22. April 2020
„Start-up BW Pro-Tect“ unterstützt Start-ups in der Corona-Krise
„Start-up BW Pro-Tect“ ist eine Ausweitung der bundesweit einmaligen Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ auf krisengeschüttelte Start-ups, die die erste Finanzierungsrunde schon erfolgreich beendet haben. Sie wird wie ein Wandeldarlehen gewährt und kann einen ersten Kapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finanziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Investoren stammen müssen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zu 400.000 Euro betragen.
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund von negativen Effekten durch Corona entstanden sein.
- Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet, siehe Artikel 22 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
- Grundsätzlich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
- Es muss sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell handeln, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird, zum Beispiel Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI), Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences.
- Die Empfehlung sowie die Begleitung muss durch einen Start-up BW Accelerator und Programmpartner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen.
- Privaten Ko-Investoren müssen unverändert mindestens 20 Prozent der jeweiligen Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land übernehmen.
- Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbetrag ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.
Das Programm ist ein zentraler Bestandteil der Landeskampagne „Start-up BW“ des Wirtschaftsministeriums und wird von der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, betreut.
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