Landespreis für junge Unternehmen
Informationen
Bewerbungsfrist | 26.02.2024 |
Preisgeld | 1. Platz: 40.000 Euro |
Website | www.landespreis-bw.de |
Kontakt
Bereits zum 15. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden die besten Unternehmenspersönlichkeiten des Landes.
Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften.
Kurzum: Vorbilder, die anderen Mut machen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.
Vorbilder können alle sein, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einer guten Geschäftsidee ein junges Unternehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben.
Prämiert werden im Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Herz, Verstand und Tatkraft aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln.
Was gibt es zu gewinnen?
Anerkennung! Die Unternehmen, die einen der ersten drei Plätze erreichen, werden als Landespreisträger bzw. Landespreisträgerin ausgezeichnet. Sie werden öffentlich gewürdigt und repräsentieren die jungen Unternehmen Baden-Württembergs.
Die persönliche Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg steht für die besondere Bedeutung dieser Auszeichnung.
Nicht zuletzt erwartet die drei Erstplatzierten ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro.
Die Dotierung:
- 1. Platz: 40.000 Euro
- 2. Platz: 30.000 Euro
- 3. Platz: 20.000 Euro
Damit ist der Landespreis einer der höchstdotierten Unternehmenspreise Deutschlands.
Sieben weitere Unternehmen erhalten Sachpreise und Urkunden.
Die zehn prämierten Unternehmen sind berechtigt, ihre Auszeichnung als Top-10-Unternehmen zu werblichen Zwecken einzusetzen und zu nutzen.
Wer kann teilnehmen?
Sie können sich bewerben, wenn Sie Ihr Unternehmen ab dem Jahr 2014 (ab dem 1. Januar 2014) gegründet oder übernommen haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung können Sie Bilanzzahlen für mindestens drei volle Bilanzjahre vorweisen. Ihr Unternehmen muss seinen oder einen Firmensitz in Baden-Württemberg vorweisen und Sie müssen dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten, entwickeln, fertigen oder einsetzen.
Teilnehmen dürfen Unternehmen aller Branchen und Berufe.
Sie müssen alle für Sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, sowie die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen beachten. Bei begründetem Anlass behalten wir uns eine Überprüfung vor, ob Verstöße gegen die genannten geltenden rechtlichen Verpflichtungen vorliegen.
Unternehmen, die an früheren Ausschreibungen des Landespreises teilgenommen haben, sich aber nicht unter den Top10 qualifizieren konnten, können erneut am Wettbewerb teilnehmen – sofern sie die weiteren Kriterien (siehe oben) für eine Teilnahme erfüllen.
Mitglieder der Jury oder deren Firmen sowie Preisträgerinnen und Preisträger früherer Wettbewerbe (Top-10-Unternehmen) können nicht teilnehmen.
Um den Landespreis zu gewinnen, sind unter anderem folgende Kriterien maßgeblich:
- Persönlichkeit, Vorbildfunktion und soziale Kompetenz der Unternehmensleitung
- Unternehmenskonzept
- unternehmerische Leistung / unternehmerisches Vorbild
- Innovationskraft
- wirtschaftlicher Erfolg
- nachhaltiges Wirtschaften
- soziales Engagement
- Beitrag zur Klimaneutralität
Welche Bewerungskriterien werden zugrunde gelegt?
Bewertet werden vor allem:
- Leistungsstärke, Modernität und Kreativität
- soziales und ökologisches Engagement
- vorbildhafter Beitrag zur Zukunft des Landes