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24. December 2024
Weihnachtsgrüße aus dem K3-Büro
Ein weiteres Jahr mit großen Herausforderungen geht für uns alle zu Ende.Wir haben auch in diesem Jahr unsere Veranstaltungen für euch vor Ort durchgeführt, haben aber auch weiterhin digitalen Input und Knowhow geboten, um Euch bei Euren Gründungsvorhaben und euren Unternehmungen bestmöglich zu unterstützen.Wir blicken zurück: KreativStart, Pop-Up-Store, kreatives Speeddating, zahlreiche Seminare, gemeinsame KI Mittagspausen und gleich zweimal 7x7 - ein ereignisreiches Jahr geht nun zu Ende.Auch im nächsten Jahr planen wir wieder spannende Veranstaltungen und Seminare für Euch, egal ob online, vor Ort oder hybrid. Wir freuen uns auf Euch!Wir wünschen Euch allen erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr und bleibt gesund! 💫
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13.08.2020
POP UP STORE "MIRA!" 9.10.2020 bis zum 25.10.2020
MIRA! Pop Up Store für Angewandte Kunst, Malerei, Kunsthandwerk und Design vom 9. bis 25.10.2020
Keramik, Schmuck, Textil, Taschen, Holzarbeiten, Möbel, Papier, Bilder und vieles mehr. Mit Rahmenprogramm: Literatur und Musik und Vorführungen.
Ort: Lammstraße 9 Ecke Hebelstraße , mitten in 76133 Karlsruhe
Termin: an 3 Wochenenden, Freitag und Samstag 11-19 Uhr, Sonntag 12-18 Uhr Freitag, 9.10. bis Sonntag, 11.10.2020 Freitag, 16.10. bis Sonntag, 18.10.2020 Freitag, 23.10. bis Sonntag, 25.10.2020
Kunsthandwerker*innen sind von den Absagen der großen Kunsthandwerkermärkte seit März extrem betroffen und suchen neue Präsentationsmöglichkeiten. Onlinehandel ist absolut keine Alternative.
Daher lautet das Motto:
„STA(D)TT finden“ - Mitten in der Innenstadt Karlsruhes! Ja, man darf und kann und soll gerade dort wieder etwas entdecken und genießen!
Die großzügigen Räumlichkeiten einer ehemaligen Bank im Herzen Karlsruhes bieten trotz Abstands- und Hygieneregeln genug Platz für 25 teilweise wöchentlich wechselnde Aussteller.
Ihr könnt vor Ort, ganz zentral im Herzen von Karlsruhe wieder schöne Dinge finden, erleben und probieren, Ihr könnt direkt kommunizieren mit den Produzent*innen und bekommt persönliche Beratung, Ihr könnt individuelle handgefertigte Einzelstücke und Kleinserien statt Massenware bestaunen, schätzen lernen und sie natürlich gerne erwerben als liebgewonnene Lebensbegleiter. Initiator*innen/ Veranstalter*innen sind die aus Karlsruhe kommenden Künster*innen Susanne Högner, Peter Himmelsbach, Annette Lechler und Elisabeth Müller-Quade.
Weitere Informationen findet Ihr hier >> -
31.07.2020
IDEENSTARK 2020 | Zehn starke Ideen aus Baden-Württemberg - Drei Gewinnerteams von Karlsruhe
Die Gewinner*innen der Auszeichnung IDEENSTARK 2020 der MFG Baden-Württemberg stehen fest. Mit insgesamt drei Gewinnerteams ist Karlsruhe dabei. Darunter die Firma Kubun und Madou Mann. Diese beiden Firmen sitzen im Perfekt Futur (Zentrum für kreative Gründungen) auf dem Alten Schlachthof. Sowie die Firma Studio Fluffy - Gesellschaft für Kunst und angewandte Mathematik die ihren Sitz ebenfalls in Karlsruhe haben. In diesen besonderen Zeiten sind gute, innovative und nachhaltige Ideen und Geschäftskonzepte gefragter denn je. Mit IDEENSTARK zeichnet die MFG Kreativ – unterstützt durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg – Impulsgeber*innen, Innovationsstifter*innen und Andersdenkende aus dem Südwesten für ihre innovativen Geschäftsideen aus. Die IDEENSTARK Jury wählte aus rund 120 Bewerbungen zehn Kreativunternehmen aus, die ihre Projekte ein Jahr lang gemeinsam voranbringen. Die Preisträger*innen kommen aus Fellbach, Karlsruhe, Mannheim, Pliezhausen, Stuttgart und Waiblingen. Nun starten die IDEENSTARKEN mit dem Förderprogramm, in dem sie individuell beraten werden und gemeinsam an Workshops teilnehmen. Die feierliche Preisverleihung findet digital oder als hybride Veranstaltung voraussichtlich am 3. November 2020 statt. Weitere Informationen zu den Preisträger*innen und ihren Projekten findet Ihr hier -
29.07.2020
Impulsprogramm "Kunst Trotz Abstand"
Mit dem Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“ stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) 7,5 Mio. Euro aus dem Corona-Hilfsprogramm für Kunst und Kultur zur Verfügung, um die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breiten-kultur sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstlern zu unterstützen.
Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Muse-en, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg, die inhaltlich dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Antragsberechtigt sind ausschließlich rechtlich eigenständige Kultureinrichtungen (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.), die gemeinnützige Ziele verfolgen und deren Gründungsdatum vor dem 01.01.2020 liegt. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als Träger einer Kultureinrichtung antrags-berechtigt.
Weitere Informationen zu den Förderinhalten und dem Antrags- bzw. Auswahlverfahren sowie den Link zur Antragstellung findet Ihr hier >> -
22.07.2020
NEUSTART KULTUR - Rettungs- und Zukunftsprogramm der Bundesregierung
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Insgesamt werden 480 Mio. der bereit gestellten 1 Milliarde in den Erhalt der Kulturinfrastruktur fließen, 250 Mio. in den Neustart trotz Pandemie für vor allem Theater, Kinos, Clubs und Literaturhäuser, 150 Mio. in alternative, digitale Angebote, 20 Mio. in den privaten Rundfunk und 100. Mio. stehen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle bereit.
Da die Förderprogramme sukzessive und über einzelne Verbände und Einrichtungen anlaufen, gibt es keine einheitlichen Angaben zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien.
Auf der Homepage der Bundesregierung können die einzelnen Fördergrundsätze jedoch tagesaktuell nachgelesen werden >> -
20.07.2020
Ausschreibung 2020: Interdisziplinärer Projektfördertopf
Förderung von Projekten an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie
Kultur- und Medienschaffende, die an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie arbeiten, können sich 2020 um eine finanzielle Förderung ihrer Projekte aus diesem Bereich beim Kulturbüro Karlsruhe bewerben.
Auch Studierende mit entsprechenden Projektideen sind ab dem 5. Studiensemester zur Teilnahme an der Projektausschreibung eingeladen. Interdisziplinäre Partnerprojekte, gegebenenfalls in Kooperation mit einer Institution, sind ebenso willkommen.
Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten) sowie schon realisierte Projekte. Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 5.000 €, über die Projektauswahl entscheidet eine Fachjury.
Mit dieser Förderung unterstreicht die Stadt Karlsruhe erneut die Bedeutung und die Chance, die im kreativ- künstlerischen sowie auf neuen Technologien basierendem Arbeiten liegt. Der Fördertopf versteht sich zudem als eine Maßnahme zur Umsetzung des Karlsruher Kulturkonzeptes
Weitere Infos und Ausschreibung findet Ihr unter >> -
17.07.2020
dokKa 7 als Online-Festival
Das dokKa-Festival lässt sich Pandemiebedingt 2020 auf das Experiment ein, das Festival als Online-Version durchzuführen.
Abhängig von der Situation im Herbst, werden je nach Möglichkeit vereinzelte Veranstaltungen kurzfristig hinzugefügt werden.
Weitere Infos findet Ihr hier >> -
15.07.2020
Start der Sofortbürgschaften für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten
Ab heute können Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten die Sofortbürgschaften des Wirtschaftsministeriums und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Die Bürgschaften schließen die Lücke des KfW-Schnellkredits des Bundes. Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal Ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung (bis maximal 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten. Die vollständige Presse-Information des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet Ihr hier >> -
14.07.2020
Toujours Kultur! Festival
Hurra, es geht weiter mit der Kultur ... nach wie vor, immer wieder und für alle Zeiten ... gefeiert wird dies mit: Toujours Kultur! Festival Im Verbund des Kulturring e.V.s ist ein interdisziplinäres Programm für Kinder und Erwachsene entstanden, das die Vielfalt und Diversität aller beteiligten Akteure widerspiegelt. Der Kulturring e.V. ist ein spartenübergreifender Zusammenschluss der freien Kunst- und Kulturszene in Karlsruhe. Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Verordnung kann die Vielfalt der Kultur gefeiert werden. Ziel ist es aber auch, den Karlsruher*innen eine Stück Kultur zurück zu „schenken“. Kultur ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, aber darüber hinaus ein Stimmungsfaktor ... und trifft oft den Lebensnerv. Das Programm umfasst Konzerte (über)regionaler Künstler*innen aller Genres, Impro- und Straßentheater, Kleinkunst, Poetry und Science Slam, StandUp Comedy, inklusive Theaterworkshops und Tanz. Toujours Kultur! Das Toujours Kultur! Festival findet vom 15.07.2020 - 12.09.2020 auf dem alten Schlachthof Gelände statt.
Weitere Details zum Programm und Informationen über das Festival findet Ihr hier >> -
13.07.2020
Weiteres Hilfsprogramm für Start-ups und Mittelstand
Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm wird in Zusammenarbeit mit dem Bund umgesetzt. Insgesamt stehen von Landesseite 50 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 250 Millionen Euro an Finanzierungsvolumen bewegt werden. Die L-Bank vergibt die Mittel an akkreditierte Finanzintermediäre, die die Mittel in Form von Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen bis hin zu direkten Beteiligungen im Einzelfall an die Unternehmen ausreichen können. Davon trägt 70 Prozent der Bund, 20 Prozent das Land und 10 Prozent die Finanzgesellschaft, die als Intermediär die Beteiligung oder das Finanzierungsgeschäft umsetzt. Das Beteiligungsprogramm schließt die Förderlücken der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen von Land und Bund. Start-ups und jungen Unternehmen fehlt häufig die Hausbankverbindung, um auf die Corona-Kredit-Programme des Landes und des Bundes zuzugreifen. Mittelständische Unternehmen haben diese zwar, doch sind fremdkapitalbasierte Liquiditätshilfen für sie allein nicht mehr ausreichend. Kredite können Umsatzeinbußen schlicht nicht ausgleichen. Das Programm ergänzt auch das Hilfsprogramm „Start-up BW Pro-Tect“, indem es eine Folgefinanzierung für betroffene Jungunternehmen biete. Die Kommission der Europäischen Union hat mit der vorübergehenden Anpassung des beihilferechtlichen Rahmens bis zum 31. Dezember 2020 einen guten Handlungsspielraum gegeben. Die öffentliche Hand kann bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen beihilferechtskonform ausreichen.
Die komplette Presse-Information des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet Ihr hier >> -
10.07.2020
Förderprogramm für Innovationen aus der Kreativwirtschaft
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) Gute Nachrichten für Kreativschaffende: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stockt mit der zweiten Runde der Innovationsförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ die Fördergelder von rund 25 Millionen auf rund 35 Millionen Euro. Das Bundesministerium fördert mit dem Programm unternehmerische Ideen und Innovationen, die nicht technisch sind – etwa Geschäftsmodellinnovationen, kreative Konzepte, unkonventionelle Designansätze und neue Formen der Technologienutzung. Durch die Erhöhung kann nun eine vermehrte Anzahl an Projekten gefördert werden. Im Fokus: Kultur- und Kreativschaffende Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ fördert in der zweiten Runde explizit Innovationsprojekte (und –netzwerke) von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Somit hat die von der Corona-Krise gebeutelte Branche die Möglichkeit auf eine nötige finanzielle Unterstützung ihrer Innovationen. Ein einfach gehaltenes Einreichverfahren und ein geringer Verwaltungsaufwand erleichtert die Antragstellung für das Innovationsprogramm. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für kreative Innovationen Die Förderung des Programms wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung ist folgendermaßen aufgebaut: Projektform A (Frühphase/Machbarkeit): max. 70.000 Euro (pro Projekt) Projektform B (Ausreifung/Marktpilotierung): max. 300.000 Euro (pro Projekt) Projektform C (Netzwerkmanagementleistungen): max. 300.000 Euro; gestaffelt in zwei Phasen (pro Projekt) Während der Laufzeit der modellhaften Pilotförderung des IGP kann jedes Unternehmen nur eine Förderung pro Projektform und Ausschreibung erhalten. Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht überschreiten. Die Ausschreibung endet am 11. August 2020 um 15.00 Uhr. Das Förderprogramm IGP Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ Teil der Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen. Konkret erfasst werden von der Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung. Es stehen seit der neuen Runde 35 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung. Durch die besonderen Eigenschaften der adressierten nichttechnischen Innovationen ist auch ein neuer administrativer Fokus nötig: Statt wie in vielen Bereichen der Technologieförderung besonders auf naturwissenschaftlich ausgebildete Gutachter zu setzen, basieren Förderentscheidungen beim IGP u.a. auf Pitches und Juryurteile. Weitere Infos findet ihr hier: Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Richtlinie „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)" -
09.07.2020
Land stockt Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auf
Ab. 10. Juli können Unternehmen und Soloselbständige die Überbrückungshilfe Corona des Bundes beantragen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten, Juni bis August, und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Bereits ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf einer Antragsplattform registrieren. Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute (8. Juli) angekündigt. Die Abwicklung und Auszahlung der Hilfen übernehmen die Bundesländer. Das Land Baden-Württemberg hat außerdem beschlossen, die Überbrückungshilfen des Bundes aufzustocken. Wie schon bei der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen, da der Bund einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit ausschließt. Wie schon die Corona-Soforthilfe, wird auch die Überbrückungshilfe durch das Land administriert. Die Antragstellung wird nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem digitalisierte Verfahren möglich sein. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück.
Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bestimmten Einschränkungen hinsichtlich Größe und Umsatz, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Die Einstellung der Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, beispielsweise Miete, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Finanzierungskosten. Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert. Die Überbrückungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von minus 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, minus 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent minus 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg findet Ihr hier >> -
08.07.2020
Virtuelle Gründertage der Gründerallianz Karlsruhe
"Herausfordernde Zeiten erfordern außergewöhnliche Lösungen" - Dieser Maxime folgend hat die Gründerallianz Karlsruhe mit Ihren Mitgliedern, wie dem K³-Büro, ein dreitägiges Programm vom 27. bis 29. Juli 2020 für alle Gründungsinteressierten, Start-ups und junge Unternehmen geplant. Ziel ist es, im Hinblick auf die Pandemie die Gründerinnen und Gründer mit Informationen, Hinweisen, praktischen Hilfen und Erfahrungsberichten gestandener Unternehmerinnen und Unternehmer tatkräftig zur Seite zu stehen.
Weitere Details und Informationen findet Ihr hier >>
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Handpan Sessions | Handpan Akademie
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Europäische Kooperationsprojekte beantragen