Wettbewerb für Licht- und Medienkunst im Rahmen der Kunst- und Kulturnacht „Schwein gehabt“
Informationen
Bewerbungsfrist | 14.03.2024 |
Preisgeld | 850 Euro pro Arbeit, ca. 8 Auszeichnungen |
Website | ausgeschlachtet.org |
Kontakt
ausgeschlachtet e.V.
antje.bessau@ausgeschlachtet.org
Tel. 0176 70 00 56 60
Seit Januar 2007 wird das Gelände des Alten Schlachthofs in einen Kreativpark umgewandelt. Die Alten Schlacht- und Kühlhallen wurden nach und nach umgebaut und es sind Veranstaltungsräume, Ateliers, Werkstätten und Büros für Kultur und- Kreativschaffende entstanden.
Am 11. Mai 2024 findet zum sechsten Mal die Kulturnacht „Schwein gehabt“ auf dem Gelände statt, die der Verein ausgeschlachtet e.V. in Kooperation mit dem Kulturbüro und der Fächer GmbH veranstaltet. Es werden wieder mehrere Tausende Besucher erwartet.
Auf dem Programm stehen verschiedene Konzerte, Theater, Kurzfilme, Kunst, Lesungen, Live -Karaoke, Tanz, Lounges und vieles mehr. Wie bereits bei den vergangenen Kulturnächten möchte der Verein ausgeschlachtet e.V. auch dieses Mal auf dem Alten Schlachthofgelände Licht- und Medienkunstwerke zeigen. Die Thematik ist frei. Es sollen Lichtobjekte, Lichtinstallationen und beleuchtete Skulpturen ausgestellt werden und dadurch Lichtorte entstehen, die dazu beitragen, eine positive Atmosphäre für die Kulturnacht zu erzeugen.
Ort und Termin
Einsendeschluss: 14. März 2024
Bekanntgabe: Ende März
Aufbau: Die Arbeiten müssen bis 10. Mai 2024, 14.00 auf dem Gelände installiert worden sein
Abbau: Die Arbeiten müssen bis 12. Mai 2024, 20.00 deinstalliert worden sein
Thema
Künstler*innen, die im Bereich Skulptur, Licht- und Medienkunst arbeiten, sind eingeladen sich mit ihrem Entwurf bis zum 14. März 2024 für diesen Wettbewerb zu bewerben. Es können Arbeiten eingereicht werden, die bereits bestehen oder speziell für den Wettbewerb angefertigt werden. Eine thematische Vorgabe besteht nicht. Entscheidend für die Auswahl der Kunstwerke ist, dass sie interessante und magische Lichtorte entstehen lassen und so einen Beitrag dazu leisten, eine vielfältige, inspirierende und positiven Atmosphäre auf dem Veranstaltungsgelände zu schaffen.
Ratsam ist es, sich das Gelände des Alten Schlachthofs mit seinen besonderen
Gegebenheiten im Vorfeld anzusehen. Die Licht- und Medienkunstarbeiten werden vorwiegend im Außenbereich aufgestellt aber es stehen auchf ür wetterempfindliche Kunstwerke Räumlichkeiten im Innern zur Verfügung. Kunstwerke, die für den Außenbereich konzipiert werden, sollten entsprechend robust und wetterfest ausgeführt sein. Jeder Künstler / jede Künstlerinkann den Ort für den sein / ihr Kunstwerk geplant ist, im Bewerbungsbogen angeben. Da jedoch viele Veranstaltungen auf dem Gelände stattfinden und insgesamt auch ca. 8 Licht- und Medienkunstwerke aufgestellt werden, gibt es kein Anrecht auf den gewünschten Standort. Die Jury wird die Verteilung der Kunstwerke auf dem Gelände unter Berücksichtigung der gewünschten Standorte durchführen.
Verkauf
Das ausgestellte Werk kann während der Ausstellung verkauft werden. Den Verkaufspreis legt die Künstlerin / der Künstler selber fest. Die Kunstwerke müssen aber nicht zum Verkauf stehen. Die Entscheidung ob ein Kunstwerk zum Verkauf steht oder nicht und zu welchem Preis trifft allein derKünstler / die Künstlerin. Vom Verein ausgeschlachtet e.V. wird keine Provision verlangt.
Haftung
Die Arbeiten bleiben im Eigentum der Künstlerin / des Künstlers und müssen nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen kann nicht übernommen werden. Während der Veranstaltung wird der Verein jedoch Security -Dienste auf dem Gelände einsetzen.
Preisgeld
Es steht ein Preisgeld von 850 Euro pro Arbeit zur Verfügung. Es werden ca. 8 Arbeiten ausgewählt.
Jury
Setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Vereins „ausgeschlachtet e.V.“, Mitarbeiter*innen des Kulturbüro und der Fächer GmbH.