News
Mai
06.05.2020
Umfrage des K³-Büros zur Situation der Kultur- und Kreativschaffenden in der Corona-Krise
Um einen Überblick zu bekommen, in welcher finanziellen und wirtschaftlichen Situation sich die Karlsruher Kultur- und Kreativszene derzeit angesichts der Corona-Krise befindet und um festzustellen, welche Hilfsmaßnahmen bereits bekannt sind und welche bisher genutzt wurden, möchten wir dringend um Teilnahme an unserer Online-Umfrage bitten.
Die Ergebnisse der Umfrage sollen uns dabei helfen, die Situation der Karlsruher Kultur- und Kreativschaffenden auch für die Politik realitätsnah darzustellen und um gezielter Unterstützungen und Informationen anbieten zu können.
Der Fragebogen sollte bitte von dem Gründer/ der Gründerin bzw. dem Geschäftsführer/ der Geschäftsführerin ausgefüllt werden. Bei mehreren könnt Ihr den Fragebogen auch gemeinsam ausfüllen. Bitte nehmt Euch zehn Minuten Zeit, um an der Befragung teilzunehmen.
Den Link zur Online-Befragung findet ihr hier
Die Befragung läuft bis zum 20. Mai 2020 und die Ergebnisse der Befragung werden wir dann über unsere üblichen Kanäle veröffentlichen. Selbstverständlich werden die in Deutschland gültigen Datenschutzbestimmungen eingehalten*.
Wenn Ihr Euch über weitere Hilfsmaßnahmen informieren möchtet, findet Ihr auf der Website des K³-Büros eine Übersicht, die ständig aktualisiert wird
Herzliche Grüße
Euer K³-Büro
*Für den Onlinefragebogen wird der Anbieter SosciSurvey verwendet. Dieser bietet mit seinem Befragungsserver in Deutschland eine datenschutzkonforme Infrastruktur: u.a. keine Aufzeichnung von IP-Adressen, keine Cookies (mehr dazu findet ihr hier >>).
Die gespeicherten Daten werden nach Abschluss der Auswertung gelöscht, spätestens 6 Monate nach Ende der Befragung.
06.05.2020
NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
10 Millionen Euro Fördermittel können zur Vermeidung von Infektionsrisiken ausgegeben werden. Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro.
Die Antragsstellung ab dem 6. Mai 2020/10:00 Uhr: antrag.soziokultur.de/neustart
Fördergrundsätze >>
FAQs >>
Nachfragen ab dem 6. Mai 2020/9:00 Uhr an: jennifer.tharr@soziokultur.de
Alle weiteren Informationen zum Investitionsprogramm erscheinen in den nächsten Tagen hier auf der Website des Bundesverbandes www.soziokultur.de und auf der Website der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien.
04.05.2020
Die neue Games BW Förderung
Ab dem 1. Juli 2020 tritt die neue Förderrichtlinie in Kraft und bringt damit die Games BW Förderung. Die Förderhöchstbeträge bei Konzept- und Produktionsförderung sind deutlich erhöht worden. Anträge nach dem neuen Förderprogramm können ab sofort eingereicht werden. Die nächste Einreichfrist für Anträge über 20.000 Euro ist der 28. Juli, kleinere Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Zur Antragstellung gibt es ausführliche Vorlagen, laufend aktualisierte FAQs und natürlich Beratung seitens der MFG. Die wichtigsten Informationen zur neuen Richtlinie erhaltet ihr mit diesem Infosheet auf einen Blick.
Die nächste Games BW Jurysitzung für Anträge über 20.000 Euro ist am 29. Oktober 2020.
Weitere Informationen zu Ablauf, Bewerbungskriterien und -unterlagen findet ihr hier >>
02.05.2020
Bund ermöglicht Ausfallhonorare in der Corona-Krise
Kulturstaatsministerin Monika Grütters ermöglicht es ab sofort Kulturinstitutionen, Honorare für Engagements zu zahlen, die wegen der Coronakrise abgesagt wurden. Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden und sieht vor, dass ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 Euro vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstlerinnen und Künstler maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten; die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro.
Weitere Infos dazu findet ihr hier >>
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