Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen – Erleichterungen für die Antragstellung
Bund und Länder haben sich auf Erleichterungen für die Antragstellung beim Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen geeinigt. Künftig wird bei der Wirtschaftlichkeitshilfe auch eine freiwillige Beschränkung aufgrund eines Hygienekonzepts als Grundlage für eine Förderung anerkannt.
Die Lockerungen der Corona-Schutzvorschriften in den Ländern hatten dazu ge- führt, dass die Fördervoraussetzung des Fonds – nämlich die behördliche Untersagung oder Beschränkung des Veranstaltungsbetriebs – in vielen Fällen nicht mehr erfüllt war. Nunmehr wird bei der Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden künftig nicht nur eine rechtlich zwingende, sondern auch eine freiwillige Beschränkung aufgrund eines Hygienekonzepts als Grundlage für eine Förderung anerkannt.
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