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News

Juni

19.06.2024

Lametta Kunst- und Designmarkt: Jetzt bewerben!

Die Lametta ist der Weihnachtsmarkt in Karlsruhe. Als lässige Alternative zum Einerlei der herkömmlichen Weihnachtsmärkte mit ihrem Immergleichen ins Leben gerufen, hat sich die Lametta in den letzten zwölf Jahren in der Region und darüber hinaus etabliert. Neugier, Offenheit und Überraschung. Immer wieder Neues, Platz für das Außergewöhnliche und Extravagante, mit Herzblut hergestellt und präsentiert von den Produzenten selbst. Umrahmt von engagierten DJs und den Catering-Teams. Kunst und Kultur, ein immer weitere Kreise ziehendes Netz von Kreativen, Künstlern und Freunden. Und nicht zuletzt Tausende Besucher, die alljährlich auf das Schlachthofareal im Karlsruher Osten kommen, die Möglichkeit nutzend, einzukaufen, sich zu treffen, neue Kontakte zu knüpfen und eine gute Zeit zu haben. Ihr stellt selbst unverwechselbare und spannende Dinge her? Ihr wollt Sie einem tollen, offenen, neugierigen und auch zahlreichen Publikum präsentieren? Ihr möchtet Teil der Lametta sein? Die Bewerbungsfrist für einen regulären Stand hat begonnen und dauert noch bis zum 20. Juli 2024. Ihr könnt euch hier das Bewerbungsformular herunterladen, es ausfüllen und zusammen mit aussagekräftigem Bildmaterial per Post an uns schicken. Ihr erhaltet per eMail eine Bestätigung eurer Bewerbung und bis spätestens Ende August eine Zu- oder Absage. Wer die Bewerbungsbilder zurück haben möchte, legt seiner Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Und noch ein paar Eckpunkte der Lametta 2024: Voraussichtliche Öffnungszeiten sind Freitag, 6. Dezember von 15 bis 22 Uhr und Samstag, 7. Dezember von 12 bis 20 Uhr. Das Tollhaus Karlsruhe befindet sich auf dem (Kultur-)Gelände des Alten Schlachthofs im Karlsruher Osten. Noch weitere Fragen? Gerne per eMail an info@lametta-ka.de. Auch in diesem Jahr wird es auf der großen Bühne unseren Paletti-Markt geben. Hier wird an ca. 25 festen Kleinständen (einer Palette) für jeweils einen Tag verkauft. Die Bewerbung dafür wird Mitte August starten.

19.06.2024

Land schreibt Innovationsfonds Kunst 2024 aus

Um die Umsetzung kreativer Kulturprojekte zu fördern, schreibt das Land den Innovationsfonds Kunst 2024 aus. Mit dem Fonds wurden bereits über 600 Projekte unterstützt. Kultureinrichtungen können sich bis zum 7. August 2024 bewerben.  Kreative Ideen für die Kultur: Das Land schreibt erneut den Innovationsfonds Kunst aus. Mit dessen Hilfe konnten bereits über 600 Kulturprojekte unterstützt werden. Die Förderung pro Projekt beträgt bis zu 40.000 Euro. Bewerbungen sind bis einschließlich 7. August 2024 möglich. Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „Der Fonds soll Kulturinstitutionen stärken, damit sie innovativer werden können. Gefördert werden sollen neue Ideen und Projekte, die langfristig die Kulturlandschaft verändern. Um auf komplexe gesellschaftliche Herausforderungen und Krisen reagieren zu können, müssen sich Kulturinstitutionen weiterentwickeln – und stabiler werden.“ Mit Hilfe des Innovationsfonds Kunst konnten bereits über 600 Kulturprojekte im ganzen Land mit mehr als 17 Millionen Euro unterstützt werden. Bis einschließlich 7. August 2024 können sich Kultureinrichtungen im Land mit Projekten bewerben, die beispielsweise zur Organisationsentwicklung beitragen, die Selbstwirksamkeit des Teams stärken oder die Betriebsstrukturen nachhaltiger gestalten. Keinen inhaltlichen Schwerpunkt Einen inhaltlichen Schwerpunkt wird es hierbei nicht geben, wie Staatssekretär Arne Braun betont: „Die vergangenen Jahre und auch die gegenwärtige Situation sind weiterhin geprägt von Einschränkungen. Innovation braucht Freiräume, um sich entfalten zu können – und die Kunst ohnehin. Deshalb wollen wir mit der Neuausrichtung des Innovationsfonds Kunst dabei helfen, die Rahmenbedingungen für eine freie und kreative Kulturszene zu verbessern.“ Die Förderhöchstsumme pro Projekt beträgt 40.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. Anträge können von Kultureinrichtungen aller Sparten gestellt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie regelmäßig auch von ihrer Stadt oder Gemeinde gefördert werden. Die Bewerbungen werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Innovationsfonds Kunst Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs fest etabliert. Er schafft kreative Spielräume für alle Sparten des Kulturbereichs. Seine Stärke liegt darin, Projekte und Aktivitäten zu ermöglichen, die unabhängig vom Alltag Raum für neue Entwicklungen geben. 

14.06.2024

Themendossier: Künstliche Intelligenz in der Kultur- und Kreativwirtschaft

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein allgegenwärtiges Thema – auch in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Dieses Dossier versteht sich als Beitrag zur Diskussion rund um die Anwendungen, Chancen und Herausforderungen von KI in der Branche. Es geht dabei auf die Möglichkeiten ein, die das Zusammenwirken von KI und Kreativwirtschaft bietet und adressiert gleichzeitig Ängste und Kritik, die in diesem Kontext präsent sind. Zum Themendossier

04.06.2024

Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen

Baden-Württemberg ist bundesweit führend bei Unternehmensbeteiligungsgesellschaften zur Stärkung des Eigenkapitals von kleinen und mittleren Unternehmen. Sie tragen zum Erhalt und zur Leistungsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft bei. Die Zahl der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG) in Baden-Württemberg ist seit 2020 von elf UBG auf derzeit 17 UBG dynamisch gewachsen. Die saldierte Bilanzsumme aller UBG im Land betrug im Jahr 2022 812 Millionen Euro gegenüber 721 Millionen Euro im Jahr 2020. Damit verfügt Baden-Württemberg über die im Vergleich der Bundesländer höchste Anzahl an UBG mit dem in Summe größten Investitionskapital. Der ganz überwiegende Teil der UBG ist dabei als regionale Beteiligungsgesellschaft einer Sparkasse konzipiert. Diese stellen auf diesem Weg den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in ihrem Geschäftsgebiet Eigenkapital in Form von Minderheitsbeteiligungen zur Verfügung und tragen somit zum Erhalt und zur Leistungsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft in ihrer Region bei. Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, betonte: „Die hohe Anzahl und die große Finanzkraft der UBG in Baden-Württemberg zeigt, wie leistungsfähig und innovativ die mittelständischen Unternehmen im Land sind, die in besonderem Maße vom Beteiligungskapital von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften profitieren können. Es freut mich, dass sich insbesondere das Modell regionaler Unternehmensbeteiligungsgesellschaften in den letzten Jahren als baden-württembergisches Erfolgsmodell erwiesen hat.“ Wachstum und Innovationen finanzieren Wie alle Unternehmen benötigen KMU ausreichend Eigenkapital, um Wachstum und Innovation finanzieren zu können und Zugang zu Fremdfinanzierung zu angemessenen Konditionen zu erlagen. Zugleich steht ihnen aufgrund ihrer geringen Größe die Möglichkeit einer Eigenkapitalbeschaffung über die Börse in der Regel nicht zur Verfügung. Die Inhaber von KMU wollen zudem in der Regel die Kontrolle über das Unternehmen nicht abgeben und suchen daher vorrangig Minderheitsgesellschafter als Investoren. Renditeorientierte Beteiligungsgesellschaften wollen wiederum häufig auch die Kontrolle über das Unternehmen ausüben. Mit der besonderen Gesellschaftsform der UBG wird daher die Bereitstellung von Eigenkapital als Minderheitsbeteiligung an KMU gefördert. Beteiligungsgesellschaften können sich zu diesem Zweck in Baden-Württemberg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gemäß Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetz (UBGG) als UBG anerkennen lassen. Hierfür müssen sie bestimmte formale Anforderungen an Satzung, Rechtsform und Mindestkapital erfüllen und während der Dauer der Anerkennung eine Reihe von Vorgaben bezüglich Anlagegrenzen und Haltedauer der Beteiligungen einhalten, die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus als zuständige Aufsichtsbehörde überwacht werden. Insbesondere dürfen sie grundsätzlich ausschließlich Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen eingehen. Im Gegenzug genießen sie als UBG bestimmte Privilegien wie beispielsweise eine Befreiung von der Gewerbesteuer und eine Besserstellung von Kreditgewährungen im Fall der Insolvenz der Beteiligung. Aufgrund der mit der Gesellschaftsform verbundenen Einschränkungen und Auflagen ist diese Gesellschaftsform insbesondere für Beteiligungsgesellschaften von Instituten mit öffentlichem Förderauftrag wie etwa Sparkassen attraktiv. Die Pressemeldung des Landes findet ihr hier >>

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