Tilgungszuschuss Corona II bis Ende September verlängert
Der Tilgungszuschuss Corona II für Schausteller und Marktkaufleute, Angehörige der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie weitere von der Corona-Krise betroffenen Branchen des Sports, der Unterhaltung und Erholung wird durch Beschluss der Landesregierung bis zum 30. September 2021 verlängert.
Unternehmen, die von coronabedingten Beschränkungen und Umsatzeinbußen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten damit weiterhin eine wichtige finanzielle Hilfe. Mit dem Tilgungszuschuss Corona werden sie mit einem direkten Zuschuss zu ihren Tilgungsraten für Betriebsmittelkredite unterstützt. Die Verlängerung erfolge analog zur Überbrückungshilfe III Plus des Bundes. Zusätzlich werde die Antragsfrist auf den 31. Oktober 2021 ausgeweitet.
Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III und III Plus des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn des Landes. Gefördert werden die Tilgungsraten von Januar 2021 bis Ende September 2021.
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