News
November
11.11.2020
ABGESAGT: Lametta
Die Lametta #11 wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Bis jetzt wurde gehofft, den Kunst- und Designmarkt auch in diesem Jahr – unter erschwerten Bedingungen – am 11. und 12. Dezember im Tollhaus auf dem Schlachthofgelände durchführen zu können.
Trotz viel Zuspruch und Unterstützung wurde jetzt die schwere Entscheidung getroffen, nicht weiter zu planen und die Lametta 2020 abzusagen.
Aussteller, Partner, sämtliche Helfer und Künstler sind informiert und haben Verständnis dafür.
Alle in diesem Jahr nominierten Aussteller werden kostenlos auf der Lametta-Website www.lametta-ka.de mit ausgewählten Produkten und Kurzbeschreibungen vorgestellt werden. Hier kann man finden, entdecken und kontaktieren.
Lametta bietet damit eine Plattform für Designer, Künstler und Kunsthandwerker, von denen viele seit Frühjahr 2020 keinen Umsatz mehr gemacht haben und bittet um die Unterstützung dieser Labels. Denn hier bekommt man Geschenke, die einzigartig sind.
Und eine glitzrige Aussicht gibt es doch: Am 1. Dezember startet der
1. Lametta-Online-Adventskalender – jeden Tag ein Türchen, jeden Tag mindestens ein Aussteller und jeden Tag ein tolles Produkt, das es zu gewinnen gibt! Vorbeischauen lohnt sich – zu finden auf der Homepage von Lametta. Und es wird auch in diesem Jahr wieder die tollen und begehrten Lametta-Wundertüten in limitierter Auflage geben!
Nähere Infos ab dem 1. Dezember auf www.lametta-ka.de
07.11.2020
Außerordentliche Wirtschaftshilfe November – Details der Hilfen stehen
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe:
Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.
Indirekt Betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
Welche Förderung gibt es?
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).
Zuschüsse über 1 Millionen Euro bedürfen für die Novemberhilfe noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um eine solche Genehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen.
Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.
Antragstellung
Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.
Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.
Die Anträge können ab Ende November über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) gestellt werden.
Ausführliche Infos gibt es hier >>
05.11.2020
Neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie
Am 28. Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie beschlossen.
Hilfe für Soloselbstständige und freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Viele der von den beschlossenen Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr. Deshalb wird der Bund sie schnell und umfangreich unterstützen. Es werden daher kurzfristig sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen.
Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Daher wird auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft.
Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können>>
Nothilfefonds zur Existenzsicherung in Höhe von 32,5 Mio. Euro
Der bereits aufgelegte Nothilfefonds für den Kulturbereich soll ebenfalls zur Abmilderung sder gravierenden Folgen beitragen und die wertvolle kulturelle Infrastruktur in Baden-Württemberg erhalten. Schwerpunkt der Förderung ist die Abwendung einer coronabedingten existenzbedrohenden oder existenziellen Notlage bei Kunst- und Kultureinrichtungen.
Die Antragsstellung für 2021 ist ab dem 1. Januar 2021 möglich. Die Antragsunterlagen sind hier abrufbar>>
Weiter Informationen finden Sie hier>>
Den Masterplan "Kultur" finden Sie hier>>
05.11.2020
Fotowettbewerb "Zusammenhalt in Vielfalt – Jüdischer Alltag in Deutschland"
Ziel des Wettbewerbs ist es, die Lebendigkeit und Vielfalt jüdischen Lebens in unserer Mitte zu zeigen und den Zusammenhalt zu stärken. Damit wollen die Initiatoren auf den antisemitischen Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019 reagieren und mit dem Wettbewerb die Vielfalt, den Reichtum, aber auch die Normalität jüdischen Lebens als unverbrüchlichen, integrativen Bestandteil der deutschen Gesellschaft herausstellen. Alle in Deutschland lebenden Menschen sind eingeladen, sich fotografisch mit dem Leben, den Lebensgewohnheiten und dem Alltag der jüdischen Bürgerinnen und Bürger als festem Teil unserer Gesellschaft zu befassen.
Von den eingereichten Fotos werden zehn von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Der Jury gehören an: Iris Berben, Stephan Erfurt, Dalia Grinfeld, Monika Grütters, Felix Klein, Shelly Kupferberg, Patricia Schlesinger, Josef Schuster und Olaf Zimmermann. Die Bilder werden über die Prämierung hinaus als Wanderausstellung an vielen öffentlichen Orten in Deutschland zu sehen sein.
Der Fotowettbewerb bildet den Auftakt für einen jährlichen Aktionstag, der als Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts in Vielfalt künftig jedes Jahr am 9. Oktober stattfinden soll.
Informationen zum Wettbewerb:
Zeitraum: 08.10. bis 20.12.2020
Preise: 1. Preis 5.000€, 2.Preis 3.000€, 3.Preis 1.000€, 4-10.Preis je 500€
Auswahl durch unabhängige Jury
Prämierung mit Ausstellung Februar/März 2021
Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier>>
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