Corona-Nothilfe für Kunst- und Kultureinrichtungen verlängert
Der Nothilfefonds des Landes zur Unterstützung von in der Pandemie in Existenznot geratene Kunst- und Kultureinrichtungen wird um ein weiteres Jahr verlängert.
Zusätzlich zur Verlängerung des Nothilfefonds startet im Frühjahr eine mit 4,6 Millionen Euro dotierte weitere Förderrunde des Impulsprogramms „Kultur nach Corona“, um insbesondere nichtstaatliche Kultureinrichtungen beim Neustart unter neuen Bedingungen zu unterstützen.
Die einzelnen Programmteile der erneuten Förderrunde des Impulsprogramms sind:
- das Förderprogramm „Kunst trotz Abstand“, bei dem Zuschüsse für Kulturveranstaltungen beantragt werden können.
- das Investitionsprogramm „Zukunftsstark“, mit dem Investitionsvorhaben von Kultureinrichtungen, Ensembles und Vereinen der Breitenkultur gefördert werden können.
- das Förderprogramm „Perspektive Pop“ zur Stärkung der Live-Musik-Szene, in welchem Mittel für Spielstätten, Musikerinnen und Musiker sowie die Öffnung von Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Anträge für alle drei Programme können ab sofort online gestellt werden.
Nothilfefonds für Kunst- und Kultureinrichtungen
Ziel ist, die finanzielle Situation von in ihrer Existenz oder in ihrem Spielbetrieb gefährdeten Kultureinrichtungen weiterhin zu stabilisieren, um die Planung und Durchführung eines Kulturprogramms trotz coronabedingter Einnahmeverluste und Mehrkosten zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Kunst- und Kultureinrichtungen, die bereits vom MWK gefördert werden oder in besonderem Landesinteresse sind.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Kultur nach Corona
Hilfen für Kunst und Kultur
Das Land hat seit Beginn der Pandemie mehr als 200 Millionen Euro investiert, um die Kunst- und Kulturlandschaft in Baden-Württemberg aufrechtzuerhalten. Das Ministerium hat seit Frühsommer 2020 passgenaue Programme zur Existenzsicherung von Kultureinrichtungen und zur Ermöglichung von Kunst und Kultur während der Pandemie aufgesetzt, darunter die Hilfsprogramme „Kultur Sommer“, „Kunst trotz Abstand“, das „Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur“ und „Kultur nach Corona“.
Das Land organisiert außerdem den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen, den der Bund aufgelegt hat.
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