"Neustarthilfe" für Solo-Selbstständige - bis zu 5000 Eur Zuschuss für Betriebskosten geplant
Die Bundesregierung will Solo-Selbstständigen etwa aus dem Kunst- und Kulturbereich in der Corona-Krise verstärkt helfen. Unter anderem sei eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro geplant, teilten Finanz- und Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Zuerst hatte das ARD Hauptstadtstudio darüber berichtet. Die "Neustarthilfe" soll für die Zeit von Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 als eine einmalige Pauschale als steuerbarer Zuschuss gezahlt werden. Damit könnten Solo-Selbstständige, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, im nächsten Jahr Unterstützung erhalten, hieß es.
Antragsberechtigt soll sein, wer im Rahmen der "Überbrückungshilfe III", also eines weiteren Hilfspakets der Bundesregierung, keine sonstigen Fixkosten geltend machen kann, sein Einkommen in einem bestimmten Zeitraum vorwiegend aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat und sein Geschäft wegen der Corona-Pandemie um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist.
Die "Neustarthilfe" soll einmalig 25 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes im Jahr 2019 betragen, aber bei 5000 Euro gedeckelt sein. Offiziell bekommen sie einen Zuschuss zu den Betriebskosten, davon sollen die Soloselbstständigen aber auch die Lebenshaltungskosten bestreiten dürfen. Die Summe soll als Einmalzahlung überwiesen werden. Das entspricht bei einem Jahresumsatz von 35.000 Euro ungefähr 714 Euro pro Monat.
Die Neustarthilfe soll den Angaben zufolge im nächsten Jahr als Vorschuss ausgezahlt werden, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen noch nicht feststehen. Am Ende des Förderzeitraums müssen die Betroffenen dann eine Endabrechnung erstellen, es soll stichprobenweise nachgeprüft werden. Wenn der Umsatz in diesem Zeitraum bei mehr als der Hälfte des Referenzumsatzes - also des Schnitts von 2019 - liegt, muss der Vorschuss zumindest anteilig zurückgezahlt werden.
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