KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für einzelbetriebliche Vorhaben

KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg, Bildrechte: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Informationen

Bewerbungsfrist 02.10.2020
Preisgeld stehen fünf Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung
Website wm.baden-wuerttemberg.de

Kontakt

Bei fachlichen Fragen: Frau Kristine Schütterle,
Tel. 0711/123-2442,
E-Mail: kristine.schuetterle@wm.bwl.de
Bei fördertechnischen Fragen: Frau Karola Miksa,
Tel. 0711/123-2168,
E-Mail: karola.miksa@wm.bwl.de

Was wird gefördert:

Mit dem KI-Innovationswettbewerb BW für einzelbetriebliche Vorhaben werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die durch eine innovative (Weiter-)Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind:

Formaler Antragsteller und Konsortialführer kann dabei ausschließlich eine Forschungseinrichtung sein

Wie wird gefördert:

Durch Zuwendung im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens.

Für KMU nach Definition des Anhang I AGVO wird der Fördersatz wie folgt erhöht:

  • für mittlere Unternehmen um bis zu 10 Prozentpunkte auf insgesamt 35 %
  • für kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozentpunkte auf insgesamt 45 %.

Förderfähig sind Vorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten zwischen 300.000 Euro und 1.000.000 Euro.

Für diesen Förderaufruf stehen fünf Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung.

Antragsfrist: 2. Oktober 2020