Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur

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Informationen

Bewerbungsfrist 02.11.2021
Preisgeld Projektförderung bis zu 30.000 €
Website www.fonds-soziokultur.de

Wie wird Nachbarschaft gestaltet und wessen Geschichten sollten sichtbar werden? Wie können Bürger*innen selbst mitgestalten, was beschäftigt sie nach 2 Jahren Corona-Ausnahmezustand?  Werden besondere und diverse Formen von Kultur vor Ort, online oder mobil entwickelt? Die Projekte sollen Modellcharakter besitzen: Welche drängende, beispielhafte Frage steht im Mittelpunkt, welche ungewöhnlichen Orte oder Praxis- und Aktionsformen werden ausprobiert, wer sind die Beteiligten und Kooperationspartner*innen und mit welchen künstlerischen Mitteln oder Formaten wird gearbeitet? Die Förderung des Fonds Soziokultur soll zu Experimenten zwischen Kunst und Gesellschaft, Kultur und Menschen motivieren, die auch für andere Einrichtungen und Initiativen von Interesse sein können. Damit regt der Fonds Soziokultur einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an. Offenheit ist gefragt, Freude am Experimentieren und Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben.

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden.

Antragstellung: online über die Webseite des Fonds Soziokultur
Antragsportal geöffnet: vom 02.10. bis 02.11.21.
Information über Bewilligungen: Ende Februar 2022 Maßnahmebeginn/Projektbeginn ab 15.1.2022, ein Projektbeginn vor März 2022 ist auf eigenes Risiko, der vorgezogene Maßnahmebeginn bedeutet keine vorweggenommene Förderentscheidung. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.