Creative Europe: Innovation Lab 2024 – Aufruf: CREA-CROSS-2024-INNOVLAB

Symbolbild KI; Bild: Canva

Informationen

Bewerbungsfrist 25.04.2024
Preisgeld Gesamtbudget zum Aufruf: 7.482.102 €
Website www.eu-foerdermittel.eu

Dieser Aufruf/Call gilt für EU-Maßnahmenzuschüsse im Bereich CROSS-SECTORAL im Rahmen des EU-Programms „Kreatives Europa“.

„Kreatives Europa“ bündelt Maßnahmen zur Unterstützung des europäischen Kultur- und Kreativsektors.

Allgemeine Ziele:

  • die kulturelle und sprachliche Vielfalt und das Erbe Europas zu schützen, zu entwickeln und zu fördern;
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials des Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors.

Spezifische Ziele:

  • Förderung der künstlerischen und kulturellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, um die Schaffung europäischer Werke zu unterstützen und die wirtschaftliche, soziale und externe Dimension sowie Innovation und Mobilität im europäischen Kultur- und Kreativsektor zu stärken (Bereich KULTUR);
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA-Bereich);
  • Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Programmbereiche, Förderung eines vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds und der Medienkompetenz, wodurch die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, der interkulturelle Dialog und die soziale Integration gefördert werden (SEKTORÜBERGREIFENDER Bereich).
  • Im Rahmen des spezifischen Ziels, die politische Zusammenarbeit und innovative Maßnahmen zur Unterstützung aller Programmstränge zu fördern, sind die 

Prioritäten sektorübergreifend:

Förderung innovativer Ansätze für die Erstellung, den Zugang, die Verbreitung und die Unterstützung von Inhalten im gesamten Kultur- und Kreativsektor sowie in anderen Sektoren, unter anderem unter Berücksichtigung des digitalen Wandels, der sowohl marktbezogene als auch nichtmarktbezogene Dimensionen abdeckt.

Der sektorübergreifende Bereich unterstützt das „Labor für kreative Innovation“:

(a) neue Formen des Schaffens an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren, beispielsweise durch experimentelle Ansätze und den Einsatz innovativer Technologien;

(b) Förderung innovativer sektorübergreifender Ansätze und Instrumente, die nach Möglichkeit mehrsprachige und soziale Dimensionen umfassen, um die Verbreitung, Förderung und Monetarisierung sowie den Zugang zu Kultur und Kreativität, einschließlich des kulturellen Erbes, zu erleichtern.

Das Creative Innovation Lab soll Akteure aus verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren, einschließlich der audiovisuellen Branche, dazu anregen, innovative Lösungen für wichtige Herausforderungen zu entwerfen und zu testen, mit potenziell positiven langfristigen Auswirkungen auf mehrere Kultur- und Kreativsektoren.

Deadline: 25.04.2024, 17:00 Uhr MEZ/Brüsseler Zeit.
Gesamtbudget zum Aufruf: 7.482.102 €
Max. EU-Förderung pro Projekt: kein Limit
Förderquote: 70% der förderfähigen Kosten
Projektdauer: 24 Monate

Förderfähige Aktivitäten:

Projekte müssen sich auf eines (oder mehrere) der folgenden Aktivitäten/Maßnahmen konzentrieren:

  • Virtuelle Welten als neues Umfeld für die Förderung europäischer Inhalte, die Erweiterung des Publikums und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Content-Industrien;
  • Innovative Geschäftstools für Produktion, Finanzierung, Vertrieb oder Werbung, die durch neue Technologien (KI, Big Data, Blockchain, virtuelle Welten, NFT usw.) ermöglicht oder verbessert werden, insbesondere durch:
    • Rechteverwaltung und Monetarisierung (einschließlich innovativer gebündelter Abonnementangebote für den Zugriff auf verschiedene europäische Kulturinhalte von verschiedenen bestehenden europäischen Plattformen) bei gleichzeitiger Gewährleistung von Transparenz und fairer Vergütung für Urheber und Künstler;
    • Datenerhebung und -analyse mit besonderem Schwerpunkt auf Vorhersagen für die Erstellung von Inhalten und die Entwicklung des Publikums (einschließlich innovativer sektorübergreifender Tools zur Verbesserung der Qualität des Abonnentendienstes und einer besseren Aufwertung der von europäischen Online-Plattformen angebotenen europäischen Inhalte);
    • „Grünere“ Praktiken, um die Auswirkungen des audiovisuellen und anderen Kultursektors auf die Umwelt im Einklang mit dem Green Deal der Kommission und der New Bauhaus-Initiative zu verringern.

Im Mittelpunkt des Calls steht die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem audiovisuellen und anderen Kultur- und Kreativsektoren. Aus den Anträgen muss daher das Ausmaß des sektorübergreifenden Ansatzes, die Bedingungen für seine Umsetzung und der erwartete Nutzen für die abgedeckten Sektoren klar hervorgehen.

Erwartete Ergebnisse:

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen audiovisuellen Sektors und anderer Kultur- und Kreativsektoren: Transparenz, Datenerfassung und angemessener Einsatz von künstlicher Intelligenz/Big Data, Anpassung an die Herausforderungen und Chancen, die sich aus den laufenden Veränderungen in diesen Sektoren ergeben;
  • Verbesserung der Anpassung des europäischen audiovisuellen Sektors und anderer Kultur- und Kreativsektoren an die Möglichkeiten, die die Entwicklung virtueller Welten (auch Metaverse(n) genannt) bietet.
  • Verbesserung der Produktion/Finanzierung und Verbreitung europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter;
  • Erhöhung der Sichtbarkeit, Auffindbarkeit, Verfügbarkeit und Vielfalt europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter;
  • Erhöhung des potenziellen Publikums europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter;
  • Beschleunigung des ökologischen Wandels des europäischen audiovisuellen, kulturellen und anderer kreativen Sektoren im Einklang mit den Prioritäten des europäischen Grünen Deals und des neuen europäischen Bauhauses.

Mögliche Antragsteller:

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller:

− juristische Personen sein (öffentliche oder private Körperschaften)

− in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:

− in einem der am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Länder ansässig sein und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Standort der Börse seine Nationalität.

Andere Unternehmen können andere Rollen im Konsortium übernehmen, beispielsweise als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen leisten usw.

Zulässig sind Anträge von Einzelantragstellern (einzelne juristische Begünstigte; keine natürlichen Personen) sowie Vorschläge, die von einem Konsortium aus mindestens 2x Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Körperschaften) eingereicht werden.