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News

März

25.03.2020

Antragsformulare online für die Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg

Das Antragsformular für die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg ist nun online! Die auszufüllenden Unterlagen und die Anleitung findet ihr hier >> Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden. Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr ebenfalls unter dem obenstehenden Link! Bleibt gesund und viel Erfolg bei der Antragsstellung!

25.03.2020

Abstimmen für 'CO Scan' App

Das Konzept CO Scan wird im Zuge des #WirVsVirus Hackathon von let's dev entwickelt. Die App gibt den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, ihren Standort zu einem bestimmten Zeitpunkt anonym zu erfassen. So ist es beispielsweise möglich, einen Restaurantbesuch, bei dem man mit anderen Personen in Kontakt kommt, zu registrieren. Das CO Scan-Symptomtagebuch stellt täglich Fragen zu gängigen Symptomen des Virus. Mit diesen Daten nimmt die App eine Risikobewertung vor und empfiehlt gegebenenfalls einen Arztbesuch oder einen COVID-19-Test. Wird ein Test durchgeführt, kann das Ergebnis in der App dokumentiert werden. Bei einem positiven Test werden andere Nutzer, die sich zeitgleich am selben Ort aufgehalten hatten, über ein mögliches Risiko informiert und können so Präventionsmaßnahmen einleiten. Abstimmen für CO Scan Ab Montag 23. März 2020 wird die Bundesregierung zusammen mit einer Jury und unter öffentlicher Beteiligung Ideen auswählen, die zu tragfähigen Lösungen weiterentwickelt werden sollen. Im Laufe dieser Woche findet hierzu ein  Public Voting auf YouTube statt. Wenn Euch die Lösung von let's dev gefällt, dann könnt Ihr sie unterstützen in dem Ihr das zugehörige YouTube Video mit „Gefällt mir“ markiert. Mehr Infos zur App findet Ihr hier >>

25.03.2020

Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden. Eine Antragstellung ist ab Mittwochabend, den 25. März 2020, möglich. Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr hier >>

24.03.2020

Neue Infos zur Corona-Soforthilfe

Gestern hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eine Webseite mit weiteren Infos zur Corona-Soforthilfe online geschaltet. Es wird hier beschrieben: wer, wie und was gefördert wird >> Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. In Anlehnung an die KMU-Definition der EU verstehen wir als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.“ Hierzu zählen auch gemeinnützige Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden. Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind daher nicht förderfähig. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu: 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten, 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten, 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen. Es wird dort auch genau beschrieben, welche Daten und Unterlagen benötigt werden. Am Mittwochabend, also morgen, soll das Antragsformular online gehen. Nutzt die Zeit bis dahin doch schon mal, um alle Unterlagen vorzubereiten und euch gut einzulesen, was alles benötigt wird. Bleibt gesund!

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