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News

April

29.04.2020

„Krisenberatung Corona“ des Landes für kleine und mittlere Unternehmen

Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, startet das Wirtschaftsministerium am 11. Mai eine kostenlose Krisenberatung für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler. Die Beratung soll durch das RKW Baden-Württemberg, die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM), DEHOGA Baden-Württemberg und den Handelsverband Baden-Württemberg (HBW/UBH) erfolgen. Weitere Infos findet ihr hier >>

28.04.2020

Ministerium erarbeitet Masterplan Kultur – Neue Online-Gesprächsreihe

Das Wissenschaftsministerium arbeitet an einem „Masterplan Kultur“, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch Förderprogramme für Kulturprojekte beinhaltet. Mit #CooltourTalk startet eine Online-Gesprächsreihe zu neuen Formen des Kulturerlebens. Gerade während einer Krisenzeit fehlen in der Gesellschaft Begegnungsorte und Reflektionsmöglichkeiten, die die Kultur den Menschen eröffnet. Künstlerinnen und Künstler sind besonders stark getroffen. Um der Kultur die Möglichkeit zu geben, in der Gesellschaft wieder sichtbar zu sein und erste Schritte der Öffnung möglich zu machen, arbeitet das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit den Einrichtungen aktiv daran zu prüfen, wie eine sukzessive Öffnung der Kultureinrichtungen trotz hoher Schutz- und Hygienemaßnahmen aussehen könnte und welche Programme und Unterstützungen der Kulturbetrieb zur Bewältigung der Krise benötigt. Der „Masterplan Kultur“ des Ministeriums, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch finanzielle Förderprogramme für Kulturprojekte in Zeiten der Corona-Krise beinhaltet, wird Anfang Mai vorgestellt. Voraussetzung für weitere Schritte der Öffnung sind dabei die weiteren Vereinbarungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten beziehungsweise deren Umsetzung auf Länderebene. Auch im digitalen Raum sucht Staatssekretärin Olschowski unter dem Titel #CooltourTalk das Gespräch mit Akteurinnen und Akteuren der Kulturszene. Im Fokus des #CooltourTalks stehen unterschiedliche Kultursparten. Die Gespräche stehen jeweils online zur Verfügung. Den Anfang machen an diesem Dienstag die Museen und Ausstellungen – Kunststaatssekretärin Olschowski spricht mit der Direktorin des Landesmuseums Württemberg, Dr. Astrid Pellengahr, und anderen über die Bedingungen und Herausforderungen für eine Öffnung der Museen und die Chancen des Digitalen. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>

28.04.2020

Vorschuss auf Steuerrückerstattungen für Unternehmen

Das Hilfsprogramm im Steuerrecht wächst: Um Unternehmen rasch notwendige Liquidität zu geben, können sie bei der Anpassung von Vorauszahlungen Gewinne aus dem Jahr 2019 mit Verlusten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verrechnen. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Steuerrückerstattungen. Die steuerliche Hilfe baut auf der Berücksichtigung eines sogenannten Verlustrücktrags bei der Bemessung von Vorauszahlungen auf. Faktisch können Unternehmen damit Verluste des aktuellen Jahres mit Gewinnen des vergangenen Jahres ausgleichen, so dass bereits geleistete Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer nachträglich herabgesetzt und an die Unternehmen ausbezahlt werden können. Um Unternehmen die Erstattungen rasch gewähren zu können, wird für die Bemessung der Vorauszahlungen des Jahres 2019 pauschal ein Verlust von 15 Prozent des letzten, der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde gelegten Gewinns angenommen. Anträge auf die Erstattung der Vorauszahlungen können die Unternehmen stellen, die im vergangenen Jahr Gewinne gemacht haben, deren Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf null herabgesetzt wurden und die zudem erhebliche negative Einkünfte erwarten. Die exakte Abrechnung erfolgt mit der Steuerfestsetzung für das Jahr 2020, das ist frühestens im kommenden Jahr. Für Unternehmen, die von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, werden derzeit Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Vorauszahlungen können herabgesetzt werden, auf Vollstreckungen wird aktuell verzichtet, Säumniszuschläge und auch Verspätungszuschläge werden erlassen. Hinzu kommt, dass Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu 1500 Euro während der Pandemie steuerfrei sein können. Auch für gemeinnützige Einrichtungen gab es Neuerungen, die diese während der Pandemie entlasten. Beispielsweise können gemeinnützige Vereine unabhängig von ihrem Satzungszweck Hilfsdienste anbieten, ohne ihre Steuerbegünstigung zu riskieren. Wo sich wegen der Coronakrise finanzielle Lücken ergeben, können zweckgebundene Rücklagen eingesetzt werden. Unternehmen, die einen Vorschuss auf Verlustrücktrag stellen möchten, wenden sich an ihr zuständiges Finanzamt. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>

22.04.2020

„Start-up BW Pro-Tect“ unterstützt Start-ups in der Corona-Krise

„Start-up BW Pro-Tect“ ist eine Ausweitung der bundesweit einmaligen Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ auf krisengeschüttelte Start-ups, die die erste Finanzierungsrunde schon erfolgreich beendet haben. Sie wird wie ein Wandeldarlehen gewährt und kann einen ersten Kapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finanziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Investoren stammen müssen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zu 400.000 Euro betragen. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind: Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund von negativen Effekten durch Corona entstanden sein. Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet, siehe Artikel 22 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Grundsätzlich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein. Es muss sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell handeln, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird, zum Beispiel Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI), Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences. Die Empfehlung sowie die Begleitung muss durch einen Start-up BW Accelerator und Programmpartner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen. Privaten Ko-Investoren müssen unverändert mindestens 20 Prozent der jeweiligen Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land übernehmen. Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbetrag ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate. Das Programm ist ein zentraler Bestandteil der Landeskampagne „Start-up BW“ des Wirtschaftsministeriums und wird von der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, betreut. Weitere Infos findet ihr hier >>

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