Sonderfonds des Bundes zur Wiederbelebung der Kultur
Der Bund hat einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit bis zu 2,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Damit wird die Möglichkeit, schnell wieder Veranstaltungen anzubieten, deutlich erweitert. Die Kulturszene im Land ist aufgerufen, die neue Fördermöglichkeit des Bundes zu nutzen.
Das Land unterstützt die Durchführung von Kulturveranstaltungen unter coronabedingten Einschränkungen bereits mit seinem Förderprogramm „Kunst Trotz Abstand“. Der Sonderfonds des Bundes hat die gleiche Zielrichtung und soll die Möglichkeit, schnell wieder Veranstaltungen durchzuführen, deutlich erweitern.
Das Kabinett hat am 8. Juni 2021 seine Zustimmung zur Unterschrift der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gegeben, sodass auch die Kulturveranstalter in Baden-Württemberg von dem Programm profitieren können. Mit der länderseitigen Abwicklung wird für Baden-Württemberg die L-Bank beauftragt.
Der Sonderfonds sieht zum einen die Förderung von kleineren Kulturveranstaltungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitshilfe mit bis 500 Teilnehmenden im Juli und mit bis zu 2.000 Teilnehmenden ab August vor. Das zweite Fördermodul ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, welche ab September zur Verfügung stehen soll. Die Registrierung von Veranstaltungen ist ausschließlich online seit dem 15. Juni möglich.
Eine zentrale Hotline und eine E-Mailadresse zur Beantwortung von Fragen ist bereits jetzt erreichbar: 0800 6648430 und service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Die Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg findet Ihr hier >>
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft.
Wer kann Fördergelder beantragen?
Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Wirtschaftlichkeitshilfe startet am 1. Juli 2021 und unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden (bzw. ab 1. August mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind. Die
Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als möglichen 2.000 Teilnehmenden) ab dem 1. September 2021 und übernimmt 80 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen.
Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden.
Alle Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen findet Ihr hier >>
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