9. Juni 2020

Finanzhilfe für Start-ups - Zweite Säule der Start-up-Hilfen der Bundesregierung steht

"Finanzhilfe für Start-ups. Zweite Säule der Start-up-Hilfen der Bundesregierung steht", Bild: Zeljkodan

Ab heute stehen für Landesförderinstitute (LFI) Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung zur Finanzierung von Start-ups und kleinen Mittelständlern bei der KfW Bankengruppe bereit. Damit steht Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise angekündigt war. Die Säule I der Hilfen, die so genannte Corona Matching Fazilität, ist seit 14.5.2020 live und wird mit deutlichem Interesse nachgefragt. VC-Fonds können ihre Mittel zur Finanzierung von Start-ups aus der Corona Matching Fazilität über KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) zu stets gleichen Bedingungen (max. zu 50 % der Finanzierungsrunde) ergänzen.

Ziel der Säule II ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe, jedoch keinen Zugriff auf die Säule I haben, mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Die konkrete Förderstruktur variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. Möglich sind z. B. Finanzierungen über offene oder stille Beteiligungen.

Die Finanzierungshilfen aus dieser Säule II stehen Unternehmen (bis 75 Mio. EUR Gruppenumsatz), zur Verfügung, die bis zum 31.12.2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und nachweislich Finanzierungsbedarfe haben. Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Unternehmen einen Deutschlandbezug nachweisen können. Unter Einhaltung der Kleinbeihilferegelung können Unterstützungen bis zu 800.000 EUR pro Unternehmen genehmigt werden, die mit Kapital weiterer Investoren ergänzt werden können.

Durch die Landesförderinstitute bereits erteilte Förderzusagen an Start-Ups oder kleine Mittelständler können rückwirkend bis zum 02.04.2020 berücksichtigt werden.

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