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News

April

03.04.2020

Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ wird ausgeweitet

Das Land will den Gründungsstandort und die Innovationskraft der baden-württembergischen Start-ups vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie schützen. Deshalb wird die Frühphasenförderung des Landes von Gründungsvorhaben ausgeweitet. Das Wirtschaftsministerium plant, sein bewährtes Instrument zur Frühphasenförderung von Gründungsvorhaben „Start-up BW Pre-Seed“ wegen der Corona-Krise auszuweiten und krisengeschüttelte Start-ups ebenfalls kurzfristig mit einem rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro zu fördern. „Angesichts der enormen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf fast alle Bereiche der Wirtschaft müssen wir alles dafür tun, dass der Gründungsstandort und die Innovationskraft Baden-Württembergs langfristig gesichert sind“, sagt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Durch die Corona-Krise seien nicht nur Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet, sondern auch innovative Start-ups. „Besonders aussichtsreiche Gründungsvorhaben, die den Wirtschaftsstandort schon morgen entscheidend mitgestalten könnten, dürfen in dieser Krise nicht verloren gehen.“ Zur Unterstützung solle das bundesweit einmalige und stark nachgefragte Programm „Start-up Bw Pre-Seed“ ausgeweitet werden. Auch Start-ups, die schon die erste Phase – die so genannte Pre-Seed-Phase – hinter sich haben, aber aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, sollen Unterstützung erhalten, vorausgesetzt, sie sind nicht älter als fünf Jahre, erklärte Hoffmeister-Kraut. Bisher sei eine Förderung nur einmal möglich. Der große Vorteil: Es müssten keine neuen Strukturen zur Antragstellung geschaffen werden. Mit den regionalen Start-up BW Acceleratoren stehe bereits ein bewährtes und schnelles Verfahren bereit. „Die Acceleratoren haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert, uns bei der Ausweitung des Programms zu unterstützen. Wir sind sehr froh, dass wir kompetente Partner vor Ort haben, die die Start-ups auch in dieser Ausnahmesituation bestmöglich unterstützen.“ Zeitnah könne das ausgeweitete Programm an den Start gehen. Mehr zum Programm findet ihr hier >>

01.04.2020

Fake-Seite wirbt mit Soforthilfe wegen Corona-Pandemie

Mit dem verlockenden Versprechen "Sie erhalten bis zu 30.000 Euro Soforthilfe vom Staat ohne Rückzahlung!" versuchen Betrüger aktuell, personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern abzugreifen. Wer sich für das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung aufgrund der Krise durch Covid-19 interessiert, gelangt möglicherweise auf diese Fake-Seite. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnen davor, ein entsprechendes Formular auf einer Internetseite auszufüllen und hochzuladen, die mit Soforthilfe wegen der Corona-Pandemie wirbt. Die vom Seitenanbieter so gesammelten Daten könnten später für Betrugsstraftaten genutzt werden. Unternehmen wurden teils gezielt telefonisch kontaktiert und explizit auf die entsprechende Seite im Internet hingewiesen. Der Anrufer gab sich dabei als Angehöriger der einzig offiziellen Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe aus. Die Polizei warnt: Diese Seite ist keine offizielle Seite der Bundesregierung oder eines Bundeslandes. Es werden dort keine Gelder vergeben! Für die Stellung der Anträge auf Soforthilfe sollten ausschließlich die Internetseiten von offiziellen Landesstellen genutzt werden. Dies sind Ministerien und Landesförderbanken mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern, so ein Sprecher des LKA Baden-Württemberg. Achten Sie bei Internetseiten grundsätzlich auf das Impressum und die Datenschutzerklärung. Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. In dieser Anbieterkennzeichnung werden zum Beispiel Verlag und die Redaktion genannt. Bei Fake Seiten fehlen diese Angaben oder es werden Adressen im Ausland angegeben.  Die ganze Meldung findet ihr hier >>

März

31.03.2020

Vorbereitung des Bundes-Sofort#-#hilfeprogrammes läuft auf Hochtouren

Das Soforthilfeprogramm des Bundes befindet sich auf der Zielgeraden. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bat insbesondere die potentiellen Antragsteller aus der landwirtschaftlichen Urproduktion noch um etwas Geduld. Das Soforthilfeprogramm des Bundes für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten befindet sich auf der Zielgeraden. Das Wirtschaftsministerium arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung, die finalen Förderkonditionen des Bundes werden aktuell noch in letzten abschließenden Abstimmungsgesprächen mit den Ländern besprochen.   Programme von Bund und Land verzahnen Dementsprechend steht auch das Antragsformular für die Bundes-Soforthilfen den Ländern noch nicht zur Verfügung. Eine Umstellung wird in den nächsten Tagen erfolgen. „Das Landesprogramm läuft bis zum Start des Bundesprogramms weiter. Wir unterstützen darüber hinaus auch weiterhin Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern mit unseren Soforthilfen“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Wir wissen, dass viele von Ihnen existenzielle Sorgen haben. Nachdem absehbar war, dass die Abstimmung hinsichtlich eines deutschlandweiten Bundesprogramms noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer mit seinem Soforthilfe-Programm an den Start gegangen. Der Bund und die Länder arbeiten nun mit Hochdruck daran, die Soforthilfen entsprechend zu verzahnen“, so die Ministerin. „Die ersten Erfahrungen mit unserem Programm waren sehr wertvoll. Diese können wir nun in die Programmgestaltung des Bundes einbringen.“   Soforthilfeprogramm   Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Den gesamten Artikel findet ihr hier >>

31.03.2020

Unterstützung auch für Musikvereine und Chöre

Auch die Amateurmusik ist von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen. Kunststaatssekretärin Petra Olschowski würdigte die vielen Musikvereine und Chöre als hohes Gut und betonte das Ziel, existenzbedrohende Situationen für Betroffene abzufedern. Die Corona-Pandemie stellt auch für die vielen Vereine der Amateurmusik eine noch nie dagewesene Herausforderung dar. Das Kunstministerium und der Landesmusikverband Baden-Württemberg als Dachverband der Amateurmusik­vereine wollen die Vereine bei der Bewältigung der heute noch nicht absehbaren Auswirkungen auf das kulturelle Leben nach Kräften unterstützen. Dies sagten Kunststaatssekretärin Petra Olschowski und Präsident Christoph Palm in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder der Chöre und Musikvereine im Land zu. Bei akuten Engpässen in der Vereinskasse könnten Kurzarbeitergeld für Vereinsangestellte oder Liquiditätshilfen und Steuerstundungen auch von den Vereinsverantwortlichen beantragt werden, so Palm weiter. Das vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossene Soforthilfeprogramm Corona könne ebenfalls in Anspruch genommen werden. „Nutzen Sie auch die Angebote der Kommunen vor Ort. Reden Sie mit den Verantwortlichen auf den Rathäusern, wenn es beispielsweise um Stornogebühren für abgesagte Veranstaltungen in Stadthallen oder um Mieten für gemeindeeigene Probenräume geht, die der Not gehorchend möglicherweise gestundet, ermäßigt oder erlassen werden können“, so Palm. Den ganzen Artikel findet ihr hier >>

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