31. März 2020

Vorbereitung des Bundes-Sofort­hilfeprogrammes läuft auf Hochtouren

Vorbereitung des Bundes-Soforthilfeprogrammes läuft auf Hochtouren, Foto: Webseite des BMWI

Das Soforthilfeprogramm des Bundes befindet sich auf der Zielgeraden. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bat insbesondere die potentiellen Antragsteller aus der landwirtschaftlichen Urproduktion noch um etwas Geduld.

Das Soforthilfeprogramm des Bundes für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten befindet sich auf der Zielgeraden. Das Wirtschaftsministerium arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung, die finalen Förderkonditionen des Bundes werden aktuell noch in letzten abschließenden Abstimmungsgesprächen mit den Ländern besprochen.

 

Programme von Bund und Land verzahnen

Dementsprechend steht auch das Antragsformular für die Bundes-Soforthilfen den Ländern noch nicht zur Verfügung. Eine Umstellung wird in den nächsten Tagen erfolgen. „Das Landesprogramm läuft bis zum Start des Bundesprogramms weiter. Wir unterstützen darüber hinaus auch weiterhin Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern mit unseren Soforthilfen“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

„Wir wissen, dass viele von Ihnen existenzielle Sorgen haben. Nachdem absehbar war, dass die Abstimmung hinsichtlich eines deutschlandweiten Bundesprogramms noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer mit seinem Soforthilfe-Programm an den Start gegangen. Der Bund und die Länder arbeiten nun mit Hochdruck daran, die Soforthilfen entsprechend zu verzahnen“, so die Ministerin. „Die ersten Erfahrungen mit unserem Programm waren sehr wertvoll. Diese können wir nun in die Programmgestaltung des Bundes einbringen.“

 

Soforthilfeprogramm

 

Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.

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