Gutscheine in Coronakrise - Schutz für Verbraucher und Veranstalter
Nach bisheriger Gesetzeslage hatten Verbraucher einen Anspruch auf Erstattung. Um aber zu verhindern, dass Kultur- und Sportveranstalter reihenweise in die Pleite rutschen, hat das Bundeskabinett nach Angaben aus Teilnehmerkreisen entschieden, dass Kunden bei abgesagten Veranstaltungen Gutscheine und kein Bargeld erhalten sollen. Für viele Veranstalter sei "eine die Existenz bedrohende Situation entstanden", heißt es in dem Gesetzentwurf wörtlich.
Gelten soll die Regelung für alle vor dem 8. März gekaufte Tickets oder abgeschlossene Abos. Eintrittskarten für Konzerte, Festivals, Kinos, für das Theater und Sportwettkämpfe listet das Papier aus dem Justizministerium auf. Auch wer eine Monats- oder Jahreskarte für das Museum, den Freizeitpark, das Schwimmbad oder das Sportstudio besitzt, könnte so entschädigt werden.
Weitere Infos zum neuen Gesetz findet ihr hier >>
Weitere News
-
01.12.2025
Klangio Transcription Studio - die KI, die deine Songs in Noten schreibt
-
27.11.2025
Ehrung mit Wermutstropfen - Wie lange bleibt Karlsruhe als Konzertort attraktiv?
-
25.11.2025
Neu in Karlsruhe: Pelton - PopUp Café und Bar
-
20.11.2025
KreativAdvent in Karlsruhe
-
13.11.2025
Drei Mieteinheiten im FUX ab 15. Januar 2026 frei