Künstler*innenförderung der Initiative Musik gestartet
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und dem damit zusammenhängenden erhöhten Förderbedarf der Musikschaffenden hat sich die Initiative Musik zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entschlossen, das Programm der Künstler*innenförderung anzupassen.
Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 53. Förderrunde:
- Der Förderanteil wird von ursprünglich 40 % auf 75 % der Gesamtkosten angehoben.
- Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25 % der Gesamtkosten.
- Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 Euro bis maximal 30.000 Euro.
- Pro Partnerunternehmen können im Kalenderjahr 2021 insgesamt Fördermittel in Höhe von maximal 60.000 Euro bewilligt werden.
- Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig.
- Neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt.
Workshoptermine Künstler*innenförderung
Die Initiative Musik bietet Workshops an zur Einführung in die neue Antragserfassung sowie anschließende Q&As, in denen allgemeine Fragen zur Förderung beantwortet werden. Die maximale Teilnehmer*innenzahl liegt bei 500 Personen pro Workshop.
Einführung in das neue Antragstool
- Termin 1: 2. März 2021, 17:00-18:15 Uhr >> zur Anmeldung
- Termin 2: 10. März 2021, 17:00-18:15 Uhr >> zur Anmeldung
Allgemeine Fragen zur Antragsstellung
- Termin 1: 2. März 2021, 18:30-20:00 Uhr >> zur Anmeldung
- Termin 2: 10. März 2021, 18:30-20:00 Uhr >> zur Anmeldung
Anträge können ab dem 1. März 2021 ausschließlich online auf der Website gestellt werden.
Abgabeschluss ist der 14. März 2021, 23:59 Uhr.
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