15. February 2021

Computerspieleförderung des Bundes ab sofort mit Games BW Förderung kumulierbar

Games BW, Bild: MFG Baden-Württemberg

Seit Ende September können Gamesschaffende Anträge bei der Computerspieleförderung des Bundes einreichen. Erste Projekte wurden Anfang Dezember gefördert. Nun ist klar: eine Kumulierung der Bundesfördermittel mit den Länderförderungen ist möglich.

Nach Abstimmung mit der EU-Kommission hat das zuständige Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jetzt die Kumulierungsregelungen veröffentlicht.

Was müssen Antragssteller der Games BW Förderung nun beachten?

Mit der Games BW Förderung können weiterhin 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten bei der Produktion gefördert werden. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem sogenannten „schwierigen Werk" ist eine Kumulierung mit der Bundesförderung möglich. Im Falle der Produktionsförderung können, wenn diese Kumulierungsvoraussetzungen vorliegen, bis zu 70 Prozent der Gesamtherstellungskosten gefördert werden. Bei der Prototypenförderung liegt der Förderhöchstsatz nach den Kumulierungsregelungen des Bundes bei 80 Prozent. 

Was sind „schwierige Werke“?

Grundsätzlich gilt: Der Begriff „schwierige Werke“ bezieht sich nicht auf den Schwierigkeitsgrad des Spiels oder die Komplexität der Entwicklung, sondern auf überdurchschnittlich hohe Risiken bezüglich einer wirtschaftlich erfolgreichen Verwertung:

  • Erst- und Zweitwerke von Unternehmen
  • Werke von Unternehmen, die der Neuausrichtung des Unternehmens bzw. Werkportfolios dienen, sofern das jeweilige Unternehmen weniger als 5 Jahre existiert Spiele mit hohem technischen, gestalterischen (künstlerischen) oder spieltechnischen Innovationscharakter
  • Pädagogisch wertvolle Spiele, die sich primär an Kinder oder Jugendliche richten
  • Serious Games (Spiele, die nicht primär oder ausschließlich der Unterhaltung dienen, sondern ein anderes Anliegen haben, z.B. Lernspiele, Gesundheits-/Therapiespiele)
  • Sonstige schwierige Werke: wenn im Einzelfall plausibel dargelegt werden kann, dass ein besonders hohes Marktrisiko besteht und auch Fremdkapitalgeber nicht bereit sind dieses Risiko zu übernehmen

Wann genau ein Projekt als „schwieriges Werk" klassifiziert werden kann, wird im Q&A des BMVI ausführlich unter Punkt 4.2.4 erklärt. Im Q&A findet ihr auch die übrigen Regelungen und Voraussetzungen zur Kumulierung von Förderungen (Stand 30.12.2020).

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