Hanna-Nagel-Preis für Künstlerinnen
Informationen
Bewerbungsfrist | 14.02.2025 |
Preisgeld | 5.000 € und Ausstellung in der Städtischen Galerie |
Website | www.karlsruhe.de |
Kontakt
Kulturamt
Petra Weßbecher
petra.wessbecher@kultur.karlsruhe.de
0721 133-4065
Der Hanna-Nagel-Preis wurde 1998 von den seinerzeitigen fünf Karlsruher Präsidentinnen gestiftet, um bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren im Regierungsbezirk Karlsruhe zu fördern und ihre qualifizierte künstlerische Arbeit auszuzeichnen. Mit dem Preis wird auch das künstlerische Werk von Hanna Nagel (1907–1975) geehrt, einer bedeutenden Vertreterin der „Neuen Sachlichkeit“, die 1925 bis 1929 an der Badischen Landeskunstschule Karlsruhe studierte.
Zum 17. Mal wird der Hanna-Nagel-Preis vergeben werden
Als renommierte Auszeichnung, die sich ausschließlich an Frauen in der Kunst über 40 Jahren aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe richtet, unterstreicht der Preis die zunehmende Anerkennung und Wertschätzung für das Schaffen erfahrener Künstlerinnen. In diesem Jahr erfährt der Preis eine aufregende Neuerung: Neben den etablierten Kunstgattungen Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur wird das Feld der Medienkunst eingeführt.
Auch im Rahmen des 17. Hanna-Nagel-Preises wird die Preisträgerin von einer Fachjury ermittelt. Die Einzelausstellung der Künstlerin wird im Herbst 2025 in der Städtischen Galerie Karlsruhe stattfinden.
Die Bewerbung für den Hanna-Nagel-Preis 2025 ist ab sofort möglich. Die Deadline für die Bewerbung ist Freitag, der 14. Februar 2025, die Einreichung erfolgt ausschließlich digital.
Direkt zum Bewerbungsformular
Teilnahmebedingungen
Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstlerinnen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunsthochschule, einer Hochschule für Gestaltung oder mit einem vergleichbaren Studienabschluss. Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband für bildende Künstlerinnen und Künstler berechtigt zur Teilnahme.
Die Bewerberinnen müssen
- mindestens 40 Jahre alt sein und
- im Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen und arbeiten.
Die Ausschreibung umfasst die Bereiche Malerei, Grafik, Fotografie, Skulptur und Medienkunst. Der Wettbewerb gilt dem bisherigen künstlerischen Schaffen, nicht einer einzelnen Arbeit.
Bewerbung/ Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden.
- Die Einreichung erfolgt online über das ausgefüllte Bewerbungsformular.
- Dem Online-Bewerbungsformular sind per Upload eine kurze Biografie und ein Verzeichnis von Ausstellungen, Projekten, Auszeichnungen und Stipendien hinzuzufügen.
- Eine Einreichung von aussagekräftigen Abbildungen von maximal 10 Arbeiten ist per Upload im Formular möglich (maximal 10 MB pro Datei).
- Für Video- und Audiodateien ist ein URL-Verweis erforderlich (z.B. Cloud-Speicherort, YouTube- oder Vimeo-Link, SoundCloud-Link).
- URL-Verweise sollten frei zugänglich sein.
Abgabeschluss / Einreichung der Bewerbungen
Abgabeschluss der Bewerbungen ist Freitag, der 14. Februar 2025.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital, um eine gleichberechtigte Präsentation vor der Jury sicherzustellen.
Auswahlverfahren
Die Fachjury wird aus den eingereichten Bewerbungen zwei bis drei Bewerbungen auswählen und sie dem Kreis der Stifterinnen zur weiteren Bewertung vorschlagen. Die Stifterinnen werden dann aus dieser Auswahl die Preisträgerin des Hanna-Nagel-Preises bestimmen.
Die Entscheidungen werden vertraulich getroffen und nach der Auswahl öffentlich bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.
Die Fachjury setzt sich wie folgt zusammen:
- Marcel van Eeden, Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
- Daniela Burkhardt, Stabstelle UNESCO City of Media Arts Karlsruhe
- Clara Runge, ZKM
- Luisa Heese, Kunsthalle Mannheim
- Aus dem Kreis der Stifterinnen: Olivia Reissenberger-Safadi und Gudrun Schraft-Hauber
- Annette Fehr, Regierungspräsidium
- Stefanie Patruno, Städtische Galerie Karlsruhe
- Ursula Scheer, Frankfurter Allgemeine Zeitung
Gegenstand des Hanna-Nagel-Preises
Der Hanna-Nagel-Preis besteht aus einem Geldpreis in Höhe von 5.000 € der von den Stifterinnen des Preises zur Verfügung gestellt wird. Mit dem Preisgeld sind die Unkosten der Preisträgerin abgegolten. Er ist verbunden mit einer Ausstellung in der Städtischen Galerie, zur Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogheftes geplant. Der Hanna-Nagel-Preis selbst wird im Rahmen der Eröffnung der Ausstellung 2025 in der Städtischen Galerie Karlsruhe überreicht.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird aus dem künstlerischen Werk der Preisträgerin einen Ankauf tätigen; hierfür stehen bis zu 5.000 € zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsräume, in denen die Werke zur Ausstellung kommen, nicht der Größe und den Möglichkeiten von Ausstellungsräumen entsprechen.
Auslobende
Der Hanna-Nagel-Preis wird ausgeschrieben von den 14 Stifterinnen des Preises:
- Margareta Barth, Präsidentin a. D. der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
- Eva Bell, von 2017 bis 2022 Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Monika Berndt-Eberle, Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
- Caren Denner, Polizeipräsidentin Polizeipräsidium Karlsruhe
- Sylvia M. Felder, Regierungspräsidentin Regierungsbezirk Karlsruhe
- Hildegard Gerecke, Polizeipräsidentin a. D.
- Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a. D.
- Heike Haseloff-Grupp, Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg a. D.
- Andrea Heck, Präsidentin a. D. der Oberfinanzdirektion Karlsruhe,
- Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin a. D.
- Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofes
- Olivia Reissenberger-Safadi, Präsidentin des Sozialgerichts Kalrsruhe
- Dr. Cornelia Ruppert, Präsidentin des Rechnungshofs Baden-Württemberg
- Gudrun Schraft-Huber, Präsidentin a. D. des Verwaltungsgerichts Karlsruhe