Förderprogramm des Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen
Informationen
Bewerbungsfrist | 02.11.2021 |
Preisgeld | bis zu 4.000 € |
Website | www.fonds-soziokultur.de |
Kontakt
Andrea Weiss
nur Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 - 14 Uhr
Tel.: 02 28 – 97 144 79 11
weiss@fonds-soziokultur.de
Tabea Deckers
nur Montag und Mittwoch erreichbar
Tel: 02 28 – 97 144 79 11
deckers@fonds-soziokultur.de
Engagement ist auch in der Soziokultur keine Selbstverständlichkeit, sondern bedarf einer besonderen Motivation und Unterstützung. Das gilt insbesondere für junge Menschen mit guten Ideen, die erste persönliche Projekterfahrungen mit Kunst und Kultur sammeln wollen und dabei auch finanzielle Hürden überwinden müssen.
Mit seinem zusätzlichen Förderprogramm für junge Initiativen will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu fördern.
Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen.
Antragsfristen:
2. Mai und 2. November eines Jahres
Antragssumme:
Max. 4.000 Euro, jedoch max. 80 % der Projektgesamtkosten
Antragsberechtigt:
- Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten
- Vereine können den Antrag stellvertretend für jungen Menschen stellen (z.B. für FSJler*innen), wenn das beantragte Projekt ein eigenständiges und selbständiges Projekt dieser jungen Menschen ist und der Verein "nur" die finanztechnische Abwicklung für das Projekt übernimmt.
- es muss aus dem Antrag (Selbstdarstellung) erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll
Kosten-/Finanzplan:
- Ausweis der gesamten Kosten des Projektes im Kostenplan
- keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln
- Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein
Projektbeginn:
Die Vorhaben dürfen (einschl. der Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen der zuständigen Kuratoriumskommission beginnen
Antragsfrist 2. Mai: Projektbeginn frühestens Mitte Juli des Jahres
Antragsfrist 2. November: Projektbeginn frühestens Ende Januar des Folgejahres
Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden
Projektende:
- Die Projekte müssen nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden
Förderentscheidung:
- Ca. 8 bis 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen durch eine Kuratoriumskommission (2 Kuratoriumsmitglieder und 2 stimmberechtigte junge Personen
Nicht förderfähig
- Es dürften grundsätzlich keine investiven Ausgaben in den Kostenplänen enthalten sein (= Kauf von Immobilien, Renovierung von Räumen, Kauf von Technik oder Büromöbeln etc. ab 800 € je Einzelanschaffung).
- In den Kostenplänen dürfen keine unbaren Leistungen enthalten sein (ehrenamtliche Arbeit, kostenlose zur Verfügungstellung von Räumen oder Technik, Sachspenden von Material). Es dürfen nur Ausgaben kalkuliert werden, zu denen es später eine Geldbewegung geben wird.