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9. April 2025
Female Founders Monitor 2025
Der Female Founders Monitor 2025 zeigt eine beunruhigende Entwicklung: Der Anteil von Frauen unter Startup-Gründenden in Deutschland ist erstmals seit Jahren rückläufig. Während er in den vergangenen Jahren langsam, aber stetig gestiegen war, liegt er aktuell bei nur 18,8 Prozent. Die Studie beleuchtet zentrale Ursachen dieser Entwicklung und macht deutlich, welche Hebel jetzt angesetzt werden müssen, um mehr Frauen für das Unternehmertum zu gewinnen.Erkenntnisse aus dem Female Founders Monitor 2025Die aktuelle Erhebung zeigt, dass der Gendergap in der Startup-Welt bereits im Studium seinen Ursprung hat: Während 40 Prozent der männlichen Studierenden eine Unternehmensgründung in Betracht ziehen, sind es bei den Frauen lediglich 21 Prozent. Gründerinnen entdecken das Unternehmertum im Durchschnitt später als Männer und sind häufig mit strukturellen Barrieren konfrontiert. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass Geschäftsmodelle, die direkt den Endkunden adressieren, derzeit unter der allgemeinen Konsumzurückhaltung leiden. Frauen gründen überproportional oft in diesem Bereich.Mehr Kapital, gestärktes Bewusstsein und bessere VereinbarkeitTrotz positiver Entwicklungen im Bereich Wagniskapital-Investitionen – der Kapitalfluss in Startups mit mindestens einer weiblichen Gründerin hat sich seit 2017 fast verdoppelt – fließt nach wie vor der Großteil der Finanzmittel (91 Prozent) an rein männliche Teams. Neben der Kapitalbeschaffung bleibt auch die Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum eine zentrale Herausforderung. Eine überwältigende Mehrheit sowohl von Frauen (81 Prozent) als auch Männern (60 Prozent) im Startup-Umfeld sieht hierin einen entscheidenden Faktor für die Gleichstellung.Die Wahrnehmung des Gendergaps unterscheidet sich zudem stark zwischen den Geschlechtern: 87 % der Gründerinnen sehen ihn als Problem, während nur 50 % der Männer diese Einschätzung teilen. Besonders groß ist die Differenz bei der Bewertung als „sehr problematisch“. Dies birgt die Gefahr verhärteter Positionen und einer möglichen Verstärkung der Ungleichheit.Ein Wandel zeigt sich in gemischten Teams: Während nur 48 % der Gründer in reinen Männerteams den Gendergap als Problem erkennen, steigt der Wert in Mixed Teams auf 64 %. Die Förderung gemischter Gründungsteams könnte daher das Bewusstsein für das Problem erhöhen, da die Teamzusammensetzung auch die Struktur des gesamten Unternehmens beeinflusst.Zentrale Maßnahmen zur Förderung weiblicher GründerinnenDie Studie identifiziert drei zentrale Handlungsfelder, um mehr Frauen für die Startup-Welt zu gewinnen:Frühe Sensibilisierung und Bildung: Weibliche Vorbilder und gezielte Förderprogramme in Schulen und Hochschulen können das unternehmerische Mindset von Frauen stärken und bestehende Stereotype aufbrechen.Bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit: Flexiblere Elterngeldregelungen, gezielte Unterstützung für selbstständige Frauen im Mutterschutz und ein vermehrtes Angebot an Ganztagesbetreuung in Kitas und Schulen sind notwendig, um Gründungen in der Familienphase zu erleichtern.Mehr Diversität in Investoren-Netzwerken: Die Sensibilisierung von Wagniskapital-Gesellschaftern für unbewusste Vorurteile ist entscheidend, um mehr Kapital in Gründerinnenteams zu lenken. Zudem könnten gezielte Fonds-Initiativen für Female Founders die Finanzierungslücke weiter schließen.Die Ergebnisse des Female Founders Monitor 2025 machen deutlich: Um den Anteil von Startup-Gründerinnen nachhaltig zu steigern, bedarf es gezielter Maßnahmen in Bildung, Familienpolitik und Finanzierung. Nur wenn diese Stellschrauben gemeinsam gedreht werden, kann das enorme Potenzial weiblicher Gründerinnen für die deutsche Wirtschaft voll ausgeschöpft werden.Den ganzen Female Founders Monitor findet ihr hier >>
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09.07.2020
Land stockt Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auf
Ab. 10. Juli können Unternehmen und Soloselbständige die Überbrückungshilfe Corona des Bundes beantragen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten, Juni bis August, und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Bereits ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf einer Antragsplattform registrieren. Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute (8. Juli) angekündigt. Die Abwicklung und Auszahlung der Hilfen übernehmen die Bundesländer. Das Land Baden-Württemberg hat außerdem beschlossen, die Überbrückungshilfen des Bundes aufzustocken. Wie schon bei der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen, da der Bund einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit ausschließt. Wie schon die Corona-Soforthilfe, wird auch die Überbrückungshilfe durch das Land administriert. Die Antragstellung wird nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem digitalisierte Verfahren möglich sein. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück.
Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bestimmten Einschränkungen hinsichtlich Größe und Umsatz, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Die Einstellung der Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, beispielsweise Miete, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Finanzierungskosten. Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert. Die Überbrückungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von minus 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, minus 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent minus 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg findet Ihr hier >> -
08.07.2020
Virtuelle Gründertage der Gründerallianz Karlsruhe
"Herausfordernde Zeiten erfordern außergewöhnliche Lösungen" - Dieser Maxime folgend hat die Gründerallianz Karlsruhe mit Ihren Mitgliedern, wie dem K³-Büro, ein dreitägiges Programm vom 27. bis 29. Juli 2020 für alle Gründungsinteressierten, Start-ups und junge Unternehmen geplant. Ziel ist es, im Hinblick auf die Pandemie die Gründerinnen und Gründer mit Informationen, Hinweisen, praktischen Hilfen und Erfahrungsberichten gestandener Unternehmerinnen und Unternehmer tatkräftig zur Seite zu stehen.
Weitere Details und Informationen findet Ihr hier >> -
06.07.2020
Neue Vergabeordnung der MFG für die Filmförderung
Ab 1. Juli 2020 gelten für Anträge nur noch die neue Richtlinie und die neuen Merkblätter Mit der Neufassung soll die hiesige Filmlandschaft in diesen schwierigen Zeiten weiterhin gezielt gestärkt werden. Ein wichtiger Fokus liegt dabei auf einer verbesserten Förderung von Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung als unabdingbarer Voraussetzung für gute Filme und Serien. Neu ist auch die Aufnahme von Gendergerechtigkeit als Zielvorgabe der ab sofort geltenden neuen Richtlinie und der zugehörigen Formulare. Weitere Infos dazu findet Ihr hier >> -
06.07.2020
Female Founders Monitor 2020 veröffentlicht
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. und Google for Startups haben am 03. Juli den Female Founders Monitor 2020 vorgestellt. Der diesjährige Female Founders Monitor zeigt, dass der Anteil an Gründerinnen in Start-ups im Vergleich zum Vorjahr kaum angestiegen ist und auf niedrigem Niveau stagniert. Weitere Kernaussagen der Studie sind: Fokus auf den Gesundheitssektor: Frauen-Teams sind mit Abstand am häufigsten im Gesundheitssektor vertreten. Durch ihre hohe Expertise in den Naturwissenschaften leisten Gründerinnen einen elementaren Beitrag zu medizinischen Innovationen. Schnelles Wachstum und größere Kapitalaufnahmen durch Gründerinnen sind die Ausnahme: Nur 5,2 % der Frauen-Teams haben Investments mit mehr als einer Million Euro erhalten – bei den Männer-Teams sind es 27,8 %. Frauen-Teams verfügen über weniger stark ausgeprägte Netzwerke in geschäftsrelevanten Bereichen wie dem Investment-Sektor und der etablierten Wirtschaft. Der Antrieb von Gründerinnen sind eher übergeordnete Ziele, die sie mit Aktivitäten in den Bereichen Green Economy und Social Entrepreneurship erreichen möchten. Weitere Details und Informationen über den Female Founders Monitor findet Ihr hier >> -
03.07.2020
Förderprogrammen "Kultur Sommer 2020" geht in die zweite Runde
Das vom Kunstministerium ins Leben gerufene Förderprogramm „Kultur Sommer 2020“ zur Unterstützung von Veranstaltungsformaten unter Corona-Bedingungen startet in die zweite von insgesamt vier Runden. Bei Anträgen wurde insbesondere auf die Zahlung angemessener Künstlerhonorare sowie auf die Kreativität, Umsetzbarkeit und regionale Verteilung der Projekte geachtet. Unterstützt werden insbesondere solche Veranstaltungen, deren Durchführung einen Landeszuschuss zwingend erfordert. Für die zweite Förderrunde hatten sich weit mehr als 100 Projekte aus dem ganzen Land beworben.
Die Anträge, die durch eine externe Jury bewertet wurden, beinhalten unter anderem Projekte wie Open Air-Veranstaltungen, Festivals sowie besondere digitale oder andere kreative Formate, mit denen die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Sie reichen von Kammermusik, Jazz und Angeboten der Musikvereine, über Theater, Kleinkunst und Kino bis zum Bereich der Bildenden Kunst.
Übersicht der bewilligten Anträge (PDF) >>
Anträge für die nächste Förderrunde können noch bis 15. Juli 2020 beim Wissenschaftsministeriums gestellt werden. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur in Zusammenarbeit mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidungen erfolgen etwa vier Wochen nach Antragseingang. Das Wissenschaftsministerium hat den Zeitraum zur Realisierung der Projekte auf den 30. September 2020 erweitert. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, die Mindestfördersumme umfasst 5.000 Euro. In der ersten Förderrunde Anfang Juni wurden bereits 44 Projekte mit mehr als 900.000 Euro gefördert.
Die Ausschreibung für den „Kultur Sommer 2020“ konzentriert sich auf die Sommermonate, damit Einrichtungen, Vereine, Künstlerinnen und Künstler schnell wieder arbeiten und kleinere Veranstaltungen im Sommer umsetzen können. Daran schließt das noch umfangreichere Programm „Kunst trotz Abstand“ im Volumen von 7,5 Millionen Euro an, mit dem das Kunstministerium besondere Angebote und Formate fördert, die eine längere Planung benötigen.
Insgesamt umfasst das Notprogramm für Kunst und Kultur, das das Kunstministerium im Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt hat, rund 50 Millionen Euro, die aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes kommen. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>
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01.07.2020
Weiteres Maßnahmenpaket - Unterstützung für Start-ups und Mittelstand
Das Landeskabinett hat ein weiteres Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Start-ups und mittelständischen Unternehmen in der Corona-Krise beschlossen. Neben der landesspezifischen Ergänzung der Überbrückungshilfe des Bundes investiert die Regierung in einen neuen Wagniskapitalfonds. Außerdem erhöht das Land seine Zuschüsse für die bereits laufenden und stark nachgefragten Krisenberatungs-Gutscheine Corona für Unternehmen und für die Förderung von Weiterbildungsangeboten, die sich gezielt an Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen wenden. Darüber hinaus hat die Haushaltskommission gestern weitere Mittel für wichtige Hilfen zur Verfügung gestellt, die in den nächsten Tagen in konkrete Programme gefasst und dem Ministerrat vorgelegt werden sollen.
Dabei handelt es sich erstens um ein Beteiligungsprogramm mit einem Umfang von 50 Millionen für kleinere Unternehmen, die durch sogenanntes Mezzanine-Kapital, also Kredite mit Beteiligungscharakter, bessere Finanzierungsbedingungen erhalten. Und zweitens um eine erweiterte Auflage der erfolgreichen Digitalisierungsprämie, für die ebenfalls 50 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen.
Die ausführliche Presse-Meldung des Staatsministerium Baden-Württemberg findet Ihr hier >> -
24.06.2020
Weitere 50 Mio. Corona-Hilfen für Kunst und Kultur
Die Landesregierung hat weitere Corona-Soforthilfen für Kunst und Kultur in einem Gesamtumfang von 50 Millionen Euro beschlossen. Die Mittel fließen in einen Hilfefonds für pandemiebedingt in finanzielle Not geratene Kunst- und Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg (32,5 Millionen Euro), in das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ für neue Formate unter Corona-Bedingungen (7,5 Millionen Euro) und in ein Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur (zehn Millionen Euro).
Nothilfefonds von 32,5 Millionen Euro Dieser Fonds zielt darauf ab, existenzielle Notlagen bei Kunst- und Kultureinrichtungen abzuwenden und einen Spielbetrieb auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Neben Investitionskosten sind auch Sach- und Personalkosten zur Umsetzung von Sicherheits- und Hygienekonzepten förder- oder zuwendungsfähig. Die Mittel aus dem Nothilfefonds sind insbesondere für die privat getragenen kulturellen Einrichtungen wie Soziokulturelle Zentren, Privattheater, Orchester und musikalische Ensembles, jährlich wiederkehrende Festivals und Festspiele, Kunstvereine und Freilichtmuseen vorgesehen. Auch Kinos bekommen Hilfen. Die Vergabemodalitäten werden ab Juli veröffentlicht. Impulsprogramm von 7,5 Millionen Euro Das Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“ soll helfen, trotz der derzeitigen Beschränkungen kulturelle Veranstaltungen umzusetzen und spezielle Konzepte entwickeln zu können. Durch das Programm sollen Kulturprojekte mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden. Gefördert werden dabei insbesondere die Entwicklung und Erprobung digitaler oder analoger Formate, künstlerischer Konzepte und Angebote für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen. Die Programmausschreibung erfolgt voraussichtlich im Juli. Förderprogramm für Vereine der Breitenkultur von bis zu 10 Millionen Euro Um das Wiederaufleben des Vereinslebens trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zu ermöglichen, sollen Vereine der Breitenkultur gezielt finanziell unterstützt werden. Das Geld soll schnell an rund 9.000 Vereine der Breitenkultur gehen, abgestuft nach der Zahl ihrer aktiven Mitglieder. Die Abwicklung des Programms erfolgt über die zentralen Dachverbände der Breitenkultur.
Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald es die Antragsformulare gibt!
Die vollständige Presse-Info findet ihr hier >> -
18.06.2020
Digitaltag auch mit Karlsruher Aktionen
Unter dem Motto #digitalmiteinander findet am 19. Juni 2020 erstmals der bundesweite Digitaltag 2020 statt. Der Digitaltag wird getragen von der Initiative „Digital für alle“, einem Bündnis aus mehr als 20 Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Bildung und Kultur, Wohlfahrt, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Hand. Ziel des Aktionstages ist die Förderung der digitalen Teilhabe, indem eine Plattform geboten wird, um verschiedenste Aspekte der Digitalisierung zu beleuchten, Chancen und Herausforderungen zu diskutieren und einen breiten gesellschaftlichen Dialog anzustoßen. Mögliche Formate sind etwa Webinare, Diskussionen, virtuelle Führungen, Coding Kurse für jedermann oder Erklär-Videos. Die Bandbreite reicht von Diskussionen über Potentiale von Künstlicher Intelligenz für die Bauwirtschaft über virtuelle Zeitreisen durch die Theatergeschichte bis hin zu kostenlosen Workshops zur IT-Sicherheit von Softwareanbietern. Eine Übersicht der über 1.000 bundesweit stattfindenden Aktionen zum Digitaltag 2020 findet man auf der interaktiven Aktionskarte >> Und eine Übersicht aller Karlsruher Aktionen findet ihr hier >> -
10.06.2020
Konjunkturpaket für die Kulturszene - Eine Milliarde Euro für NEUSTART KULTUR
Für das Programm NEUSTART KULTUR stellt die Bundesregierung rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ziel der Maßnahmen ist es, das durch die Corona-Pandemie lahmgelegte kulturelle Leben wieder anzukurbeln und dadurch Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler und allen im Kulturbereich Tätigen zu schaffen.
Konsequent geht es beim Programm NEUSTART KULTUR vor allem um Unterstützung neuer Projekte und kreativer, innovativer Ideen.
Im Programm sind Mittel insbesondere für folgende Maßnahmen vorgesehen: Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen Für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und –vermittler, stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung. Für Theater und Tanz stehen ebenfalls 150 Millionen Euro bereit. Das betrifft Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler. Der Filmbereich wird mit 120 Millionen Euro unterstützt. Zugute kommen die Mittel vor allem Kinos, auch Mehrbedarfe bei Produktion und Verleih werden finanziert. Für weitere Bereiche wie Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte Weitere Infos findet Ihr hier >> -
09.06.2020
Finanzhilfe für Start-ups - Zweite Säule der Start-up-Hilfen der Bundesregierung steht
Ab heute stehen für Landesförderinstitute (LFI) Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung zur Finanzierung von Start-ups und kleinen Mittelständlern bei der KfW Bankengruppe bereit. Damit steht Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise angekündigt war. Die Säule I der Hilfen, die so genannte Corona Matching Fazilität, ist seit 14.5.2020 live und wird mit deutlichem Interesse nachgefragt. VC-Fonds können ihre Mittel zur Finanzierung von Start-ups aus der Corona Matching Fazilität über KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) zu stets gleichen Bedingungen (max. zu 50 % der Finanzierungsrunde) ergänzen.
Ziel der Säule II ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe, jedoch keinen Zugriff auf die Säule I haben, mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Die konkrete Förderstruktur variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. Möglich sind z. B. Finanzierungen über offene oder stille Beteiligungen.
Die Finanzierungshilfen aus dieser Säule II stehen Unternehmen (bis 75 Mio. EUR Gruppenumsatz), zur Verfügung, die bis zum 31.12.2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und nachweislich Finanzierungsbedarfe haben. Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Unternehmen einen Deutschlandbezug nachweisen können. Unter Einhaltung der Kleinbeihilferegelung können Unterstützungen bis zu 800.000 EUR pro Unternehmen genehmigt werden, die mit Kapital weiterer Investoren ergänzt werden können.
Durch die Landesförderinstitute bereits erteilte Förderzusagen an Start-Ups oder kleine Mittelständler können rückwirkend bis zum 02.04.2020 berücksichtigt werden. Weitere Infos findet Ihr hier >>
Die gesamte Presse-Meldung findet Ihr hier >> -
04.06.2020
Web-Seminar-Programm des K³-Büros im Juni
Auch im Juni unterstützen wir Euch wieder mit einem spannenden und natürlich kostenfreien Web-Seminarprogramm.
"COVID-19 Impact Analyse"
Dr. Nikolaus Poscharsky (Institut für Marketing-Innovationen GmbH)
16. Juni 2020 von 10:00 bis 12:00 Uhr Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >> "So geht Sichtbarkeit - nützliche Tipps für mehr kostenlose Reichweite auf Facebook und Instagram"
Wilhelm Scheermann (Whiteout Studio)
18. Juni 2020 von 14:30 bis 16:30 Uhr Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >> "Gründen in Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung"
Maren Kübler (VELIT Consulting GmbH & Co. KG)
23. Juni 2020 von 14:00 bis 16:00 Uhr Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >> "Sketch Notes"
Referentin: Maria Karipidou
26. Juni 2020 von 14:00 bis 16:00 Uhr Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >> "Feed the feed - die ersten Schritte zur eigenen Werbeanzeige auf Facebook und Instagram"
Wilhelm Scheermann (Whiteout Studio)
30. Juni 2020 von 14:30 bis 16:00 Uhr Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt Ihr hier >> Die Web-Seminare sind kostenfrei, allerdings ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Bitte meldet euch per E-Mail an unter k3@kultur.karlsruhe.de. Wir freuen uns auf euch! -
02.06.2020
Corona-Verordnung Veranstaltungen
Ab dem 1. Juni 2020 sind unter Auflagen wieder öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen jeglicher Art und der Betrieb von Kultureinrichtungen jeglicher Art, Kinos, Messen, nicht-kulturellen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Einrichtungen wieder möglich.
Die gesamte Verordnung und die Auflagen findet ihr hier >>
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Kommende Veranstaltungen
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11.06.2025
Social Commerce
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11.06.2025
Heißer Stuhl Tech Edition
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11.06.2025
KISS - Reihe
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17.06.2025
Menschzentrierte Künstliche Intelligenz
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24.06.2025
Menschzentrierte Künstliche Intelligenz
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24.06.2025
Kreatives Europa KULTUR: EU-Kulturförderung kennenlernen
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24.06.2025
Basiswissen Steuern
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24.06.2025
Impact & Sustainability
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25.06.2025
Videoinhalte auf Social Media
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26.06.2025
Verlegt auf 25.09.2025: KI Mittagspause
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27.06.2025
Cybersicherheit in der digitalen Demokratie
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27.06.2025
Generative KI souverän nutzen
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29.06.2025
Songtexte schreiben - mit und ohne KI
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01.07.2025
Menschzentrierte Künstliche Intelligenz