22. Juni 2016

Urheber- und Vertragsrecht in der vernetzten Kreativbranche

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Im Kreativbereich erstellte Inhalte werden häufig von Freelancern, Angestellten, Agenturen, Joint Ventures, General- und Subunternehmern oder sonstigen Zusammenschlüssen gemeinsam entwickelt. In solchen "Mehrpersonenverhältnissen" wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sein. Das Seminar vermittelt neben den urheberrechtlichen Grundlagen gemeinschaftlichen Werkschaffen die vertragsrechtlichen Grundlagen. Anhand von Beispielen aus der Praxis des vernetzten Arbeitens werden rechtliche Risiken und deren vermeidung aufgezeigt. Risiken der einzelnen Rechtsformen und Vertragsarten werden erläutert und Projektkonstellationen besprochen. Vorkenntnisse, Erfahrungen und individuelle Fragen der Teilnehmer fließen in das Seminar ein.

// Referent: Prof. Dr. Rupert Vogel, Fachanwalt für IT-Recht, Vogel & Partner, Karlsruhe/ Stuttgart

Das Seminar ist am 30.06.2016, 14:00-18:00 Uhr, im K3-Büro Kralruhe

Programm:

  • Einführung
  • Miturheberschaft und verbundene Werke
  • Urheberrecht von Arbeitnehmern
  • Ausgestaltung von Urheberrechtsverträgen
  • Lizenzmodelle
  • Vertragsarten für "Mehrpersonenverhältnisse"
  • Die besondere Rechtslage bei Crowd und Creative-Commons-Inhalten
  • Diskussion von Beispielen aus der Praxis

Die Anmeldung ist bis zum 23. Juni 2016 erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

Die Teilnahmegebühr beträgt 45 Euro zzgl. MwSt.

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