Künstler*innenförderung Initiative Musik Antragsphase zur 61. Runde
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte.
Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.
Inhaltliche Neuerungen
Wir freuen uns, dass ab der 60. Förderrunde und bis auf weiteres Ausgaben rund um Werkkreation und Proben weiterhin gefördert werden können. Honorare können für bis zu 5 Tage pro Person bis hin zu täglich 250 EUR für Werkkreation bzw. 200 EUR für Proben bezuschusst werden.
Der Förderanteil bleibt weiterhin variabel und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben des Projektes. Er liegt zwischen 60 Prozent bei Gesamtausgaben von 10.000 EUR und 40 Prozent bei Gesamtausgaben von 150.000 EUR. Die mögliche Fördersumme liegt entsprechend zwischen 6.000 und 60.000 Euro.
Ab der 60. Förderrunde wird es für Künstler*innen möglich sein, entweder den Antrag allein zu stellen oder wie gehabt gemeinsam mit einem Unternehmen der Musikwirtschaft. Auf diese Weise wollen wir insbesondere erfolgreich arbeitenden selbstvermarktenden Künstler:innen einen effizienteren Zugang zum Förderangebot ermöglichen. Nachfolgend werden diese beiden Optionen hinsichtlich der Auswirkungen auf Antragstellung und Förderung gegenübergestellt.
Telefonische Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag, jeweils 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr
030 – 531 475 45 – 30
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