Nothilfefonds für den Kulturbereich zur Existenzsicherung in Höhe von 32,5 Mio. Euro
Am 28. Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie beschlossen.
Der bereits aufgelegte Nothilfefonds für den Kulturbereich soll zur Abmilderung der gravierenden Folgen beitragen und die wertvolle kulturelle Infrastruktur in Baden-Württemberg erhalten. Schwerpunkt der Förderung ist die Abwendung einer coronabedingten existenzbedrohenden oder existenziellen Notlage bei Kunst- und Kultureinrichtungen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Kunst- und Kultureinrichtungen (insbesondere Theater, Orchester und musikalische Ensembles, Chöre, regelmäßig wiederkehrende Festivals und Festspiele, soziokulturelle Zentren, Museen und vergleichbare Einrichtungen mit regelmäßigem Ausstellungsbetrieb, Kunstvereine, Freilichtmuseen etc.) in privater Trägerschaft mit Sitz in Baden-Württemberg, die aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst entweder institutionell gefördert werden oder in den letzten drei Jahren eine regelmäßige Projektförderung erhalten haben.
Anträge für eine Förderung im Jahr 2020 können ab sofort beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingereicht werden. Die Antragstellung für 2021 ist ab 1. Januar 2021 möglich. Die Antragsunterlagen sind hier abrufbar >>
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