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News

März

29.03.2020

Corona-Soforthilfe wird nun doch ohne Prüfung des Privatvermögens ausgezahlt

Die Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg sollen nun doch ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt werden. Das teilte am Sonntag das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mit. Zuvor hatte es dazu mehrfach Kritik gegeben. Die Entscheidung der Landesregierung das Privatvermögen nicht zu prüfen gelte auch rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe am vergangenen Mittwoch, meldet das Wirtschaftsministerium am Sonntag. "Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren", sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Gefördert wird, wenn fortlaufende Einnahmen nicht ausreichen Konkret müsse der Antragsteller nun versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten beziehungsweise in einen Liquiditätsengpass geraten und dadurch in seiner Existenz bedroht sei, heißt es beim Wirtschaftsministerium. Dieser Fall liege dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Betreffenden nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der nächsten drei Monate zu zahlen, etwa Mieten oder Pacht oder Leasing-Verträge. Weitere Anpassungen sollen noch folgen. Den ganzen Artikel findet ihr hier >>

29.03.2020

Kritik an Corona Soforthilfe – Land will bei Frage nach Einsatz von eigenen Mitteln nachbessern!

Seit Mittwochabend können Kleinunternehmen, die in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage sind, die Corona-Soforthilfe der Landesregierung beantragen. Das Geld ist laut Landesregierung für Notfälle gedacht und nicht zum Ausgleich von Umsatzeinbußen. Bund und Länder verhandeln aktuell darüber, ob man erst sein Privatvermögen ausgeben muss, bevor man Geld vom Staat bekommt. Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Hilfe ohne Rücksicht auf das eigene finanzielle Polster zu ermöglichen: "Dass der Bund plant, seine Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen ohne Prüfung der privaten Vermögen auszubezahlen, begrüße ich ausdrücklich", sagte sie am Samstag. "Ich kann den Ärger gut nachvollziehen, denn es ist vor allem all jenen gegenüber ungerecht, die solide gewirtschaftet und Rücklagen gebildet haben und nun wegen der Corona-Krise keine Einnahmen mehr erzielen können." Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), die baden-württembergische Landesministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, ließ indes ebenfalls am Samstag in einer Mitteilung ihres Ministeriums verlautbaren: "Mit unserer Soforthilfe leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag dazu, besonders notleidenden Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Damit sollen viele vor der Insolvenz bewahrt werden." Das Wirtschaftsministerium arbeite mit Hochdruck an einer Lösung, um die bei den Antragstellern bestehenden Unsicherheiten über den Einsatz eigener Mittel im Soforthilfeprogramm zu klären. "Unser Ziel ist es, den Einsatz liquider Mittel auf den unmittelbaren betrieblichen Kontext zu beschränken, um privates Vermögen der Antragsteller so weit wie möglich zu schonen", so Hoffmeister-Kraut. "Wir hoffen, diese Lösung noch am Samstag präsentieren zu können." Ziel sei es zunächst vorrangig gewesen, jenen zu helfen, die wegen der Geschäftsschließung nicht im Stande seien, die nächste Miete oder den Mitarbeiter zu zahlen. Weitere Infos dazu findet ihr hier >>

27.03.2020

K³-Büro im Notbetrieb

Die Stadtverwaltung wurde auf Notbetrieb umgestellt, was bedeutet, dass persönliche Kundenkontakte und Beratungstermin ein den nächsten Wochen nur telefonisch oder per Skype stattfinden sollen. Wir sind aber weiterhin für euch per E-Mail (k3@kultur.karlsruhe.de) und telefonisch (0721 82100661) erreichbar und beraten euch gerne telefonisch oder per Skype. Bleibt gesund!   Euer K³-Team

25.03.2020

Antragsformulare online für die Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg

Das Antragsformular für die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg ist nun online! Die auszufüllenden Unterlagen und die Anleitung findet ihr hier >> Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden. Weitere Infos dazu, wer antragsberechtigt ist, wie die Förderung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, findet ihr ebenfalls unter dem obenstehenden Link! Bleibt gesund und viel Erfolg bei der Antragsstellung!

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