Allgemeine Projektförderung - Kulturstiftung des Bundes
In der offenen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes können zweimal im Jahr Anträge für alle Sparten gestellt werden. Eine mit Expert*innen aller Sparten besetzte Jury gibt zweimal im Jahr dem Vorstand der Kulturstiftung ihre Förderempfehlungen. Der Vorstand entscheidet über Anträge unter 250.000 €. Förderentscheidungen ab 250.000 € bedürfen darüber hinaus der Zustimmung des Stiftungsrates der Kulturstiftung des Bundes.
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Projektförderung für aktuelle Projekte, die sich eindeutig dem internationalen Kontext zuordnen lassen oder in eine andere unstreitige Förderkompetenz des Bundes fallen. Als "Projekt" gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien.
Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens mit zeitgenössischem Bezug gewährt werden, insbesondere für Darstellende Künste, Visuelle Künste, Literatur, Musik, Architektur, kunst- und kulturhistorische sowie spartenübergreifende Vorhaben. Die Sichtbarkeit des Projekts in Deutschland muss gewährleistet sein. Im Rahmen einer Förderung erstellte Medien müssen stets zumindest auch in deutscher Sprache verfasst werden.
Die Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks ausgereicht.
Antragsschlüsse: 31.7.2025 & 31.1.2026
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