News
November
03.11.2020
Digitale Open Stage Games BW
Ob unabhängige Entwicklerstudios oder große Publisher, ob frischgebackene Absolvent*innen oder Recruiter auf der Suche nach Grafikdesigner*innen — die unterschiedlichsten Akteur*innen der Games-Branche haben bei der Open Stage Games BW Gelegenheit, sich auszutauschen. Der Open Stage-Charakter gibt außerdem allen Interessierten die Möglichkeit, ihr Anliegen auf die Bühne zu bringen.
Die digitale Open Stage Games BW findet am 4. November 2020, ab 19 Uhr via Zoom statt.
Was erwartet dich?
Das neue Games BW Projekt Developer Boost,
Andrea Buchholz, MFG Baden-Württemberg
Infos zur Ausschreibung der CO2-Kompensations-App des Innenministeriums Baden-Württemberg,
Nadine Emendörfer, Innenministerium Baden-Württemberg
News des game Baden-Württemberg,
Adrian Görsch, Regionalvertreter game Baden-Württemberg
Operatives Gaming durch Blockchain Assets,
Michel Chamoun, Hymedall
Danach ist die Bühne für alle geöffnet. Du hast ein Thema? Schreib einfach eine kurze E-Mail an Iris Harr oder entscheide dich spontan. Die Plätze sind begrenzt.
Zur Veranstaltung kannst du dich hier anmelden>>
02.11.2020
Neue Konditonen für die Gewährung von Überbrückungshilfen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 21.10 die neuen Konditionen für die Gewährung von Überbrückungshilfen für dem Zeitraum bis Ende Dezember 2020 veröffentlicht (Überbrückungshilfe II). Damit soll Soloselbstständigen, Freiberuflern sowie Klein- und mittelständischen Unternehmen die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfen erleichtert werden.
Zur Antragstellung berechtigt sind nunmehr Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April
bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August gegenüber
dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wurde gestrichen.
Die Fördersätze wurden erhöht. Künftig werden anstelle 80 Prozent nunmehr 90 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erstattet. Bei einem
Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent werden nunmehr 60 Prozent der Fixkosten gegenüber bisher 50 Prozent erstattet.40 Prozent der Fixkosten werden künftig bereits bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent erstattet.
Die Personalkostenpauschale wird von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent erhöht.
Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Weitere Informationen finden Sie hier>>
Anträge können hier gestellt werden >>
Oktober
31.10.2020
Hilfe für Soloselbständige und freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Viele der von den beschlossenen Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr. Deshalb wird der Bund sie schnell und umfangreich unterstützen. Es werden daher kurzfristig sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen.
Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Daher wird auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft.
Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Dadurch wird eine Infrastruktur genutzt, die sich in den vergangenen Monaten bewährt hat.
An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck.
Die Presse-Info der Bundesregierung findet ihr hier >>
31.10.2020
Nothilfefonds für den Kulturbereich zur Existenzsicherung in Höhe von 32,5 Mio. Euro
Am 28. Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie beschlossen.
Der bereits aufgelegte Nothilfefonds für den Kulturbereich soll zur Abmilderung der gravierenden Folgen beitragen und die wertvolle kulturelle Infrastruktur in Baden-Württemberg erhalten. Schwerpunkt der Förderung ist die Abwendung einer coronabedingten existenzbedrohenden oder existenziellen Notlage bei Kunst- und Kultureinrichtungen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Kunst- und Kultureinrichtungen (insbesondere Theater, Orchester und musikalische Ensembles, Chöre, regelmäßig wiederkehrende Festivals und Festspiele, soziokulturelle Zentren, Museen und vergleichbare Einrichtungen mit regelmäßigem Ausstellungsbetrieb, Kunstvereine, Freilichtmuseen etc.) in privater Trägerschaft mit Sitz in Baden-Württemberg, die aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst entweder institutionell gefördert werden oder in den letzten drei Jahren eine regelmäßige Projektförderung erhalten haben.
Anträge für eine Förderung im Jahr 2020 können ab sofort beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingereicht werden. Die Antragstellung für 2021 ist ab 1. Januar 2021 möglich. Die Antragsunterlagen sind hier abrufbar >>
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