3. November 2016

GEMA unterzeichnet Vertrag mit YouTube

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Am Montag haben YouTube und die GEMA einen Lizenzvertrag unterzeichnet. Damit erhalten die von der GEMA vertretenen 70.000 Musikurheber und Verleger nach 2009 wieder Vergütungen für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke.
Der aktuellen Einigung gingen jahrelange rechtliche Auseinandersetzungen und langwierige Verhandlungen voraus. Letztendlich sichert der Abschluss den Mitgliedern der GEMA nicht nur die ihnen zustehenden Tantiemen, ebenso wird der vertragslose Zeitraum abgebildet.
Auch YouTubes Nutzer profitieren von der Einigung. Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der GEMA enthalten.
Trotz dieser positiven Nachricht bleibt ein großes Problem ungelöst. Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind. Die Politik ist daher weiterhin gefordert, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen, der es Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen.
 
(Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA)