Künstler*innenförderung Initiative Musik Antragsphase zur 59. Runde
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte. Dank NEUSTART KULTUR konnten für Künstler*innen und ihre professionellen Partnerunternehmen für die 51. - 58. Förderrunde besondere Konditionen angeboten werden.
Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.
Das Wichtigste zur 59. Förderrunde im Überblick:
- Förderanteil weiterhin variabel (Bei Gesamtausgaben in Höhe von 10.000 EUR beträgt der maximal mögliche Förderanteil 85 Prozent der Gesamtausgaben. Der nachzuweisende Eigenanteil beträgt in dem Fall mindestens 15 Prozent.)
- Geringstmögliche Fördersumme 8.500 EUR
- Höchstmögliche Fördersumme 60.000 EUR
- Der Höchstbetrag an Fördermitteln, der einem mitantragstellenden Unternehmen pro Jahr bewilligt werden kann, wird auf 240.000 EUR festgesetzt.
Was ändert sich nach NEUSTART KULTUR?
- Die 59. Förderrunde ist keine NEUSTART KULTUR Runde mehr
- Längere Projektlaufzeiten: Projektlaufzeit bis 15. Dezember 2023 möglich
- Es kann kein vorzeitiger Maßnahmebeginn mehr beantragt werden. Diese Regelung galt ausschließlich im Rahmen von NEUSTART KULTUR.
- Finanzierungsart: Fehlbedarfsfinanzierung (weitere Infos dazu in den FAQs)
- Werkkreation und Proben sind nicht zuwendungsfähig
Telefonische Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag, jeweils 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr
030 – 531 475 45 – 30
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