Künstler*innenförderung der Initiative Musik geht in die 54. Runde
Seit dem 28. Juni können Künstler*innen sich auf Förderungen in der 54. Runde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik bewerben.
Folgende Rahmenbedingungen gelten für eine Förderung:
- Der Förderanteil beträgt 75% der Gesamtkosten
- Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25% der Gesamtkosten
- Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 9.000 Euro bis maximal 30.000 Euro
- Pro Partnerunternehmen können im Kalenderjahr 2021 eine maximale Fördersumme von 60.000 Euro bewilligt werden
- Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig
- neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt
Anträge auf eine Förderung können ausschließlich online auf der Seite der Initiative Musik gestellt werden und müssen bis zum 14. Juli 2021 eingereicht sein. Der frühestmögliche Projektbeginn kann zum Tag der Antragsabgabe beantragt werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 12 Monate, das spätmöglichste Projektende ist der 31.08.2022. Bis zur Bekanntgabe der Förderbewilligungen würde der Projektbeginn auf eigenes Risiko der Antragssteller*innen erfolgen. Die Förderentscheidung wird voraussichtlich Mitte September bekannt begeben, abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge.
Außerdem veranstaltet die Initiative Musik am 06. Juli einen Workshop mit anschließender Q&A zu allgemeinen Fragen zur Förderung und Antragsstellung mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 500 Leuten.
Hier könnt Ihr Euch für den Workshop anmelden >>
Alle weiteren Informationen bekommt Ihr auf der Website der Initiative Musik >>
Weitere Fördermöglichkeiten während der Corona-Krise findet Ihr hier >>
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