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Neue Infos zur Soforthilfe Corona - weder das private noch das betriebliche vorhandene Kapital ist relevant

Datum:

06.04.2020

Das Wirtschaftsministerium BW hat auf Nachfrage heute folgende Auskunft gegeben: weder das private noch das betriebliche vorhandene Kapital ist relevant für die Antragsstellung der Corona-Soforthilfe! Antragsteller*innen müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen die betrieblichen Verbindlichkeiten (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) nicht decken. Daraus ergibt sich der Liquiditätsengpass.

Weitere Infos zur Landesförderung findet ihr hier >>

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