Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur
Informationen
Bewerbungsfrist | 02.05.2021 |
Preisgeld | 3.000 - 30.000 Euro |
Website | www.fonds-soziokultur.de |
Kontakt
Mechthild Eickhoff
Tel.: 02 28 - 97 144 79 0
info@fonds-soziokultur.de
Andrea Weiss
nur Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 - 14 Uhr
Tel.: 02 28 – 97 144 79 11
weiss@fonds-soziokultur.de
Die Allgemeine Projektförderung ist das Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur. Es steht unter dem Motto „Wettbewerb um die besten Projektideen“.
Was wird gefördert
Der Fonds Soziokultur fördert nur zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlern und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ – ihnen werden gesucht.
Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden.
Wer kann einen Antrag stellen
Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften private Stiftungen und auch öffentliche Einrichtungen. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern.
Antragsfristen
Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres.
Der Antragsvordruck ist vier Wochen vorher im Online-Portal "Antragstellung" geöffnet.
Wie viel kann beantragt werden?
Mindestens 3.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.
Projektlaufzeit
Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen:
Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Jahres
Antragsfrist 2. November: Projektstart frühestens Ende Januar des Folgejahres
Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern.
Kosten- und Finanzierungsplan
Es gibt keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln. Es ist also möglich, einen Antrag einzureichen, der nur aus der beantragten Förderung Fonds Soziokultur und beantragten Mitteln bei anderen Zuwendungsgebern besteht.
Eine 100 %-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich. Geplante Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein. Im Förderantrag wird ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) abgefragt. Nach einer Bewilligung kann ein KoFi formlos zugesandt werden. Hier finden Sie einen Vorschlag für eine solchen Plan: Muster-Kostenplan (Excel-Tabelle).
Was muss im Kosten- und Finanzierungsplan angegeben werden?
- Der Kosten- und Finanzierungsplan sollte die gesamten Kosten des Projektes ausweisen
- Im Kostenplan sollen nur Kosten kalkuliert werden, zu denen es später eine belegbare Geldbewegung geben wird (keine sog. Eigenleistungen wie z.B. ehrenamtliche Arbeit, kostenlose Bereitstellung von eigener Technik, kostenlose Nutzung von Räumen, Sachspenden etc.).
- Als Eigenanteil dürfen nur Beträge angegeben werden, die später in Euro zum Ausgleich von Ausgaben zur Verfügung stehen (= Geldbewegung).
- Die Ausgaben sollen zu sinnvollen Kostenpositionen zusammengefasst werden. Bitte ergänzen Sie jedoch in Klammern immer Ihre Kalkulationsgrundlage (z.B. bei Honoraren Anzahl der Personen, Honorarsatz, Kalkulierter Stundenaufwand o.ä.)
Was sind förderfähige Ausgaben?
Grundsätzlich sind alle Ausgaben (außer Investitionen) förderfähig, die später im Projektzusammen in Euro entstehen. Das können sein:
- Honorarkosten
- Anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal
- Es muss aufgeschlüsselt werden, mit wie vielen Stunden das Personal für das Projekt freigestellt oder ob der Arbeitsvertrag für die Dauer des Projektes aufgestockt wird
- Der/Die Antragsteller*in muss im Antrag darüber informieren, ob er/sie für dieses Personal eine institutionelle Förderung erhält. Sind die Personalkosten bereits über eine Regelförderung (teil-)finanziert, sollte diese Regelförderung in der Einnahmenliste unter Drittmittel mit dem Hinweis "Regelförderung" auftauchen
- Ehrenamtspauschalen (wenn diese tatsächlich ausgezahlt werden)
- Miete von Räumlichkeiten
- Werbung, Drucke Plakate/Flyer, Bau Bühnenbild etc.
- Miete von technischem Equipment
- Reisekosten/Übernachtungskosten
- Kauf von Kleinstmaterialien (Anschaffungen unter 800 € netto je Einzelanschaffung)
- Gema, KSK, sonst. Gebühren
Was sind NICHT-förderfähige Ausgaben?
- Investive Ausgaben: Der Fonds Soziokultur darf keine investiven Ausgaben fördern. Dies sind alle Anschaffungen über 800 € netto je Einzelanschaffung. Sollte der Kostenplan allerdings nur aus Anschaffungen von Kleinstmaterialien (unter 800 €) bestehen und keine sonstigen Ausgaben (z.B. Honorare) enthalten, ist der Antrag in seiner Gesamtheit wieder als investiver Antrag zu werten und somit von einer Förderung ausgeschlossen.
- Verwaltungskostenpauschale: Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden. Später müssen alle Ausgaben mit Einzelbelegen nachgewiesen werden (jeder Portokauf, Kauf von Druckpatronen, Telefongebühr etc.).
- Fahrtkostenpauschalen: Reisekosten müssen nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Pauschale Erstattungen sind nicht förderfähig.
- Eigenleistungen, Beistellungen: Ausgaben, zu denen es später keine Zahlungsbewegung geben wird (ehrenamtlich Leistungen, Honorarverzicht, kostenlose Nutzung von Räumen oder Technik).
- Mietausfallgebühren: Hat der/die Antragstellerin eigene Räume, die für das Projekt genutzt werden, kann kein Ausfall einer möglichen Vermietung dieser Räume geltend gemacht werden.