams mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die in den letzten 18 Monaten in Baden-Württemberg ein Games-Unternehmen (z. B. in Form einer GbR, GmbH oder UG) gegründet haben oder in den sieben Monaten des Programms gründen werden Die gründenden oder gegründeten Studios müssen auf Games fokussiert sein und noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen und dazu an einem konkreten Spiel-Konzept oder -Prototypen arbeiten Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Der Kick-Off des Programms ist im April 2026 geplant. Bewerbungen sind bis zum 22. März 2026 möglich – hier online bewerben! Quelle: MFG Baden-Württemberg
FUX Festigungs- und Expansionszentrum, Foto: LR Architekten

12.04.2026

Zwei Mieteinheiten im FUX frei

Im städtischen FUX Festigungs- und Expansionszentrum auf dem Alten Schlachthof sind 2 Mieteinheiten frei. Eine Mieteinheit (zwei Räume mit Verbindungstür) mit einer Bürofläche von 96,43 m² im 3. OG. Mietfläche gesamt: 96,43 m² (Gesamtfläche inkl. Anteil Besprechungsraum im 2. OG, Dachterrasse, Cafélounge, WC, Dusche, etc.) davon allein nutzbarer Büroanteil: 59,20 m² Mietzins (kalt): ca. 1.128 € (Gründer), ca. 1.425 € (Sonstige) Mietbeginn: ab April Alle Infos zu dieser Mieteinheit hier >> Eine Mieteinheit mit einer Bürofläche von 98,87m² im 2. OG frei. Infos auf einen Blick: Mietfläche gesamt: 98,87 m² (Gesamtfläche inkl. Anteil Besprechungsraum im 2. OG, Dachterrasse, Cafélounge, WC, Dusche, etc.) davon allein nutzbarer Büroanteil: 60,70 m² Mietzins (kalt): ca. 1.157 € (Gründer), ca. 1.461 € (Sonstige) Mietbeginn: ab April Alle Infos zur dieser Mieteinheit hier >> Infos zu allen zwei Mieteinheiten: Mietpreisanpassung gemäß Preisindex Nebenkostenvorauszahlung: 2,50 € /m² Mietdauer: zunächst 3 Jahre Kündigungsfrist: 6 Monate Voraussetzung: Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Gründung werden bevorzugt berücksichtigt. Bei Interesse gerne bei Dirk Metzger, K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro per Mail an dirk.metzger@wifoe.karlsruhe.de melden.

Januar

13.01.2022

Jetzt Kreativbotschafter*in bei den Cannes Lions im Juni werden

Was sind die großen Trends der Werbebranche? Mit dieser Frage beschäftigen sich jedes Jahr die Cannes Lions. Nach zwei Jahren Pause sieht es ganz gut aus dieses Jahr: Das große Kreativfestival an der Côte d'Azur soll wieder stattfinden. Und das natürlich nicht ohne die BW Lions, die einzige offizielle Delegation aus Deutschland. Interessierte Kreative, die im Juni mitfahren und Baden-Württemberg in Südfrankkreich repräsentieren wollen, können sich ab sofort bewerben. Zurück zu den Trends. Letztes Jahr fand das Festival zwar nur digital statt, die BW Lions waren aber beim Online-Format „Cannes Lions Live“ dabei. Auch hier haben die Vertreter*innen der baden-württembergischen Kreativwirtschaft so gut wie möglich Trends aufgespürt, Inspiration mitgebracht und beim Cannes Lions Report sowie in ihrem Blog davon berichtet. Pragmatisch bleiben und aus der Pandemie lernen Auch die Veranstalter haben eine Sammlung der wichtigsten Erkenntnisse veröffentlicht. Daraus ein kleiner Auszug:  Don't overthink things. Bleibe einfach und pragmatisch Die Idee kommt zuerst. Aber je plattformspezifischer, desto besser. Ziel und Profit sind untrennbar verbunden und müssen Teil der Markenstrategie sein.  Aus der aktuellen Lage zog die Kommunikationsbranche folgende Lehren: Die Pandemie hat unsere Experimentierfreude genährt. Unterstützt das in euren Teams. Verinnerliche die Lehren der Pandemie. Sie hat uns gezwungen, neue Formen der Zusammenarbeit zu finden, die wir vorher nicht für möglich gehalten hätten. Bis 6. Februar bewerben Marketingprofis, Agentur-Vertreter*innen und Kreativschaffende aus dem Südwesten sind eingeladen, sich bis zum zum 6. Februar zu bewerben und als eine*r von zehn BW Lions den Kreativstandort Baden-Württemberg an der Côte d’Azur zu repräsentieren. Bei Workshops, Screenings und Preisverleihungen haben sie Gelegenheit, sich international zu vernetzen. Mehr Infos finden Sie unter bwlions.de. Veranstaltet wird die Delegationsreise vom 19. bis 25. Juni 2022 von Baden-Württemberg International gemeinsam mit der Film Commission Region Stuttgart und der MFG Baden-Württemberg. Text: MFG Baden-Württemberg, Autorin: Ines Goldberg

11.01.2022

„Impfen schützt auch die Kultur“ – Impfaktion im Tollhaus

In Zusammenarbeit mit dem Impfteam Karlsruhe können sich alle Interessierten ab 12 Jahren (bis 30 Jahren mit Biontech, über 30 Jahren mit Moderna) an diesem Termin impfen lassen. Eingeladen sind Menschen die eine Erst-, Zweit-, Booster- oder Genesenenimpfung benötigen, damit sie auf diesem Wege sich und andere und auch die Kultur schützen. Das Tollhaus sorgt für einen reibungslosen Ablauf in entspannter, inspirierender TOLLHAUS-Atmosphäre und hat eventuell noch die eine oder andere kulturelle Überraschung parat. Eingeladen sind nicht nur überzeugte Kulturfreunde sondern auch solche, die es noch werden können. Wir freuen uns auch besonders über mögliche Covid Impfneulinge. Einen Termin können Sie sich auf der Homepage sichern. Es ist aber auch möglich spontan vorbei zu kommen, bitte aber in jedem Fall die entsprechenden Unterlagen mitbringen (Impfpass, Personalausweis, Krankenversichertenkarte) sowie den Anamnesebogen der auf der Anmeldeseite zu finden ist.

10.01.2022

Land verlängert Corona-Hilfsprogramme bis Ende März 2022

Das Land hat die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen und Soloselbstständige bis Ende März 2022 verlängert. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet. Der Ministerrat hat am 21. Dezember neben der Umsetzung der Corona-Bundesprogramme Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 die Verlängerung der Corona-Hilfsprogramme des Landes beschlossen. Der fiktive Unternehmerlohn und der Tilgungszuschuss Corona können damit über das Jahr 2021 hinaus beantragt werden. Auch die Beratungsangebote im Rahmen der Krisenberatung Corona werden fortgeführt. „Die aktuelle Dynamik des Infektionsgeschehens hat erneut massive Auswirkungen auf die Wirtschaft in unserem Land. Deshalb werden wir die Betriebe weiterhin ergänzend zu den Bundesprogrammen unterstützen. Ich bin froh, dass der Ministerrat grünes Licht für die Verlängerung unserer Programme gegeben hat. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Fiktiver Unternehmerlohn ergänzt weiterhin Überbrückungshilfe Der fiktive Unternehmerlohn wird analog zur Überbrückungshilfe IV verlängert und kann künftig im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden. Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Zeitraum. „Der fiktive Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 Euro je Fördermonat kann insbesondere die Existenz von Soloselbständigen sowie Inhaberinnen und Inhabern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen sichern, denn viele von ihnen beziehen keine eigenen Gehälter. Eine reine Fixkostenerstattung wie in der Überbrückungshilfe reicht hier nicht aus“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Baden-Württemberg habe seit Juni 2020 bereits in rund 76.000 Fällen Soloselbständige und Betriebsinhaberinnen und -inhaber mit dem fiktiven Unternehmerlohn unterstützen können. Dienstleistungsunternehmen können Tilgungszuschuss beantragen Mit dem Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona unterstützt die Landesregierung Unternehmen und Soloselbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes bereits seit September 2020 sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung seit Juni 2021. Für die Fortführung bis März 2022 wird der Zugang zusätzlich erleichtert: Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wird von bisher 60 auf nun 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. „Gerade die Schausteller und Marktkaufleute, ebenso die Veranstaltungs- und Eventbranche sind bereits seit fast zwei Jahren in ihrer Arbeit besonders eingeschränkt“, so die Ministerin. Anders als in vielen anderen Branchen seien die entgangenen Umsätze in diesen hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar: „Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten für Kreditverpflichtungen zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe. Wir geben ihnen weiterhin die Möglichkeit, vom Tilgungszuschuss zu profitieren.“ Seit der Einführung des Tilgungszuschusses konnten bereits über 2.300 Betriebe mit über 20 Millionen Euro unterstützt werden. Krisenberatung Corona bietet niederschwellige Unterstützung „Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation wieder niederschwellige Beratungsangebote. Das Spektrum reicht von Liquiditätsproblemen bis hin zu Strategien zum Neustart. Seit Beginn des Angebots haben über 2.900 Betriebe die Beratung in Anspruch genommen. Besonders bei den Kleinstunternehmen der persönlichen Dienstleistungen sowie im Gastgewerbe verzeichnen wir wieder mehr Anfragen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die für die Betriebe kostenlose Krisenberatung weiterhin zur Verfügung zu stellen“, betonte Ministerin Hoffmeister-Kraut. „Damit geben wir den Betrieben ein niederschwelliges Angebot, um etwa gemeinsam mit kompetenten Beraterinnen und Beratern ihre individuelle unternehmerische Lage zu bewerten oder Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen.“ Die Beratung wird von den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg (für die Industrie, Freie Berufe und Dienstleistungen), BWHM – Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (für das Handwerk), DEHOGA Beratung (Gastgewerbe) und Unternehmensberatung Handel (für den Handel) übernommen. Den Betrieben stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage zur Verfügung.   Die Pressemeldung des Landes findet Ihr auch hier >>

Dezember

15.12.2021

Sonderregelung für die freiwillige Absage von Veranstaltungen

Der Sonderfonds erkennt freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die im Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern). Es gelten folgende Bedingungen: Der geplante Veranstaltungstermin liegt zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022. Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 23.12.2021 das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 23.12.2021 erfolgen und bis zu diesem Datum über die IT-Plattform angezeigt werden. Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der IT-Plattform registriert Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 23.12.2021: Ticketverkauf muss in der Regel am 06.12.2021 (oder vorher) begonnen haben Hinweise: Beleg für die erfolgreich abgeschlossene Registrierung ist eine automatisierte E-Mail-Bestätigung. Eine Registrierung in der Vergangenheit liegender bzw. bereits abgesagter Veranstaltungen ist weiterhin nicht möglich. Es gelten die allgemeinen Schadensminimierungspflichten des Veranstalters. Es sind nur solche Kosten erstattungsfähig, die vor der öffentlich bekanntgegebenen freiwilligen Absage, die bis spätestens zum 23.12.2021 erfolgen muss, nachweislich entstanden sind bzw. begründet wurden. Das heißt unter anderem, es können nach der freiwilligen Absage keine neuen kostenverursachenden Verträge (z.B. Ausfallhonorarvereinbarungen, Stornierungsgebühren) geschlossen bzw. Verbindlichkeiten begründet werden; auch sonstige veranstaltungsbezogene Kosten (z.B. Personal- oder Sachkosten) können nur bis zur freiwilligen Absage (spätestens zum 23.12.2021) auf die Veranstaltung angerechnet werden. Zahlungen zur Erfüllung bereits bestehender Verträge können selbstverständlich auch nach dem 23.12.2021 geleistet werden. Die freiwilligen Absagen werden den „zwingenden“ Absagen im Sinne der FAQ gleichgesetzt (entscheidend für Tourneen). Teilabsagen fallen nicht unter die befristete Sonderregelung. Für diese gelten weiterhin die in den FAQ genannten Regelungen. Ein kombinierter Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung (d.h. gleichzeitige Inanspruchnahme der Wirtschaftlichkeitshilfe für einen Teil der im Antrag registrierten und durchgeführten Veranstaltungen und Inanspruchnahme der integrierten Ausfallabsicherung bei freiwilliger Absage von anderen im selben Antrag registrierten Veranstaltungen) im gleichen registrierten Zeitraum ist nicht möglich (entscheidend für Zeitraumbezogene Anträge). Hier müsste ggf. eine Trennung der Veranstaltungen mit jeweils separaten Registrierungen erfolgen.   Eine grafisch aufbereitete Darstellung der befristeten Sonderregelung zur freiwilligen Absage mit Beispielfällen finden Sie hier: Freiwillige Absage auf einen Blick.pdf (549 kb)   Damit ergeben sich für die Veranstalter nun unter Beachtung der vor Ort für das jeweilige Veranstaltungsdatum geltenden Infektionsschutzregeln folgende Handlungsoptionen: Wirtschaftlichkeitshilfe (nur für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden) 1. Kapazitätsreduzierte Durchführung der Veranstaltung a.) unter den durch die Verordnungslage gedeckten Voraussetzungen. → Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen (bei 20%-75% zwingender Kapazitätseinschränkung: Verdoppelung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets; bei >75% zwingender Kapazitätseinschränkung: Verdreifachung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets; jeweils Förderung maximal bis Kosten der Veranstaltung (+10% Pauschale) gedeckt sind) oder b.) aufgrund freiwilliger Selbstbeschränkung. → Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen (hier nur Verdoppelung der Einnahmen der ersten 1.000 Tickets möglich, keine Verdreifachung; jeweils Förderung maximal bis Kosten der Veranstaltung (+10% Pauschale) gedeckt sind) ACHTUNG: zwingende Voraussetzung bei Registrierung ist Hinterlegung des Hygienekonzepts, das die Kapazitätsreduktion ausweist. 2. Absage der Veranstaltung a.) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. → Die integrierte Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. b.) NEU: freiwillig unter den oben benannten Voraussetzungen unabhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland. → Die integrierte Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Ausfallabsicherung (nur für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden) 1. Durchführung der Veranstaltung wie geplant → keine Unterstützung aus dem Sonderfonds 2. Durchführung der Veranstaltung mit Teilabsage → Sofern eine Veranstaltung durch eine erzwungene Teilabsage bzw. Kapazitätsreduzierung in die Verlustzone rutscht, erstattet die Ausfallabsicherung 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten, von denen alle Einnahmen bereits abgezogen wurden (siehe auch FAQ 4.8). Als Teilabsage gelten folgende Fälle: Veranstaltungsreihen (z.B. Tourneen), bei denen einzelne Veranstaltungen coronabedingt teilausfallen müssen (siehe auch Tourneeregelung unter 1.9 FAQ) Veranstaltungen mit mehreren Einzelveranstaltungen (z.B. Festivals), bei denen einzelne Veranstaltungen bzw. Bestandteile (beispielsweise aufgrund von Einreisebestimmungen) nicht durchgeführt werden können Eine nach Planungsbeginn umgesetzte nachträgliche Reduzierung der möglichen Teilnehmendenzahl aufgrund von öffentlich-rechtlichen Regelungen (kapazitätsreduzierende Auflagen). 3. Absage der Veranstaltung a.) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. b.) einer der folgenden Gründe. → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. i. Corona-Erkrankung/Infektion und/oder angeordnete Quarantäne von Künstlern, die für die Veranstaltung prägend sind (z.B. Solo-Künstler) ii. Coronabedingte Einreiseverbote nach Deutschland/Ausreiseverbote aus dem Herkunftsland etc. von (ausländischen) Künstlern im Sinne von i. c.) NEU: freiwillig unter den oben genannten Voraussetzungen unabhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland. (nicht umfasst sind Teilabsagen oder Verschiebungen). → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten d.) Sonderfall Verschiebung der Veranstaltung → Die Ausfallabsicherung erstattet 90 % der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten erst nach Durchführung/Absage des Nachholtermins und unter folgenden Voraussetzungen (siehe FAQ 4.9). Der Verschiebungstermin muss im Förderzeitraum liegen. Nach Durchführung des Nachholtermins sind durch die Verschiebung entstandene, zusätzliche Kosten zu 90% dann förderfähig, sofern die durchgeführte Veranstaltung (einschließlich der Kosten der Verschiebung) einen Verlust erwirtschaftet hat. Wenn auch der Ersatztermin nicht stattfinden kann, sind die Ausfallkosten der ursprünglichen Veranstaltung förderfähig, bis maximal zur Höhe der Kosten, die entstanden wären, wenn sich der Veranstalter zum Zeitpunkt der Verschiebung stattdessen für eine Absage entschieden hätte. 4. Prognoseentscheidung (1.9 FAQ) Sofern für den Veranstaltungstermin noch keine öffentlich-rechtlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen vorliegen, besteht für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden die Möglichkeit, Veranstaltungen abzusagen, teilabzusagen oder zu verschieben. Voraussetzung ist, dass der Ticketverkauf bereits gestartet ist, der Antragsteller versichern und soweit wie möglich (z.B. auch unter Bezugnahme auf die aktuell geltende Regulierungslage) darlegen muss, dass die Absage, Teilabsage oder Verschiebung coronabedingt erfolgte und ihm ein Festhalten am Termin aufgrund der erheblichen, sich weiter verschärfenden Kostenrisiken unzumutbar war. Eine (Teil-)Absage bzw. Verschiebung auf dieser Grundlage ist frühestens 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich.

09.12.2021

Zwei Karlsruher Preisträger beim Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die 22 Preisträgerteams des im Frühjahr neu aufgelegten „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung ausgezeichnet. Fünfzehn der insgesamt 387 eingereichten Geschäftsideen werden mit einem Gründungspreis zu jeweils 7.000 Euro prämiert. Die Köpfe hinter sechs besonders herausragenden Ideen erhalten den mit je 32.000 Euro dotierten Gründungspreis+. Zwei der Gründerpreis+ Preisträger stammen aus Karlsruhe: Das Start-up Bytefabrik.AI aus Karlsruhe vereinfacht datengetriebene Analysen mit einer intelligenten No-Code-Lösung. Das heißt, auch Nutzende, die über keine Programmierkenntnisse verfügen, können Anpassungen in Anwendungen vornehmen, ohne die Funktionalität oder Sicherheit zu gefährden. Mit einer intuitiven Benutzeroberfläche werden die Nutzenden bei der Datenanbindung und -analyse sowie der Nutzung von KI-Software zur Überwachung von Produkt- und Prozessqualität unterstützt. So soll für mittelständische Unternehmen der Zugang zu Anwendungen Künstlicher Intelligenz vereinfacht werden. Das Karlsruher Jungunternehmen medicalvalues bietet eine KI-basierte Softwareplattform, die Ärztinnen und Ärzte mit auf Labordaten beruhenden Diagnosevorschlägen unterstützt. So erleichtert medicalvalues die Früherkennung von Krankheiten wie Diabetes, Fettstoffwechselerkrankungen und Anämie. Der Sonderpreis „Digitale Städte und Regionen“ geht an das junge Unternehmen cityscaper. Das Aachener Start-up macht per Augmented Reality beispielsweise Verkehrs- und Wohnungsbauprojekte für alle Beteiligten greifbarer. Auch die Darstellung historischer Straßenzüge, etwa für kulturelle und touristische Zwecke, gehört zu den Anwendungsbereichen. Rund ein Viertel der Personen, die eine Ideenskizze eingereicht haben, waren Frauen – gegenüber zuletzt 16 Prozent an Gründerinnen in der gesamten Start-up-Szene. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gründungswettbewerbs erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee. Die Gewinnerteams profitieren neben den Preisgeldern von individuellem Coaching, Seminaren und Vernetzungsangeboten. Detaillierte Informationen zu allen Preisträgerteams sind hier zu finden >>

09.12.2021

Ausweitung Förderprogramms "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen (REACT-EU)“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erweitert die Zielgruppe des Förderprogramms "Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen (REACT-EU)“. Bislang stand das im Juni 2021 veröffentlichte Förderprogramm Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen offen. Ab sofort wird die Zielgruppe erweitert. Antragsberechtigt sind jetzt Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des ESF aus Mitteln der REACT-EU-Initiative. Die Europäische Union stellt damit zusätzliche Mittel bereit, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Die Mittel sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen und eine Brücke zur Förderperiode 2021-2027 bilden. Das Merkblatt sowie den Antragsvordruck für das Förderprogramm finden Ihr hier >>

01.12.2021

Weiterbildung und Coaching für freischaffende Künstler*innen in Baden-Württemberg

Mit KUBUZZ startet im Januar ein Weiterbildungs- und Coachingprogramm in Baden-Württemberg, das freie Künstler*innen und Kulturschaffende aller Sparten bei den Herausforderungen der Selbstständigkeit unterstützt.  Als freischaffende*r Künstler*in entscheidet man über viele Bereiche seines Alltags selbst. Das bedeutet auch, sich mit Fragen der Planung, Organisation, Verwaltung und Finanzierung auseinanderzusetzen:  Welche Fördermittel kommen für mein Projekt in Frage? Welcher Umsatzsteuersatz ist für mich relevant? Wie kann ich meine Stunden- oder Tagessätze kalkulieren? Wie stärke ich meine Onlinepräsenz? KUBUZZ beantwortet Fragen rund um das Thema künstlerische Selbstständigkeit in Seminaren, Coachings, Austauschformaten und mit Hilfe von digitalen Materialien. Alle Angebote sind kostenfrei, da sie durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Das Programm wird sowohl digital als auch vor Ort an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg stattfinden. Die Programminhalte bauen auf einer umfangreichen Studie zu den Bedarfen von Künstler*innen in Baden-Württemberg auf. Was schon verraten werden kann: Die Website www.kubuzz.de informiert über aktuelle Angebote und Neuigkeiten zum Projekt. Sie wird laufend erweitert, sodass sich ein regelmäßiger Besuch lohnt. Ihr könnt Euch dort bereits jetzt für die ersten Angebote anmelden. Eine ausführlichere Version der Webseite inklusive E-Learning-Bereich wird es im neuen Jahr geben. Wenn Ihr mehr über das Projekt erfahren möchtet oder wissen wollt, ob KUBUZZ auch etwas für Euch sein könnte, dann könnt Ihr an einem der Informationstermine teilnehmen. Hier Informationstermin buchen >> Hier könnt Ihr Euch auch zum Newsletter anmelden >> Hier erfahrt Ihr mehr zum Projekt >>

01.12.2021

Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen – Einreichungsfrist 31.12.

Das Programm richtet sich an Betreiber*innen von deutschen Musikclubs, in denen Livemusikveranstaltungen aller Genres stattfinden. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen. Das Förderprogramm ist Teil von NEUSTART Kultur und wird von der Initiative Musik umgesetzt. Die Antragsfrist im Bereich Musikclubs (NK2) läuft noch bis zum 31. Dezember 2021. Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung Maximale Förderhöhe wird je nach Kapazität des Musikclubs bemessen Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich Eingereicht werden müssen ein Ausgaben- und Finanzierungsplan und die Auflistung der Livemusikveranstaltungen. Auf der Seite der Initiative Musik findet Ihr Musteranträge und das Antragstool >>

November

23.11.2021

Kultur- & Kreativwirtschaft in Karlsruhe und landesweit

In Deutschland sind rund 1,8 Millionen Menschen und damit 3,9 % aller Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft beschäftigt und erwirtschaften einen Umsatz von über 174 Milliarden Euro. Karlsruhe ist mit einem Anteil von 7,6 % nicht nur ein Zentrum der Kultur- und Kreativwirtschaft im Südwesten, sondern deutschlandweit auf Platz 4 der Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Auf unserem K³-Portal findet Ihr alles zu News, Veranstaltungen, Räumen und Jobs rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft! Außerdem könnt Ihr Euch hier ein Profil anlegen und Euch und Euer Unternehmen sichtbar machen. Besucher des Portals können sich die Kreativschaffenden pro Branche anzeigen lassen und wenn Ihr Euer Profil frisch aktualisiert habt, werdet Ihr weiter oben angezeigt! Zur Anmeldung >> Die Zahlen stammen aus dem „Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2020“, der jährlich durch die Goldmedia GmbH, die Hamburg Media School (HMS) sowie Prof. rer. oec. Rüdiger Wink (HTWK Leipzig) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) generiert wird. Den kompletten Bericht findet Ihr hier >>