Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
In Deutschland finden unter normalen Bedingungen jedes Jahr rund 150.000 Kulturveranstaltungen statt. Nachdem sie pandemiebedingt über ein Jahr lang ausfallen mussten, werden sie auch in den kommenden Monaten nur unter Beachtung der jeweils geltenden Regelungen und mit strengen Auflagen wieder stattfinden können. Hier hilft der Bund mit einem Sonderfonds, für den er bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt.
Das kulturelle Leben in Deutschland ist eigentlich vielfältig und bunt. Der Besuch von Konzerten, Theater-, Opern- und Filmaufführungen, aber auch von Ausstellungen, Lesungen oder Musicals gehört für viele Menschen ganz selbstverständlich zum Leben dazu.
Mit Beginn der Corona-Pandemie endete das abrupt. Ein Stillstand auch mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen: Ein Großteil der Kreativen, der Künstlerinnen und Künstler verlor seine existenzsichernden Einnahmen. Vor allem vielen Kulturveranstaltern fehlen inzwischen auch die Mittel, um sich auf eine Zeit der Wiedereröffnung einzustellen und Planungen für zukünftige kulturelle Angebote zu wagen.
Viele Menschen hätten gerade in der aktuellen Krise gespürt, wie sehr die Kultur als Gemeinschaftserlebnis fehle, erklärt Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Die Sehnsucht nach Kulturgenuss ist gewaltig – beim Publikum, vor allem aber bei den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die endlich wieder zum Einsatz kommen wollen.
Gezielte Unterstützung für die Kulturbranche
Hier soll der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro helfen. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet, die auch die Umsetzung des Programms koordiniert. Der Sonderfonds ergänzt die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche.
Sonderfonds mit zwei Hilfs-Bausteinen
Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucher*innen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.
Umsetzung durch die Länder
Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge.
Die Registrierung der Anträge erfolgt über eine Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.
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