Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier haben vereinbart die bereits beschlossene Überbrückungshilfe III nachzubessern und den Kreis der Antragsberechtigten zu erweitern. Damit soll die Unterstützung der Unternehmen und Selbstständigen ausgeweitet werden.
Geplant ist es die Abschläge für die November- und Dezemberhilfen von 50.000 Euro auf 100.000 Euro zu erhöhen. Außerdem soll der Zugang der von den Lockdown-Schließungen betroffenen Unternehmen zu Überbrückungshilfen III weiter erleichtert werden. Bisher waren nur Unternehmen mit einem Umsatzminus von mindestens 40 Prozent antragsberechtigt. In Zukunft soll es schon ab einem Umsatzminus von 30 Prozent Unterstützung geben. Die maximalen Zuschüsse sollen, bei einer Zustimmung der EU-Wettbewerbshüter, auf monatlich 1,5 Millionen Euro erhöht werden.
Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird verbessert. Künftig soll die Hälfte der Einnahmeeinbußen geltend gemacht werden können, bisher waren es 25 Prozent. Die Gesamtfördersumme wird von Januar bis Juni von insgesamt 5.000 auf 7.500 Euro angehoben.
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