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11. November 2024
360° Rundgang Seminarräume im FUX im Kreativquartier Alter Schlachthof
Die perfekte Kulisse für Ihre Tagungen, Meetings und Seminare jetzt beim digitalen Rundgang erleben!Die Konferenz- und Seminarräume befinden sich im FUX – Festigungs- und Expansionszentrum im Kreativquartier Alter Schlachthof im Osten von Karlsruhe. Die Räume bieten Platz für bis zu 80 Personen für Besprechungen, Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen, Seminare oder Workshops. Die circa 215 m² große Seminaretage setzt sich zusammen aus einem Foyer, einer Seminarküche sowie drei Veranstaltungsräumen, wovon zwei zu einem großen Seminarraum zusammengeschlossen werden können. Die Seminaretage kann sowohl von Nutzer*innen des Alten Schlachthofs Areals als auch von externen Nutzer*innen gebucht werden.Mehr Informationen finden Sie beim digitalen Rundgang und auf unserer InformationsseiteAuf YouTube finden Sie ein Video zum 360° Rundgang >>Erstellt wurde das Video und der Rundgang von Raumblick360 Egal ob Laie oder Profi, mit der Raumblick360-Box und modernster Kameratechnologie können im Handumdrehen und ohne Vorkenntnisse 360° Grad Touren von Immobilien erstellt werden. https://www.raumblick360.de/
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11.05.2020
Web-Seminarreihe des K³-Büros als Ersatz für den KreativStart 2020
Da der KreativStart 2020 nicht stattfinden konnte, bieten wir euch dieses Jahr ein kostenfreies Web-Seminarangebot an, welches sich an den Themen orientiert, die im Zuge der Corona-Krise häufig in der Beratung nachgefragt wurden. Wir aktualisieren diese Liste stetig für euch! “How to present online”
Referentin: Tamara Böhm (Explain GmbH)
13. Mai 2020 von 14:00 bis 16:00 Uhr Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt ihr hier >> „Grundlagen des Crowdfunding“
Referentin: Faridah Shatanawi
14. Mai 2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt ihr hier >> „Wie Dein Geschäft digital weitergehen kann“
Referent: Fabian Beiner
15. Mai 2020 von 10:00 bis 12:00 Uhr Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt ihr hier >> „Grundlagen des Crowdfunding“
Referentin: Faridah Shatanawi
23. Mai 2020 von 11:00 bis 13:00 Uhr Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt ihr hier >> „User Experience der eigenen Website verbessern“
Referentin: Anna Zinßer
28. Mai 2020 von 14:00 bis 16:00 Uhr Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt ihr hier >> “Sketch Notes”
Referentin: Maria Karipidou
29. Mai 2020 von 14:00 bis 16:00 Uhr Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt ihr hier >> “Sketch Notes”
Referentin: Maria Karipidou
26. Juni 2020 von 14:00 bis 16:00 Uhr Mehr zu diesem Web-Seminar erfahrt ihr hier >> Die Web-Seminare sind kostenlos, allerdings ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Bitte meldet euch per E-Mail an unter k3@kultur.karlsruhe.de. Wir freuen uns auf euch! -
08.05.2020
Öffnungsperspektiven im Kulturbereich
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst arbeitet an einem Fahrplan zum Wiederbeginn des öffentlichen Kulturlebens nach der Corona-Zwangspause. "Wir treffen für den Kulturbereich nächste Woche konkrete Regelungen und eröffnen damit Spielräume für kleine, kreative Formate", sagte die Kulturministerin Theresia Bauer (Grüne). Großveranstaltungen bleiben aber weiterhin bis mindestens 31. August tabu. "Gerade in dieser Zeit wird uns allen schmerzhaft bewusst, wie sehr uns unser kulturelles Leben fehlt", sagte Bauer. Möglich gemacht werden sollen demnach kleine, kreative Veranstaltungen, die Kunst und Kultur auch wieder analog in Berührung mit ihrem Publikum bringen: Liederabende, Lesungen, Solistenauftritte, Kleinkunst, Tanz und Theater in kleiner Besetzung sowie Kinovorführungen. Zur ausführlichen Presse- Information des Staatsministeriums Baden-Württemberg geht es hier >> -
07.05.2020
Verlängerung Soforthilfe angekündigt
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut kündigte an, das zunächst bis Ende Mai laufende Soforthilfeprogramm des Landes auch über das Ende diesen Monats weiterführen zu wollen und zwar branchenübergreifend für alle Unternehmen, die weiterhin besonders stark betroffen sind. Dabei wird es auch eine Erweiterung des Programms um eine vierte Stufe – zwischen 51 und 100 Beschäftigten – mit bis zu 50.000 Euro Direktzuschuss, abhängig vom tatsächlichen Liquiditätsbedarf, geben. Mittlerweile wurden rund 240.000 Anträge gestellt und Auszahlungen in Höhe von über 1,6 Milliarden Euro getätigt. „Die Nachfrage ist enorm. Es zeichnet sich klar ab, dass der Bedarf angesichts der beispiellosen Auswirkungen der Coronakrise auf unsere Wirtschaft auch weiterhin groß sein wird."
Wir halten euch dazu weiter auf dem Laufenden. Die komplette Presse-Info des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >> -
06.05.2020
Umfrage des K³-Büros zur Situation der Kultur- und Kreativschaffenden in der Corona-Krise
Um einen Überblick zu bekommen, in welcher finanziellen und wirtschaftlichen Situation sich die Karlsruher Kultur- und Kreativszene derzeit angesichts der Corona-Krise befindet und um festzustellen, welche Hilfsmaßnahmen bereits bekannt sind und welche bisher genutzt wurden, möchten wir dringend um Teilnahme an unserer Online-Umfrage bitten.
Die Ergebnisse der Umfrage sollen uns dabei helfen, die Situation der Karlsruher Kultur- und Kreativschaffenden auch für die Politik realitätsnah darzustellen und um gezielter Unterstützungen und Informationen anbieten zu können.
Der Fragebogen sollte bitte von dem Gründer/ der Gründerin bzw. dem Geschäftsführer/ der Geschäftsführerin ausgefüllt werden. Bei mehreren könnt Ihr den Fragebogen auch gemeinsam ausfüllen. Bitte nehmt Euch zehn Minuten Zeit, um an der Befragung teilzunehmen.
Den Link zur Online-Befragung findet ihr hier
Die Befragung läuft bis zum 20. Mai 2020 und die Ergebnisse der Befragung werden wir dann über unsere üblichen Kanäle veröffentlichen. Selbstverständlich werden die in Deutschland gültigen Datenschutzbestimmungen eingehalten*.
Wenn Ihr Euch über weitere Hilfsmaßnahmen informieren möchtet, findet Ihr auf der Website des K³-Büros eine Übersicht, die ständig aktualisiert wird
Herzliche Grüße
Euer K³-Büro
*Für den Onlinefragebogen wird der Anbieter SosciSurvey verwendet. Dieser bietet mit seinem Befragungsserver in Deutschland eine datenschutzkonforme Infrastruktur: u.a. keine Aufzeichnung von IP-Adressen, keine Cookies (mehr dazu findet ihr hier >>).
Die gespeicherten Daten werden nach Abschluss der Auswertung gelöscht, spätestens 6 Monate nach Ende der Befragung. -
06.05.2020
NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
10 Millionen Euro Fördermittel können zur Vermeidung von Infektionsrisiken ausgegeben werden. Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Die Antragsstellung ab dem 6. Mai 2020/10:00 Uhr: antrag.soziokultur.de/neustart Fördergrundsätze >> FAQs >> Nachfragen ab dem 6. Mai 2020/9:00 Uhr an: jennifer.tharr@soziokultur.de Alle weiteren Informationen zum Investitionsprogramm erscheinen in den nächsten Tagen hier auf der Website des Bundesverbandes www.soziokultur.de und auf der Website der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien. -
04.05.2020
Die neue Games BW Förderung
Ab dem 1. Juli 2020 tritt die neue Förderrichtlinie in Kraft und bringt damit die Games BW Förderung. Die Förderhöchstbeträge bei Konzept- und Produktionsförderung sind deutlich erhöht worden. Anträge nach dem neuen Förderprogramm können ab sofort eingereicht werden. Die nächste Einreichfrist für Anträge über 20.000 Euro ist der 28. Juli, kleinere Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Zur Antragstellung gibt es ausführliche Vorlagen, laufend aktualisierte FAQs und natürlich Beratung seitens der MFG. Die wichtigsten Informationen zur neuen Richtlinie erhaltet ihr mit diesem Infosheet auf einen Blick. Die nächste Games BW Jurysitzung für Anträge über 20.000 Euro ist am 29. Oktober 2020. Weitere Informationen zu Ablauf, Bewerbungskriterien und -unterlagen findet ihr hier >> -
02.05.2020
Bund ermöglicht Ausfallhonorare in der Corona-Krise
Kulturstaatsministerin Monika Grütters ermöglicht es ab sofort Kulturinstitutionen, Honorare für Engagements zu zahlen, die wegen der Coronakrise abgesagt wurden. Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden und sieht vor, dass ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 Euro vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstlerinnen und Künstler maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten; die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro. Weitere Infos dazu findet ihr hier >> -
29.04.2020
„Krisenberatung Corona“ des Landes für kleine und mittlere Unternehmen
Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, startet das Wirtschaftsministerium am 11. Mai eine kostenlose Krisenberatung für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler. Die Beratung soll durch das RKW Baden-Württemberg, die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM), DEHOGA Baden-Württemberg und den Handelsverband Baden-Württemberg (HBW/UBH) erfolgen. Weitere Infos findet ihr hier >> -
28.04.2020
Ministerium erarbeitet Masterplan Kultur – Neue Online-Gesprächsreihe
Das Wissenschaftsministerium arbeitet an einem „Masterplan Kultur“, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch Förderprogramme für Kulturprojekte beinhaltet. Mit #CooltourTalk startet eine Online-Gesprächsreihe zu neuen Formen des Kulturerlebens. Gerade während einer Krisenzeit fehlen in der Gesellschaft Begegnungsorte und Reflektionsmöglichkeiten, die die Kultur den Menschen eröffnet. Künstlerinnen und Künstler sind besonders stark getroffen. Um der Kultur die Möglichkeit zu geben, in der Gesellschaft wieder sichtbar zu sein und erste Schritte der Öffnung möglich zu machen, arbeitet das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit den Einrichtungen aktiv daran zu prüfen, wie eine sukzessive Öffnung der Kultureinrichtungen trotz hoher Schutz- und Hygienemaßnahmen aussehen könnte und welche Programme und Unterstützungen der Kulturbetrieb zur Bewältigung der Krise benötigt. Der „Masterplan Kultur“ des Ministeriums, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch finanzielle Förderprogramme für Kulturprojekte in Zeiten der Corona-Krise beinhaltet, wird Anfang Mai vorgestellt. Voraussetzung für weitere Schritte der Öffnung sind dabei die weiteren Vereinbarungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten beziehungsweise deren Umsetzung auf Länderebene. Auch im digitalen Raum sucht Staatssekretärin Olschowski unter dem Titel #CooltourTalk das Gespräch mit Akteurinnen und Akteuren der Kulturszene. Im Fokus des #CooltourTalks stehen unterschiedliche Kultursparten. Die Gespräche stehen jeweils online zur Verfügung. Den Anfang machen an diesem Dienstag die Museen und Ausstellungen – Kunststaatssekretärin Olschowski spricht mit der Direktorin des Landesmuseums Württemberg, Dr. Astrid Pellengahr, und anderen über die Bedingungen und Herausforderungen für eine Öffnung der Museen und die Chancen des Digitalen. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >> -
28.04.2020
Vorschuss auf Steuerrückerstattungen für Unternehmen
Das Hilfsprogramm im Steuerrecht wächst: Um Unternehmen rasch notwendige Liquidität zu geben, können sie bei der Anpassung von Vorauszahlungen Gewinne aus dem Jahr 2019 mit Verlusten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verrechnen. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Steuerrückerstattungen. Die steuerliche Hilfe baut auf der Berücksichtigung eines sogenannten Verlustrücktrags bei der Bemessung von Vorauszahlungen auf. Faktisch können Unternehmen damit Verluste des aktuellen Jahres mit Gewinnen des vergangenen Jahres ausgleichen, so dass bereits geleistete Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer nachträglich herabgesetzt und an die Unternehmen ausbezahlt werden können. Um Unternehmen die Erstattungen rasch gewähren zu können, wird für die Bemessung der Vorauszahlungen des Jahres 2019 pauschal ein Verlust von 15 Prozent des letzten, der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde gelegten Gewinns angenommen. Anträge auf die Erstattung der Vorauszahlungen können die Unternehmen stellen, die im vergangenen Jahr Gewinne gemacht haben, deren Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf null herabgesetzt wurden und die zudem erhebliche negative Einkünfte erwarten. Die exakte Abrechnung erfolgt mit der Steuerfestsetzung für das Jahr 2020, das ist frühestens im kommenden Jahr. Für Unternehmen, die von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, werden derzeit Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Vorauszahlungen können herabgesetzt werden, auf Vollstreckungen wird aktuell verzichtet, Säumniszuschläge und auch Verspätungszuschläge werden erlassen. Hinzu kommt, dass Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu 1500 Euro während der Pandemie steuerfrei sein können. Auch für gemeinnützige Einrichtungen gab es Neuerungen, die diese während der Pandemie entlasten. Beispielsweise können gemeinnützige Vereine unabhängig von ihrem Satzungszweck Hilfsdienste anbieten, ohne ihre Steuerbegünstigung zu riskieren. Wo sich wegen der Coronakrise finanzielle Lücken ergeben, können zweckgebundene Rücklagen eingesetzt werden. Unternehmen, die einen Vorschuss auf Verlustrücktrag stellen möchten, wenden sich an ihr zuständiges Finanzamt. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >> -
22.04.2020
„Start-up BW Pro-Tect“ unterstützt Start-ups in der Corona-Krise
„Start-up BW Pro-Tect“ ist eine Ausweitung der bundesweit einmaligen Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ auf krisengeschüttelte Start-ups, die die erste Finanzierungsrunde schon erfolgreich beendet haben. Sie wird wie ein Wandeldarlehen gewährt und kann einen ersten Kapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finanziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Investoren stammen müssen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zu 400.000 Euro betragen. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind: Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund von negativen Effekten durch Corona entstanden sein. Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet, siehe Artikel 22 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Grundsätzlich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein. Es muss sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell handeln, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird, zum Beispiel Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI), Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences. Die Empfehlung sowie die Begleitung muss durch einen Start-up BW Accelerator und Programmpartner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen. Privaten Ko-Investoren müssen unverändert mindestens 20 Prozent der jeweiligen Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land übernehmen. Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbetrag ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate. Das Programm ist ein zentraler Bestandteil der Landeskampagne „Start-up BW“ des Wirtschaftsministeriums und wird von der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, betreut. Weitere Infos findet ihr hier >> -
16.04.2020
KfW-Schnellkredite ohne aufwändige Bankprüfung
Seit 15. April: KfW-Schnellkredite ohne aufwändige Bankprüfung - Liquidität sichern mit nachgebessertem Corona-Hilfspaket Mit dem nachgebesserten Corona-Hilfspaket und Kreditprogramm der KfW-Bank sollen vor allem Betrieben mit mindestens elf Beschäftigten schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Diese sollen ohne aufwändige Bankprüfung den Schnellkredit 2020 erhalten und so ihre Liquidität sichern können. Mit dem von der bundeseigenen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) finanzierten Darlehen reagiert der Bund auf die Kritik, mittelständischen Betrieben bislang nicht ausreichend in der Corona-Krise zur Seite zu stehen. Das Geld soll noch in diesem Monat zur Auszahlung kommen. Hier die wichtigsten Infos zum Überbrückungskredit durch die KfW: er eignet sich für Betriebe, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 bestehen und mehr als zehn Beschäftigte haben er ist zur Finanzierung von Anschaffungen und laufenden Kosten gedacht kleinere und große Kreditbeträge sind möglich – bis zu 800.000 Euro Betriebe haben bis zu zehn Jahre Zeit für die Rückzahlung bei einem Zinssatz von drei Prozent es gibt zwei Jahre keine Tilgung die KfW übernimmt 100 Prozent des Bankenrisikos Unternehmen dürfen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sein Weitere Informationen zum Schnellkredit bietet die KfW auf ihrer eigenen Webseite.
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