News
Juli
14.07.2020
Toujours Kultur! Festival
Hurra, es geht weiter mit der Kultur … nach wie vor, immer wieder und für alle Zeiten … gefeiert wird dies mit: Toujours Kultur! Festival
Im Verbund des Kulturring e.V.s ist ein interdisziplinäres Programm für Kinder und Erwachsene entstanden, das die Vielfalt und Diversität aller beteiligten Akteure widerspiegelt.
Der Kulturring e.V. ist ein spartenübergreifender Zusammenschluss der freien Kunst- und Kulturszene in Karlsruhe. Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Verordnung kann die Vielfalt der Kultur gefeiert werden. Ziel ist es aber auch, den Karlsruher*innen eine Stück Kultur zurück zu „schenken“. Kultur ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, aber darüber hinaus ein Stimmungsfaktor … und trifft oft den Lebensnerv. Das Programm umfasst Konzerte (über)regionaler Künstler*innen aller Genres, Impro- und Straßentheater, Kleinkunst, Poetry und Science Slam, StandUp Comedy, inklusive Theaterworkshops und Tanz. Toujours Kultur!
Das Toujours Kultur! Festival findet vom 15.07.2020 – 12.09.2020 auf dem alten Schlachthof Gelände statt.
Weitere Details zum Programm und Informationen über das Festival findet Ihr hier >>
13.07.2020
Weiteres Hilfsprogramm für Start-ups und Mittelstand
Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm wird in Zusammenarbeit mit dem Bund umgesetzt. Insgesamt stehen von Landesseite 50 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 250 Millionen Euro an Finanzierungsvolumen bewegt werden. Die L-Bank vergibt die Mittel an akkreditierte Finanzintermediäre, die die Mittel in Form von Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen bis hin zu direkten Beteiligungen im Einzelfall an die Unternehmen ausreichen können. Davon trägt 70 Prozent der Bund, 20 Prozent das Land und 10 Prozent die Finanzgesellschaft, die als Intermediär die Beteiligung oder das Finanzierungsgeschäft umsetzt.
Das Beteiligungsprogramm schließt die Förderlücken der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen von Land und Bund. Start-ups und jungen Unternehmen fehlt häufig die Hausbankverbindung, um auf die Corona-Kredit-Programme des Landes und des Bundes zuzugreifen. Mittelständische Unternehmen haben diese zwar, doch sind fremdkapitalbasierte Liquiditätshilfen für sie allein nicht mehr ausreichend. Kredite können Umsatzeinbußen schlicht nicht ausgleichen. Das Programm ergänzt auch das Hilfsprogramm „Start-up BW Pro-Tect“, indem es eine Folgefinanzierung für betroffene Jungunternehmen biete.
Die Kommission der Europäischen Union hat mit der vorübergehenden Anpassung des beihilferechtlichen Rahmens bis zum 31. Dezember 2020 einen guten Handlungsspielraum gegeben. Die öffentliche Hand kann bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen beihilferechtskonform ausreichen.
Die komplette Presse-Information des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet Ihr hier >>
10.07.2020
Förderprogramm für Innovationen aus der Kreativwirtschaft
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Gute Nachrichten für Kreativschaffende: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stockt mit der zweiten Runde der Innovationsförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ die Fördergelder von rund 25 Millionen auf rund 35 Millionen Euro. Das Bundesministerium fördert mit dem Programm unternehmerische Ideen und Innovationen, die nicht technisch sind – etwa Geschäftsmodellinnovationen, kreative Konzepte, unkonventionelle Designansätze und neue Formen der Technologienutzung. Durch die Erhöhung kann nun eine vermehrte Anzahl an Projekten gefördert werden.
Im Fokus: Kultur- und Kreativschaffende
Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ fördert in der zweiten Runde explizit Innovationsprojekte (und –netzwerke) von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Somit hat die von der Corona-Krise gebeutelte Branche die Möglichkeit auf eine nötige finanzielle Unterstützung ihrer Innovationen. Ein einfach gehaltenes Einreichverfahren und ein geringer Verwaltungsaufwand erleichtert die Antragstellung für das Innovationsprogramm.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für kreative Innovationen
Die Förderung des Programms wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung ist folgendermaßen aufgebaut:
Projektform A (Frühphase/Machbarkeit): max. 70.000 Euro (pro Projekt)
Projektform B (Ausreifung/Marktpilotierung): max. 300.000 Euro (pro Projekt)
Projektform C (Netzwerkmanagementleistungen): max. 300.000 Euro; gestaffelt in zwei Phasen (pro Projekt)
Während der Laufzeit der modellhaften Pilotförderung des IGP kann jedes Unternehmen nur eine Förderung pro Projektform und Ausschreibung erhalten. Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht überschreiten.
Die Ausschreibung endet am 11. August 2020 um 15.00 Uhr.
Das Förderprogramm IGP
Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ Teil der Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen. Konkret erfasst werden von der Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung. Es stehen seit der neuen Runde 35 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung.
Durch die besonderen Eigenschaften der adressierten nichttechnischen Innovationen ist auch ein neuer administrativer Fokus nötig: Statt wie in vielen Bereichen der Technologieförderung besonders auf naturwissenschaftlich ausgebildete Gutachter zu setzen, basieren Förderentscheidungen beim IGP u.a. auf Pitches und Juryurteile.
Weitere Infos findet ihr hier:
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Richtlinie „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)"
09.07.2020
Land stockt Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auf
Ab. 10. Juli können Unternehmen und Soloselbständige die Überbrückungshilfe Corona des Bundes beantragen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten, Juni bis August, und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.
Bereits ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf einer Antragsplattform registrieren. Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute (8. Juli) angekündigt. Die Abwicklung und Auszahlung der Hilfen übernehmen die Bundesländer.
Das Land Baden-Württemberg hat außerdem beschlossen, die Überbrückungshilfen des Bundes aufzustocken. Wie schon bei der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen, da der Bund einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit ausschließt.
Wie schon die Corona-Soforthilfe, wird auch die Überbrückungshilfe durch das Land administriert. Die Antragstellung wird nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem digitalisierte Verfahren möglich sein. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück.
Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bestimmten Einschränkungen hinsichtlich Größe und Umsatz, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
Die Einstellung der Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, beispielsweise Miete, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Finanzierungskosten.
Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert.
Die Überbrückungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von
minus 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
minus 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent
minus 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg findet Ihr hier >>
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