12. dokKa-Festival
Informationen
Bewerbungsfrist | 10.02.2025 |
Preisgeld | |
Website | dokka.de |
Kontakt
dokKa e. V.
Alter Schlachthof 33
76131 Karlsruhe
E-Mail: kontakt@dokka.de
Telefon: 0721 - 78 80 13 85
Ab sofort können Dokumentarfilme und Hördokumentationen für das 12. dokKa-Festival eingereicht werden. Bis zum 10. Februar ist dies über die dokKa Webseite möglich. Das Festival findet über den Maifeiertag vom 30.4 bis 04.05.2025 statt.
→Alles Wichtige in der Kurzfassung
- →Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen
- →Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2023 entstanden sein
- →Dokumentarfilme ab 40 Minuten Länge
- →Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge
- →Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen
→Deadline für die Einreichungen ist der 10. Februar 2025
→Was ist dokKa?
dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe.
→Was kann eingereicht werden?
Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen.
→Wer kann einreichen?
Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich.
→Wie erfolgt die Auswahl?
Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf dokka.de und über Newsletter und Social Media zu finden.
→Welche Preise werden vergeben?
Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben.
→dokKa-Preis der Ursula Blickle Stiftung
Der Hauptpreis des Festivals wird von der Ursula Blickle Stiftung an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Beitrag leisten. Der Preis ist mit 10.000.- Euro dotiert.
→dokKa-Preis des SWR für die ausgezeichnete Hördokumentation
Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung und Honorierung auf SWR2 aus. Der Preis wird von SWR2 gestiftet.
→dokKa-Förderpreis der Stadt Karlsruhe
Der Förderpreis des Festivals wird von der Stadt Karlsruhe an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Anschub leisten. Der Preis ist mit 1.500.- Euro dotiert und enthält die Herstellung einer digitalen Kinokopie als Dienstleistung durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe.