Anträge auf Novemberhilfen ab sofort möglich
Firmen im Teil-Lockdown und Solo-Selbstständige wie etwa Künstler können ab sofort Anträge auf die Novemberhilfen stellen. Das erste Geld soll dann in Form von Abschlagszahlungen ab Ende November fließen - ein Vorschuss auf spätere Zahlungen ohne eine tiefergehende Prüfung.
Konkret sollen Unternehmen einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe erhalten, maximal 10.000 Euro. Betroffene können in ihrem Antrag auf die Novemberhilfe angeben, ob sie eine Abschlagszahlung wollen. Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden - damit soll Missbrauch vorgebeugt werden. Solo-Selbstständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.
Die Anträge können bis zum 31. Januar 2021 über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).. Der Bund rechnet mit einem Finanzvolumen von 14 bis 15 Milliarden Euro.
Für eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember sind erneut Finanzhilfen geplant - und zwar im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro.
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